Sexualstraftäter Mehmet Ali C. erneut vor Landgericht Wiesbaden

Sexualstraftäter Mehmet Ali C. erneut vor Landgericht Wiesbaden

Die Nachrichten kommen im Minutentakt aufs Handy. Ali Baba, wie sich der Schreiber nennt, ist hartnäckig, er lässt der jungen Frau kaum Zeit zum Nachdenken. Wenn sie sich durch eine Nullreaktion entziehen will, dann ist schon seine nächste Nachricht da.

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Eher eine Forderung. „Melde dich. Wann können wir uns noch einmal sehen?“ Es ist eine perfide Mischung aus Kontrolldruck, aus moralischer Erpressung, unterschwelligen Drohungen und Angstmachen. Ali Baba überzieht sein Opfer mit psychischer Gewalt. So erzwingt er, dass die Frau weiter reagiert, obwohl sie das überhaupt nicht will. Die Ausdrucke der von ihm dominierten Nachrichten füllen 386 Seiten.

Ali Baba, das ist Mehmet Ali C., ein Gewalt- und Sexualstraftäter, der sich vor der 2. Strafkammer des Landgerichts erneut wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten muss. Der 42-Jährige hat bereits acht Jahre im Gefängnis gesessen, er hatte seine damalige Freundin brutal erniedrigt, gequält, misshandelt und vergewaltigt. 72 Tage nach der Entlassung soll der neue Fall passiert sein. Der Türke war als rückfallgefährdet eingestuft. Im Falle der Verurteilung droht ihm Sicherungsverwahrung. „Aus psychiatrischer Sicht sind die Voraussetzungen dafür erfüllt“, fasst die psychiatrische Sachverständige Hildegard Müller die Ergebnisse ihres Gutachtens zusammen. Ungünstiger kann eine Prognose kaum ausfallen wie im Fall des 42-Jährigen. Bei Sexualstraftätern sei allgemein die Gefahr der Rückfälligkeit hoch, und bei Sexualstraftätern nehme die Gefährlichkeit mit dem Alter auch nicht unbedingt ab, sagt Müller.

Welche Gefahr geht von ihm aus?

Den Richtern geht es um das ganz Spezielle in der Persönlichkeit des Mehmet Ali C.. Um Charaktereigenschaften, um damit verbundenes Handeln. Welche Gefahr geht von ihm aus? Eine große, sagt Müller, denn er habe aus den negativen Erfahrungen – seinen Vorstrafen – und in dreieinhalb Jahren intensiver sozialtherapeutischer Arbeit im Gefängnis nichts gelernt. Die Behandlung sei bei ihm an Grenzen gestoßen. Es fehle bei ihm das Wichtigste, eine tatsächlich ehrliche Einsicht. Schuld hätten bei Mehmet Ali C. immer die Anderen, sie seien die Bösen.

Die Frau zum Beispiel, die ihm eine Vergewaltigung „anhänge“. Wo er sich doch so um die „Blume“ seines Herzens bemüht habe, wie er sagt. Psychoterror? Nein, Liebe war’s. Gewalt? Nein, Erregung war’s. Ihre Hände will er nur festgehalten haben, weil sie kalt gewesen seien. Allenfalls ein „Missverständnis“ könnte er gelten lassen. Der Knast habe ihn ja geläutert. Er stehe nun „auf der Seite des Rechts“.

Narzisstische Persönlichkeitsstörung

Müller sieht eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen, ausgeprägt sei auch eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Der Angeklagte schreibe sich eine Wichtigkeit und Grandiosität zu, die Realität sehe ganz anders aus. Er sei ein großer Blender und sehr manipulativ. „Er beherrscht alle Techniken“, sagt Müller. Dissozial sei er, weil er sich schon seit Jahren über gesellschaftliche Normen hinwegsetze, seine Bedürfnisse über alles stelle und rücksichtslos umsetze.

In Beziehungen sei er „ausbeuterisch“, Frauen reduziere er auf Sex. Er habe einen „parasitären Lebensstil“ gepflegt, sich über Sozialleistungen alimentieren lassen. Unter der Wucht solcher Aussagen wird aus Ali Baba, der als Killer ein Vermögen gemacht haben will, – um nur eine Räuberpistole zu nennen – ein gewöhnlicher gefährlicher Täter.
Fortsetzung 11. Juni, 9 Uhr

Quelle: http://www.wiesbadener-tagblatt.de/lokales/wiesbaden/nachrichten-wiesbaden/weiterhin-gefaehrlich-sexualstraftaeter-mehmet-ali-c-erneut-vor-landgericht-wiesbaden_17055073.htm

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