Prozess um Nürnberger S-Bahn-Schubser
Darum fordern die Verteidiger Bewährungsstrafen
Die Verteidiger der beiden mutmaßlichen Nürnberger S-Bahn-Schubser haben am Montag Bewährungsstrafen für ihre Mandanten gefordert. Für sie sprächen viele Gesichtspunkte, so die Anwälte. Die beiden Väter, die ihre Kinder verloren hatten, gaben ebenfalls eine persönliche Erklärung ab. Der Prozess im Überblick.
Nach tödlicher Schubs-Attacke: Verteidiger fordern maximal zwei Jahre Haft zur Bewährung
Beim Prozess um die Nürnberger S-Bahn-Schubser wurden am Montag (16.12.2019) die Plädoyers gehalten, erklärt Gerichtssprecher Friedrich Weitner. Die Verteidiger beantragten maximal zwei Jahren Haft für ihre Mandanten. Diese solle zur Bewährung ausgesetzt werden. Zwei Jugendliche starben, nachdem sie an der S-Bahnstation Frankenstadion auf die Gleise geschubst worden waren.
Verteidiger: Das spricht für die Angeklagten
Die Verteidiger beider Männer betonten, wie stark die Angeklagten das Geschehene bereuten und dies auch während der Verhandlung gezeigt hätten. Das werde auch dadurch deutlich, dass einer der beiden dabei behilflich gewesen sei, das Leben des dritten Opfers zu retten. Die Angeklagten hatten bereits zuvor in Briefen bei den Familien der beiden getöteten Jugendlichen um Entschuldigung gebeten. Sie zahlten Beträge von 10.000 Euro beziehungsweise 10.250 Euro. Die lange Untersuchungshaft sowie die Medienberichterstattung seien zudem stark belastend gewesen.
Staatsanwaltschaft bleibt dabei: Körperverletzung mit Todesfolge
Diese Strafe fordert die Staatsanwaltschaft: Die Staatsanwaltschaft bleibt bei ihrer umstrittenen Einschätzung: Sie sieht keinen Tötungsvorsatz. Die beiden Angeklagten sollen wegen Körperverletzung mit Todesfolge in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig gesprochen werden. Sie beantragt, den Angeklagten C. zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten und den Angeklagten K. zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und fünf Monaten zu verurteilen.
Staatsanwältin überzeugt: Angeklagte haben den Zug nicht wahrgenommen
Die Staatsanwältin zeigte sich zunächst davon überzeugt, dass sich der Sachverhalt im Wesentlichen so bestätigt habe, wie es auch in der Anklageschrift geschildert worden ist. Aus ihrer Sicht habe die Beweisaufnahme nicht ergeben, dass die Angeklagten den herannahenden Zug wahrgenommen hätten, weshalb kein Tötungsvorsatz vorliege. Die Angeklagten hätten den Tod der beiden Jugendlichen auch nicht billigend in Kauf genommen. Es verbleibe daher beim Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge.
Eltern halten Einordnung für Verharmlosung der Tat
Die Eltern der Opfer halten die rechtliche Einordnung als Körperverletzung mit Todesfolge für eine Verharmlosung der Tat. Es gebe “zahlreiche Anhaltspunkte, die den Verdacht nahelegen, dass hier der Tod billigend in Kauf genommen ist” sagt Benjamin Schmitt, Anwalt der Opferfamilie Ballmann.
Seinen Mandanten gehe es nicht um eine möglichst hohe Strafe, sondern um eine “angemessene rechtliche Würdigung der Tat”. Für die Opferfamilien gehe ein sehr belastendes Verfahren zu Ende, so Schmitt. Ihnen gehe es vor allem um eine umfassende Aufarbeitung des Geschehens und nicht etwa um Rache oder Sühne. Die beiden Väter der getöteten Jugendlichen gaben persönliche Erklärungen ab. Diese Kritik äußerten die beiden Vater der getöteten Jungen auch im September in der Fernsehsendung “SternTV”. Bei RTL berichteten sie über das Leid ihrer Familien.
Der Migrationshintergrund der Angeklagten spiele für sie keine Rolle. Auch in den sozialen Medien wird die Anklage heftig kritisiert.