Nach der Tat flüchtet er ins Ausland – nun folgt die Strafe

Nach der Tat flüchtet er ins Ausland – nun folgt die Strafe

Erst feierten sie zusammen, dann zog der 30-Jährige das 13-jährige Mädchen im Bahnhof in einen leeren Raum und vergewaltigte es.

In der Urteilsbegründung ging es auch um die besondere Hinterlist. Es war ein fröhlicher Mädchenabend mit schrecklichem Ende. Die erst 13-jährige Mona L. (Name geändert) hatte sich am 5. November 2016 gegen 20 Uhr mit ihren Freundinnen am Rathausmarkt getroffen. Sie scherzten, tanzten, und lachten.

Ein guter Freund der Mädchen hatte mehrere Bekannte aus einem Flüchtlingsheim mitgebracht. Darunter auch Ali D. (30), ein Flüchtling aus dem Irak.

Bis gegen 2.30 Uhr feierte die Gruppe mit Wodka und Brause auf Hamburgs neuer Partymeile am Jungfernstieg. Dann gingen zwei Freundinnen von Mona nach Hause.

Ein anderer Teil der Gruppe strebte nach St. Pauli, wollte mit der S-Bahn dorthin fahren. Mona musste vorher auf Toilette. Mit einer ihrer Freundinnen, die auf sie gewartet hatte, ging sie der Gruppe hinterher. Ali D., der in den weiten U- und S-Bahngängen am Jungfernstieg eine leere Kammer entdeckt hatte, folgte den Mädchen. Als Mellek, Monas Freundin, ein Stück vorausgelaufen war, sprach er das 13-jährige Mädchen an. Er zeigte auf den offenen Raum und sagte: „Deine Freunde sind alle darin.“ Dann zog er sie in den Raum hinein, drückte sie zu Boden und vergewaltigte sie.

Nach internationaler Fahndung in Ungarn gefasst

Das verzweifelte Mädchen hatte sich nach der Tat weinend auf die Treppenstufen am Jungfernstieg gesetzt. Zwei jungen Männern, die sich nach ihrem Kummer erkundigten, erzählte sie schluchzend von der Vergewaltigung. Die jungen Männer verständigten daraufhin die Polizei.

Ali D. war nach der Tat aus Deutschland geflüchtet. Er konnte nach internationaler Fahndung in Ungarn festgenommen werden. Im März wurde er nach Deutschland ausgeliefert. Am 2. Juni begann der Prozess gegen ihn. Gestern wurde er vom Hamburger Landgericht zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Die Vorsitzende Richterin ging in der Urteilsbegründung auf die Hinterlist der Tat ein. Während der feuchtfröhlichen Nacht zum Sonntag hatte der Angeklagte mit Mona getrunken und ihr Vertrauen erschlichen. Unter anderem hatte er ihr von seiner Frau und seinen Kindern im Irak erzählt. Die Richterin: „Er ging davon aus, dass sie sich – nichts ahnend – nicht gegen den Angriff wehren würde.“

Vor allem seinem Geständnis, das er zu Beginn der Verhandlung abgelegt hatte, verdankt der Angeklagte, dass die Strafe nicht höher ausfiel. Er ersparte dem 13-jährigen Opfer dadurch die Zeugenaussage vor dem Gericht. Die Richterin: „Der Auftritt vor Gericht hätte das Opfer noch einmal extrem schwer belastet!“

Die Folgen der Tat sind dennoch schlimm. Die Richterin: „Sie hat seit der Tat Angst vor Männern, sogar vor den männlichen Lehrern in ihrer Schule. Durch die Tat hat sie ihre Unbeschwertheit verloren.“

Ob es für ein 13-jähriges Mädchen eine angemessene Zeit war, um am Jungfernstieg zu feiern, ließ das Gericht offen. Die Vorsitzende Richtern betonte in der Urteilsbegründung aber ausdrücklich, dass Mona, die älter und reifer wirkt, als sie in Wirklichkeit ist, keinerlei Mitschuld an der Vergewaltigung trägt. Die Richterin: „Sie ist ein anständiges Mädchen. Ihr ging es nicht darum, Männer kennenzulernen. Sie ist sexuell nicht erfahren. Sie war einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort.“

Da der Angeklagte der deutschen Sprache nicht mächtig ist, wird das Urteil erst wirksam, sobald ihm eine arabische Übersetzung vorgelegt wird.

Quelle: https://www.welt.de/regionales/hamburg/article165966971/Nach-der-Tat-fluechtet-er-ins-Ausland-nun-folgt-die-Strafe.html

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