Roman W. auch im „Fall Niklas“ verurteilt Bewährung für den „Schläger in Weiß“

Roman W. auch im „Fall Niklas“ verurteilt Bewährung für den „Schläger in Weiß“

Er war es! Die Richter des Bonner Jugendschwurgerichts sind sicher: Roman W. (22) war der „Täter in Weiß“, der am 7. Mai 2016 bei der Schlägerei mitgemischt hat, die den 17-jährigen Niklas das Leben kostete.

Zeugen identifizierten W. klar

Der 22-Jährige habe sich zu dem Vorfall am Rondell in der Rheinallee zwar nicht eingelassen, sei aber sicher durch Zeugenaussagen überführt, stellte Vorsitzender Dr. Volker Kunkel stellvertretend für die Kammer klar. Besonders die junge Frau, die von Roman W. mit einem Faustschlag ins Gesicht getroffen worden war, habe „verantwortungsbewusst und zurückhaltend“  ausgesagt. Sie habe W. aber klar identifizieren können, weil sie in eine direkte Auseinandersetzung mit dem 22-Jährigen verwickelt war.

Mädchen (19) versehentlich geschlagen

Die 19-Jährige und eine zweite Begleiterin hatten versucht, weitere Attacken auf Niklas und seinen besten Kumpel (19) zu verhindern, hatten sich vor den 19-Jährigen geworfen, um ihn zu schützen. Dabei traf Roman W. die junge Frau: Er hatte bereits zum Schlag gegen den 19-Jährigen ausgeholt und konnte die Bewegung nicht mehr abfangen.

Als ihm die Mädchen vorhielten, wie er nur Frauen schlagen könne, hatte W. entgegnet: „Das wollte ich gar nicht.“

„Geht nicht da hin, da kommt gleich Polizei“

Als die Gruppe Jugendliche, die zuvor am Rondell abgehangen hatte, schließlich flüchtete, wurde Roman W. von mehreren Zeugen gesehen, warnte diese noch: „Geht nicht da hin, da kommt gleich Polizei.“

Niklas starb fünf Tage später

Niklas lag zu dem Zeitpunkt bewusstlos am Boden. Ein alarmierter Notarzt reanimierte den 17-Jährigen eine Viertelstunde lang, bevor man Niklas in die Uni-Klinik brachte. Doch die Hirnschädigung, die der Junge durch massive Blutungen erlitten hatte, war zu schwer: Niklas starb am 12. Mai ohne noch einmal das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.

Tödlicher Schlag ist W. nicht zuzurechnen

Der tödliche Schlag an die Schläfe des 17-Jährigen sei W. nicht zuzurechnen, betonten die Richter. Vielmehr habe er zunächst versucht, deeskalierend einzuwirken und sei „irgendwann ausgerastet”, so Richter Kunkel, „vermutlich durch eine Provokation.“

Zeugen bedroht und verprügelt

Für die Attacke auf einen Zeugen im „Fall Niklas“ wurde Roman W. ebenfalls verurteilt. Er hatte den Mann aus einem Bus herausgeholt, auf ihn eingeschlagen, während ein Kumpel ihn ablenkte. Dann drohte W. dem Zeugen noch: „Nenn der Polizei nie mehr meinen Namen!“

„Klima der Angst und Einschüchterung“

Diesen Angriff kreide man ihm besonders stark an, so der Vorsitzende: „Solche Angriffe und Bedrohungen von Zeugen haben ein Klima von Angst und Einschüchterung zur Folge. Dieses führt dann zu einem Zeugenverhalten, das wir im Verfahren gegen den ehemaligen Mitangeklagten erleben mussten.”

Walid S. (21) war angeklagt, den Schlag geführt zu haben, der schließlich zum Tod von Niklas führte. Doch man konnte dem 21-Jährigen diesen Angriff nicht nachweisen. Die Richter hatten im Prozess gegen S. mehrfach betont, dass sie davon ausgehen, dass nicht alle Zeugen die Wahrheit sagen. Im „Fall Niklas“ wurde S. freigesprochen, kassierte für andere Delikte eine Jugendstrafe von acht Monaten, die mit der abgesessenen U-Haft verrechnet wurde. Der 21-Jährige verließ das Gericht als freier Mann.

15 Monate auf Bewährung

Das Verfahren gegen W. hatte das Jugendschwurgericht schon früh abgetrennt. Alles in allem verurteilten die Richter Roman W. (ist nicht vorbestraft) am Donnerstag wegen gefährlicher, versuchter und fahrlässiger Körperverletzung sowie Beteiligung an einer Schlägerei, die zum Tode eines Menschen führte, zu 15 Monaten Knast auf Bewährung. Zusätzlich muss der 22-Jährige 500 Euro an die Opferschutz-Organisation „Weißer Ring“ zahlen und 100 Sozialstunden ableisten.

Quelle: http://www.express.de/bonn/roman-w–auch-im–fall-niklas–verurteilt-bewaehrung-fuer-den–schlaeger-in-weiss–27881378

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