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Day: 10. Juli 2016

T-Shirts Schildmaid – Streng limitiert!

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Für starke Frauen/Mädels! Auch bei den Wikinigern waren die Frauen voll involviert und mussten an der Seite ihrer Männer kämpfen!

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Plakatserie der BzgA Liebesleben

Plakatserie der BzgA Liebesleben

ES SIND NOCH 7 TAGE ZEIT ZUM ABSTIMMEN

Wir sollten alle diese Aktion unterstützen.

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Plakatserie der BzgA Liebesleben

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

als dreifache Mutter und auch als Großmutter möchte ich Ihnen meine Sorgen wegen der Kampagne “Liebesleben” der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mitteilen.
Mit provokanten Motiven wird damit Werbung für die Nutzung von Kondomen gemacht.

Auch Familien aus meinem Bekanntenkreis sind sehr empört, dass z. B. ausgerechnet in der Nähe von Grundschulen und Bushaltestellen, an denen Kinder auf ihren Bus warten, diese Plakate hängen. Diese Darstellungen von Sex als zu konsumierender Spaß – ein Beispiel für Kinder und Jugendliche? Oder für Flüchtlinge? Denn auch in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften hängen diese Plakate.
Solche Bilder regen evtl. die Fantasie der Kinder zum Nachspielen an. Oder bei sehr sensiblen Kindern könnte das natürlich angelegte Schamgefühl verletzt werden.
Diese Aktion hat keine Akzeptanz bei der Mehrheit der Bürger, wie ich in meinem Umfeld feststellen konnte.

In meiner Nähe gibt es eine Psychologische Praxis, in der Kinder therapiert werden die durch einen verfehlten Sexualkundeunterricht traumatisiert sind.
Kann man Kinder nicht auf dem Schulweg mit Erwachsenen-Sexualität in Ruhe lassen?

Frau Bundeskanzlerin, Sie haben mein Vertrauen! Im Namen vieler Familien möchte ich Sie fragen: Können Sie die sicher gut gemeinte Aktion stoppen?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Anneliese Weber
Initiative “Schützt unsere Kinder”

Quelle: http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/plakatserie-der-bzga-liebesleben-73188

 

Silvester-Grabscher von Zürich kommen ungeschoren davon

Silvester-Grabscher von Zürich kommen ungeschoren davon

Sie beklauten und betatschten Frauen in der Silvesternacht in Zürich. Doch die Behörden konnten die Täter nicht finden. Die Ermittlungen werden deshalb jetzt eingestellt.

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Wie in Köln kam es am Silvester auch in Zürich zu mehreren Übergriffen auf Frauen. 18 hatten danach Anzeige gegen unbekannt erstattet. Die Vorwürfe reichen von Diebstahl bis hin zu sexueller Nötigung und sexueller Belästigung.

Die betroffenen Frauen schilderten, dass sie bestohlen und dabei gleichzeitig «über den Kleidern» sexuell belästigt worden seien, schrieb die Stadtpolizei Zürich damals. Und: «Sie gaben an, dass sie in der Menschenmenge von mehreren Männern mit dünklerer Hautfarbe angegangen worden seien.»

Jetzt stellt sich heraus: Die Sex-Grabscher kommen straffrei davon. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen abgeschlossen.

«Es ist uns leider nicht gelungen, einen der Täter zu identifizieren», bestätigt der leitende Staatsanwalt Daniel Kloiber gegenüber Radio Energy Zürich. «Nächste Woche werde ich die formelle Einstellungsverfügung an die Geschädigten verschicken.»

Quelle: http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/ermittlungen-eingestellt-silvester-grabscher-von-zuerich-kommen-ungeschoren-davon-id5240894.html

Salzburger vergewaltigt 19-Jährige in Wohnung

Salzburger vergewaltigt 19-Jährige in Wohnung

Eine Frau wurde in der Nacht auf Freitag in einer Wohnung in der Stadt Salzburg vergewaltigt. Die Polizei ermittelt.

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Die 19-jährige Salzburgerin soll laut Polizei gegen 4.30 Uhr im Stadtgebiet von Salzburg Opfer einer Vergewaltigung geworden sein. Der Täter soll ein 20-jähriger Salzburger sein, so die Polizei in einer Aussendung am Freitag.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Quelle: http://www.salzburg24.at/salzburger-vergewaltigt-19-jaehrige-in-wohnung/4778555

Warum das neue Sexualstrafrecht wertlos ist

Warum das neue Sexualstrafrecht wertlos ist

“Nein heißt nein” und andere Regeln sind vor allem Populismus. In der Praxis bringen sie nichts. Steht Recht nur auf dem Papier, damit das Volk sich besser fühlt, schadet das dem Rechtsstaat.

Der Bundestag hat die Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Seit Monaten wird der Öffentlichkeit erklärt, dass diese Reform eine Lücke im Gesetz schließt. Das Schlagwort lautete: “Nein heißt Nein.” Die Initiatoren behaupteten, dass Frauen künftig besser vor sexuellen Übergriffen durch triebtätige Männer geschützt werden.

Die wenigen, die sich in der aufgeheizten Stimmung wagten, darauf hinzuweisen, dass es eines weiteren Schutzes nicht bedürfe, weil der bestehende Schutz ausreiche, standen da wie Verteidiger der ewig männlichen Gewalt.

Wahr ist dennoch, dass es eine Gesetzeslücke nicht gab. Sexuelle Handlungen gegen den Willen eines Beteiligten standen schon vorher unter Strafe. Das Problem war und wird immer bleiben, dass es für sexuelle Handlungen in aller Regel keine Zeugen gibt, dass Glaubhaftmachungen als Beweise genügen müssen.

Wie wird die Handlung gedeutet?

Das Problem ist ferner, dass bei der Vergewaltigung nicht die Handlung selbst eine Straftat ist, wie bei allen anderen Straftaten, sondern dass ein und dieselbe Handlung – Geschlechtsverkehr – durch die Umstände erst kriminalisiert wird. Die Deutung ist das Problem. Sie lag schon vor der Reform bei den Strafverfolgungsbehörden.

Nun, da das Vergewaltigungsopfer sich nicht mehr gegen Gewalt wehren, die Ablehnung nicht mehr verbalisieren muss, sondern es ausreicht, dass es durch Mimik zeigt, dass es nicht einverstanden ist – nun ist die Deutung sehr viel schwieriger geworden. Es wird vor allem für Männer schwerer werden, sich gegen einen zu Unrecht vorgetragenen Vergewaltigungsvorwurf zu wehren. Und leicht war es schon vorher nicht.

Allgemeiner Anerkennung erfreut sich auch die Einführung des Straftatbestands der “sexuellen Belästigung”. Die Notwendigkeit war angeblich durch die Übergriffe der Kölner Silvesternacht entstanden, in der Männer Frauen umringt und unsittlich berührt hatten. Das Wort “Grapschen” fand Einzug in den politischen Diskurs.

Es stimmt aber nicht, dass die Taten bisher nicht strafbar waren. Sie hatten nur keinen eigenen Paragrafen. Ob die Übergriffe als “Beleidigungen” oder als “sexuelle Belästigung” bestraft werden, ist den Opfern egal, solange sie tatsächlich verfolgt werden.

Nun könnte man sagen: Die Parteien machen halt ein bisschen Populismus, überflüssige Gesetze richten keinen Schaden an. Aber das ist falsch. Denn Recht ist das Gewebe der Gesellschaft. Es ist dazu da, unbedingt durchgesetzt zu werden. Steht Recht nur auf dem Papier, damit das Volk sich besser fühlt, hat der Rechtsstaat kapituliert.

Quelle: http://www.welt.de/debatte/kommentare/article156890161/Warum-das-neue-Sexualstrafrecht-wertlos-ist.html

22-Jähriger soll Mädchen belästigt haben

22-Jähriger soll Mädchen belästigt haben

Wegen einer mutmaßlichen sexuellen Belästigung zweier Mädchen ermittelt die Polizei in Ravensburg gegen einen 22 Jahre alten Asylbewerber.

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Der betrunkene Mann soll sich am Mittwochabend den Mädchen im Alter von 14 und 15 Jahren in der Ravensburger Innenstadt aufgedrängt haben, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Er berührte demnach Beide an Gesäß und Oberschenkel, beleidigt sie und schlug einer mit der flachen Hand auf den Hinterkopf. Ein 19 Jahre alter Begleiter der Teenager wollte den Mann zur Rede stellen, doch dieser zog ein Klappmesser aus der Hosentasche und spielte damit, ohne den 19-Jährigen jedoch direkt zu bedrohen. Polizisten nahmen den Mann am Mittwochabend in Gewahrsam.

Quelle: http://www.schwaebische.de/region_artikel,-22-Jaehriger-soll-Maedchen-belaestigt-haben-_arid,10485264_toid,535.html

Prozess um sexuelle Belästigung vertagt

Prozess um sexuelle Belästigung vertagt

Einem 48-jährigen Künstler aus Trinidad und Tobago war angelastet worden, sich an einem Elfjährigen “gerieben” und auch dessen Mutter begrapscht zu haben. Nach seiner Festnahme habe er zudem eine Polizeibeamtin gekratzt. Es sei “nichts gewesen”, bestritt der Angeklagte die Vorwürfe.

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Beschuldigter sei im Zweifel freizusprechen

Der Mann, der nach seinen Angaben seit fünfeinhalb Jahren vorwiegend im Weinviertel mit einer Freundin lebt, soll im April in Stockerau zunächst bei einem Würstelstand Alkohol konsumiert haben, ehe es am Weg zu einem Cafe zu dem Zwischenfall kam – der Staatsanwalt sprach von “beischlafähnlichen Handlungen”. Verteidiger Phillip Bischof beschrieb seinen Mandanten als bekannten Künstler, der ausdrucksstarke Bilder schaffe. Es sei sehr schwierig, die aufgestellten Behauptungen zu widerlegen, aber das “Zeitfenster” zwischen dem Verlassen des Würstelstandes und dem – durch die Registrierkassa bewiesenen – Lokalbesuch sei zu eng. Zudem seien Leute dort gewesen, aber niemand habe etwas bemerkt. Der Anwalt wies die Schöffen eingangs auf den “fundamentalen” Rechtsgrundsatz hin, wonach ein Beschuldigter im Zweifel freizusprechen sei.

Der 48-Jährige gab via Englisch-Dolmetscherin an, am Würstelstand ein bischen “gechillt” zu haben, er sei aber keinesfalls betrunken gewesen. Richter Helmut Neumar hielt ihm Aussagen des Betreibers entgegen, wonach er u.a. Schnaps und Bier konsumiert hatte, und stellte in den Raum, dass er vielleicht durch Alkohol enthemmt agiert habe. “Warum sollten die Zeugen lügen?”, meinte der Richter. Er habe nichts mit dieser Frau zu tun gehabt, entgegnete der Angeklagte. Er wisse nicht, warum er belastet werde. Buben hätten ihn um Zigaretten angesprochen, die er ihnen aber nicht gab.

Mann sei “sehr aggressiv” gewesen

Erkennungsdienstlich behandelt wurde der Mann eine Woche nach der Festnahme. Dabei soll es zu der Verletzung der Beamtin gekommen sein. Er sei ein Rasta und schwöre bei Gott, dass er sie nicht attackiert habe. Sie habe ihm – für die Abnahme der Fingerabdrücke – zwei Finger gerade biegen wollen, die aber nach einem Unfall bei Arbeiten für einen Holzschnitt verkrümmt sind. Vielleicht habe er deshalb gezuckt. Der Mann sei bei der Festnahme “sehr aggressiv” gewesen, dann habe er sie gekratzt, sagte die Polizistin aus.

Nach der Vorführung der kontradiktorischen Befragung des Buben, der schilderte, dass der Beschuldigte ihn gepackt habe, wurde die Verhandlung auf den 26. August vertagt. Für diesen Tag soll neben der (heute abwesenden) Mutter des Elfjährigen auf Antrag der Verteidigung u.a. der Würstelstandbetreiber als Zeuge geladen werden.

Der Angeklagte wurde aus der U-Haft entlassen.

Quelle: http://www.noen.at/korneuburg/landesgericht-korneuburg-prozess-um-sexuelle-belaestigung-vertagt/17.737.665

Coiffeur wegen sexueller Belästigung angeklagt

Coiffeur wegen sexueller Belästigung angeklagt

Eine 16-jährige Lehrtochter behauptet, von ihrem Chef belästigt worden zu sein. Vor Gericht erschien sie allerdings nicht.

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Die Vorwürfe gegen einen heute 62-jährigen Zürcher Coiffeur-Unternehmer wiegen schwer. So soll sich der Schweizer Staatsangehörige italienischer Abstammung als Vorgesetzter an einer 16-jährigen Lehrtochter über mehrere Monate hinweg beinahe täglich sexuell vergangen haben.

Die Anklageschrift ging auf den Herbst 2013 zurück. Die damals 16-jährige Lehrtochter erstattete nach rund einem halben Jahr Strafanzeige und berichtete der Polizei, dass sie von ihrem Chef regelmässig sexuell belästigt worden sei. So schilderte sie wie der Ausbildner jeweils 20 bis 30 Sekunden lang ihre Brüste geknetet, sie zwischen den Beinen angefasst und ihr Klapse auf den Po gegeben habe.

Dabei habe er jeweils gestöhnt und Laute wie «ohhh» und «ahhh» von sich gegeben. Hinzu kamen schlüpfrige Sprüche, wie «du machst mich spitz» und spontane Küsse. Die Staatsanwaltschaft glaubte die Schilderungen und klagte nicht nur wegen mehrfacher sexuellen Belästigung, sondern auch wegen sexuellen Handlungen mit Abhängigen ein. Der Strafantrag lautete auf eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 90 Franken.

Geschädigte unentschuldigt nicht erschienen

Die erste Runde am Freitag ging allerdings eindeutig an den beschuldigten Figaro. So kam plötzlich Unruhe auf, als die Geschädigte als Auskunftsperson vor die Schranken treten sollte. So tauchte sie nicht auf. Obwohl ein Sicherheitsangestellter des Gerichts zuvor die Anwesenheit der jungen Privatklägerin gemeldet hatte.

Wenig später löste sich das Rätsel auf. So hatte der Security auch die beiden Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft eingelassen und dabei eine der Frauen offensichtlich irrtümlich für die Privatklägerin gehalten. Da auch die anwesende Geschädigten-Anwältin ihre Klientin über Handy nicht erreichen konnte, stand fest: Das angebliche Opfer war unentschuldigt nicht erschienen.

Augenschein am Tatort

Der bekannte Verteidiger Valentin Landmann konnte damit den ersten wichtigen Punkt für sich verbuchen. Kurz darauf sicherte er sich den zweiten Pluspunkt und setzte sich mit seinem Antrag auf einen Augenschein am Tatort gegen seine Prozessgegner durch.

Landmann argumentierte nämlich, dass im Coiffeurgeschäft seines Klienten immer viel Betrieb geherrscht habe. Auch im so genannten Labor, wo die meisten angeblichen Übergriffe stattgefunden haben sollen. «Wie ist es dann möglich, dass niemand die angeblichen Grapschereien gesehen hat?», wollte Landmann wissen, Worauf das Gericht den Salon besichtigte.

«Ich bin moralisch zerstört»

Der Beschuldigte selber zeigte sich vor Gericht enttäuscht und erklärte: «Ich bin moralisch zerstört.» Während seiner Befragung kam heraus, dass er sich auf sein italienisches Naturell berief, wonach man Damen auch im Alltag Komplimente wie «bella» mache. Was auch eine beim Beschuldigten eingemietete Coiffeuse bestätigte.

Die über 70-jährige Frau hatte während der Untersuchung den Beschuldigten als typischen «Obermacho» bezeichnet und berichtet, dass sie von ihm einmal an ihrem Gesäss berührt worden sei. Eine Tatsache, die der Figaro nicht verneinte, aber auch festhielt, dass eine Dame dieses Semesters ja nur noch selten von der Männerwelt begehrt werde.

Das Gericht unterbrach die Verhandlung und will die vermisste Geschädigte erneut als Auskunftsperson aufbieten. Erst danach wird die spannende Verhandlung fortgesetzt.

Quelle: http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Coiffeur-wegen-sexueller-Belaestigung-angeklagt-29427551

Schlägereien und sexuelle Belästigung

Schlägereien und sexuelle Belästigung

In Kirchheim unter Teck hat die Polizei einiges zu tun – diese und weitere Meldungen von der Polizei aus der Region Stuttgart.

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Kirchheim unter Teck – Am Donnerstagabend ist es in Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen) zu mehreren Schlägereien, auch im Rahmen des EM-Spiels, gekommen. Ein 20-Jähriger hat zudem mehrere Frauen sexuell belästigt.

Wie die Polizei mitteilt, kam es kurz vor 20.30 Uhr in der Stuttgarter Straße zu einem Streit zwischen einem polizeibekannten 24-Jährigen und seinem 19-jährigen Bekannten, der in einer Schlägerei endete. Ein 18-Jähriger, der die beiden trennen wollte, wurde von einem Kopfstoß getroffen und leicht verletzt. Eine 16-jährige Jugendliche, die ebenfalls schlichten wollte, erlitt eine Gesichtsverletzung.

Später pöbelte der 24-Jährige bei einer Public-Viewing-Veranstaltung anlässlich des Halbfinalspiels Deutschland gegen Frankreich im Steingau-Zentrum.

Zeugen alarmierten daraufhin gegen 22.45 Uhr die Polizei und meldeten eine Schlägerei mit mehreren Beteiligten, bei der auch Flaschen geflogen sein sollen. Als die Polizisten eintrafen, hielten sich etliche Personen vor dem Kirchengebäude auf. Die Zeugen wiesen auf den 24-Jährigen als Auslöser der Auseinandersetzung hin.

20-Jähriger belästigt mehrere Frauen

Wie die ersten Ermittlungen ergaben, hatte sich der 24-Jährige in voller Größe vor die Leinwand gestellt und anderen Gäste die Sicht genommen. Bei dem darauffolgenden Streit trat er offenbar einem anderen Besucher in den Bauch und beleidigte einen 73-Jährigen. Der angetrunkene 24-Jährige wehrte sich stark, als er von den Polizisten in Gewahrsam genommen wurde. Er verbrachte die Nacht in einer Zelle des Polizeireviers.

Bei den Ermittlungen vor Ort wurden die Polizeibeamten von Zeugen darauf hingewiesen, dass es nach dieser Auseinandersetzung in der Menschenmenge zu mehreren Fällen von sexueller Belästigung gekommen sei. Ein 20-Jähriger soll mehreren, bislang unbekannten Frauen ans Gesäß gefasst haben.

Für die weiteren Ermittlungen werden noch Angaben der Frauen benötigt, die von dem 20-Jährigen angefasst wurden. Diese werden gebeten, sich unter Telefonnummer 07021/501-0 zu melden.

Quelle: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.blaulicht-aus-der-region-stuttgart-schlaegereien-und-sexuelle-belaestigung.1f3dd12e-faf5-4b65-9752-102936e53b2c.html

Kritik an Reform des Sexualstrafrechts wächst

Kritik an Reform des Sexualstrafrechts wächst

BDK-Chef Schulz sieht Gesetzgebung als “Politikum”

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Richter, Anwälte, Polizei: Einen Tag nach dem Beschluss eines neuen Sexualstrafrechts mehrt sich die Kritik aus der Praxis. In einem Gespräch mit der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Samstag) sagte André Schulz, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), “die neuen Regelungen versprechen mehr, als sie am Ende halten können”. Zwar seien sie gut gemeint, sagte der BDK-Chef. Auch werde die eine oder andere Rechtslücke geschlossen. Dafür entstünden neue Baustellen. Im Ergebnis erwartet er “keine wesentlichen Änderungen”. Die Beweisbarkeit der Delikte sei schwer, die neue Gesetzgebung ein “Politikum”.

Am Donnerstag hatte der Bundestag einstimmig beschlossen, dass eine sexuelle Handlung nach dem Grundsatz “Nein heißt Nein” auch dann als Vergewaltigung gewertet wird, wenn das Opfer sich nicht aktiv wehrt. Handlungen aus Gruppen heraus sind fortan auch für die strafbar, die sie nicht begangen haben. Der sogenannte “Grapschparagraf” stellt darüber hinaus ungebetene Berührungen unter Strafe.

Nach der Abstimmung hatten bereits die Richter Bedenken angemeldet. Auch wenn das Ziel im Grundsatz zu begrüßen sei, stünden nun komplizierte Prozesse bevor, befürchtete der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, ebenfalls in der “NOZ”. Die Zahl der Verurteilungen werde nicht steigen. Der Strafrechtsexperte Rüdiger Deckers vom Deutschen Anwaltverein verwies in der Deutschen Presseagentur auf die Möglichkeit, dass auch falsche Beschuldigungen ausgesprochen werden könnten. “Es wird im Prozess, wenn es dann um die Frage geht, hat es ein Nein gegeben, große Schwierigkeiten geben, ein Urteil zu finden”, sagte Deckers. Die Gefahr von Fehlurteilen bei Sexualdelikten steige.

Quelle: http://www.presseportal.de/pm/58964/3373763

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