Revision gegen Urteil um Vergewaltigung einer 14-Jährigen
Fast alle Täter hatten Bewährungsstrafen erhalten. Tausende forderten nach dem Urteil mithilfe einer Online-Petition die Berufung.
“Von solchen Petitionen lasse sich die Anklagebehörde bei ihrer Arbeit nicht beeinflussen”.
Anmerkung von uns dazu:
Das sollten Sie aber denn hier fordert das Volk etwas, es wird langsam Zeit das Sie merken das sich das Volk nicht mehr diese Fehlurteile hinnimmt.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts gegen mehrere Jugendliche wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen eingelegt. Das sei bereits am Freitag geschehen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, am Montag. Die Entscheidung sei ganz unabhängig von einer Online-Petition erfolgt, die bis zum Montag bereits mehr als 15 000 Unterstützer hatte.
Revision unabhängig von Petition
Das Landgericht Hamburg hatte am Donnerstag fünf Täter zu Haftstrafen verurteilt, fast alle auf Bewährung. Vier der jungen Angeklagten hatten das betrunkene Mädchen im Februar sexuell missbraucht. Anschließend legten sie es bei eisigen Temperaturen leicht bekleidet in einen Hinterhof im Stadtteil Harburg ab. Eine 15-Jährige filmte die Tat und gab Regie-Anweisungen.
Nur ein 21-Jähriger muss für vier Jahre in Haft. “Das hat mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun”, heißt es in einer Petition auf der Online-Plattform “change.org”. Frombach betonte, von solchen Petitionen lasse sich die Anklagebehörde bei ihrer Arbeit nicht beeinflussen.
Quelle:Abendblatt