410 Frauen belästigt – eine Verurteilung!

410 Frauen belästigt – eine Verurteilung!

Auch in Köln, Düsseldorf, Dortmund gehen die meisten Täter straffrei aus.

Die widerlichen Übergriffe in der Silvesternacht – die meisten Sex-Mob-Grabscher werden für ihre Taten nicht belangt. Die bittere Bilanz!

Massenhaft wurden am Jahreswechsel 2015/2016 Frauen von Männergruppen sexuell bedrängt und bestohlen. Vor allem die Ereignisse rund um den Kölner Dom machten weltweit Schlagzeilen. Zu Übergriffen kam es aber auch in Hamburg. Es gab Hunderte von Strafanzeigen, etliche Verfahren wurden eingeleitet – doch die bisherige Bilanz der Ermittlungen fällt ernüchternd aus.

Hamburg – eine Verurteilung

Nach den Übergriffen in Hamburg ist bislang nur ein Täter verurteilt worden. Aus 245 Ermittlungsverfahren hätten sich vier Anklagen und ein Strafbefehl ergeben, sagte Oberstaatsanwältin Nana Frombach.

Wegen eines sexuellen Angriffs auf eine 19-Jährige verurteilte das Landgericht Ende August einen jungen Afghanen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Von drei weiteren Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft Anklage erhob, endeten zwei mit Freisprüchen. Der übrige Fall soll im Februar 2017 vor Gericht verhandelt werden.

Frombach gab die Zahl der geschädigten Frauen mit 410 an. Die Staatsanwaltschaft leitete 300 Verfahren wegen sexueller Beleidigung ein, 46 wegen sexueller Nötigung, drei wegen Vergewaltigung. In 38 Verfahren geht es um Sexualdelikte in Verbindung mit Diebstahl, in zehn in Verbindung mit Raub und in sieben in Verbindung mit Körperverletzung. Sechs weitere Verfahren wurden wegen anderer Vorwürfe eingeleitet. Die Ermittlungen sind zum Teil noch nicht abgeschlossen.

Köln – drei Verurteilungen

In Köln konnte die Justiz bisher nur wenige Täter ermitteln, drei wurden bis Ende November zu Haftstrafen zwischen 12 und 21 Monaten verurteilt – in zwei Fällen auf Bewährung.

Bis Dezember wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft 1222 Strafanzeigen bearbeitet, 513 davon beziehen sich auf den Vorwurf eines sexuellen Übergriffs. Rund 370 Verfahren wurden eingestellt, weil kein Täter ermittelt werden konnte, darunter 211 Verfahren wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung.

Rund die Hälfte der Verfahren gegen namentlich ermittelte Beschuldigte sind mittlerweile wieder eingestellt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden 333 Beschuldigte ermittelt und Verfahren gegen sie eingeleitet (Stand 1. Dezember 2016). Bei 87 spielte der Vorwurf eines sexuellen Übergriffs eine Rolle.

Von den daraus resultierenden 267 Verfahren wurden 124 zwischenzeitlich aber wieder eingestellt – allein 80, weil sich laut Staatsanwaltschaft kein hinreichender Tatverdacht begründen ließ. 29 Verfahren mussten zudem eingestellt werden, weil die Verdächtigen nicht auffindbar waren.

Die Staatsanwaltschaft zählt aber auch noch 820 Ermittlungsverfahren, die gegen unbekannte Täter eingeleitet wurden, davon 372 wegen sexueller Übergriffe. Ein Großteil dieser Verfahren sei mangels weiterer Ermittlungsansätze vorläufig eingestellt worden.

Mehrere Personen wurden im Zusammenhang mit der Silvesternacht zwar angeklagt und rund zwei Dutzend verurteilt – jedoch nicht wegen sexuellen Übergriffen, sondern Eigentumsdelikten (Handy-Klau).

Wenige Verurteilungen in Düsseldorf und Dortmund

In Düsseldorf gibt es zwar mehr als 100 Anzeigen wegen sexuell motivierter Taten, aber nur sechs der Täter sind namentlich bekannt, berichten mehrere Medien. 62 Verfahren wurden eingestellt, weil kein Verdächtiger ermittelt werden konnte.

Lediglich ein Täter wurde bereits verurteilt und mittlerweile sogar abgeschoben: Sex-Täter Taoufik M. (33) hatte in der Silvesternacht eine Frau belästigt, sich später auf „Spiegel TV“ damit gebrüstet. Das Opfer erkannte ihn!

In Dortmund gab es fünf Ermittlungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Dort wurden zwei Täter zu geringen Strafen verurteilt, zwei konnten nicht ermittelt, einem konnte die Tat nicht nachgewiesen werden.

In Bielefeld wurden fünf Anzeigen wegen sexueller Übergriffe erstattet, Täter wurden nicht ermittelt.

Quelle: Bild

Foto: Bild/Privat

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