
Vergewaltigung in Harburg Angeklagte feiern sich im Gericht
Sie alle sollen am 11. Februar 2016 eine 14-Jährige missbraucht haben. Das einzige Mädchen auf der Anklagebank, 15 Jahre alt, soll die unfassbaren Taten mit ihrem Handy gefilmt haben. Sie ist wegen Beihilfe und unterlassener Hilfeleistung angeklagt.
Was die Anklage schildert, zeugt von einer kaum vorstellbaren Verrohung der jungen Angeklagten. Demnach lag die 14-Jährige, „an Alkohol nicht gewöhnt“, schwer betrunken auf einem Sofa in einer Harburger Wohnung. Die Angeklagten sollen sich spontan entschlossen haben, das wehrlose Mädchen zu missbrauchen. Bosko P. und Alexander K. (16) sollen Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt haben, die beiden anderen Flaschen und eine Taschenlampe in das Opfer eingeführt haben. Das Mädchen soll zeitweise geschrien und sich übergeben haben.
Anschließend sollen sie das geschändete Mädchen zur Wohnungstür getragen haben. Bosko P. soll den Körper auf ein Laken gelegt und in den Hof geschleift haben. Hier ließen sie das Opfer liegen, nahezu unbekleidet bei Temperaturen um den Gefrierpunkt. Dann, so die Anklage, „verabschiedeten sie sich mit ‚Hau rein‘ und verließen den Tatort.“ Diese Tat wertet die Staatsanwaltschaft als gefährliche Körperverletzung. Die Anklage geht davon aus, dass den Jugendlichen die Gefährlichkeit zwar bewusst war, sie aber ernsthaft darauf vertrauten, dass schon jemand aus den umliegenden Wohnungen dem Mädchen helfen werde. Sonst wäre die Tat ein versuchter Totschlag.
Weil vier der fünf Angeklagten minderjährig sind, wird der Prozess bis zur Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.
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Ruega/HFR