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Day: 17. Juni 2016

Junge Frau wehrt sich gegen Grabscher

Junge Frau wehrt sich gegen Grabscher

Mutige Gegenwehr gegen Grapscher. Bereits in der Nacht auf Sonntag verfolgte ein unbekannter Täter eine 22-jährige Frau am Kitzinger Bahnhof. Im Bereich der Fahrradständer hielt er die junge Frau fest und fasste ihr an die Brust. Daraufhin biss die Frau den Mann in den Arm und trat ihm in die Genitalien. Anschließend konnte der Mann fliehen. Der Täter soll insgesamt ein südländisches Aussehen gehabt haben, war schwarz bekleidet, trug aber weiße Sneakers. Die Polizei hofft jetzt auf Zeugenhinweise, um den Grabscher zu finden.

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Quelle: http://www.radiogong.com/news/regionalnews-aus-mainfranken.html?content=gegenwehr-grapscher-nacht-sonntag&singleID=47833

Angebliche Belästigung: Prozess ja – Nötigung nein

Angebliche Belästigung: Prozess ja – Nötigung nein

Kieler Sophienhof

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Der Fall Sophienhof in Kiel schlug hohe Wellen in Deutschland. Eine Gruppe von 30 Männern sollte laut Polizeiangaben in einem Einkaufszentrum drei Mädchen belästigt und gefilmt haben. Nun ist von den einst erhobenen Vorwürfen nicht mehr viel übrig. Ein Prozess findet trotzdem statt.

Deutschlandweit berichteten die Zeitungen über den Fall im Kieler Einkaufszentrum Sophienhof. Angeblich hatten 30 Männer, zwischenzeitlich wurde von Flüchtlingen gesprochen, drei junge Frauen in einem Einkaufszentrum belästigt. Alles gestützt durch offizielle Polizeiangaben.

Sensibilisiert durch die Geschehnisse der Silvesternacht fand das Thema einen großen öffentlichen Wiederhall.

Nun kommt raus: Die ursprünglichen Vorwürfe waren haltlos und falsch. Trotzdem wird nun gegen zwei 17-jährige Afghanen ermittelt. Die Anklage liest sich aber deutlich anders, als sie ursprünglich im Raum stand. Konkret geht es um Widerstand gegen Polizeibeamte und Körperverletzung. Gegen die ursprünglichen Anschuldigungen liege kein entsprechender Tatverdacht vor, so Oberstaatsanwalt Axel Bieler.

Der Prozess wird noch vor den Sommerferien beginnen. Die Öffentlichkeit wird allerdings ausgeschlossen, da die Beschuldigten minderjährig sind.

Quelle: http://www.mopo.de/umland/kieler-sophienhof-angebliche-belaestigung–prozess-ja—noetigung-nein-24227138

Sex-Plakate der BZgA stoppen!

Sex-Plakate der BZgA stoppen!

Nackte Comic-Figuren in verschiedenen Sex-Posen und Konstellationen hängen seit einigen Wochen deutschlandweit an über 65.000 Plakatwänden. Die 4 Mio. Euro teure Kampagne „Liebesleben“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist Teil der aktuellen Strategie der Bundesregierung zur Eindämmung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten, die das Bundeskabinett am 6. April 2016 verabschiedet hat.

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Mit Bildern von Homo- und Heteropärchen bei sexuellen Handlungen und Slogans wie „Egal worauf ihr steht, benutzt Kondome“, „Brennt´s im Schritt“ oder „Dein Ex juckt Dich noch immer?“ setzt die BZgA weiter auf einen „offenen Umgang mit Sexualität“. Die Comic-Motive sollen die „bunte Vielfalt von Sexualität widerspiegeln“ und „sexuell übertragbare Krankheiten enttabuisieren“.

Viele Eltern sind entsetzt über die freizügigen Darstellungen und zweideutigen Sprüche auf den Plakaten, denen sie u.a. vor Schulen, Kindergärten und Spielplätzen tagtäglich mit ihren Kindern begegnen. Gerade weil es sich dabei um Cartoons handelt, können sich Kinder dem nur schwer entziehen. De facto propagiert die Kampagne genau das promiskuitive Verhalten, welches eine der Hauptursachen für kaputte Familienbeziehungen und sexuell übertragbare Krankheiten ist.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (jede Unterzeichnung löst eine persönliche E-Mail an ihn aus) und fordern Sie ihn damit auf, diese schamverletzende Kampagne unverzüglich zu beenden und künftige Kampagnen vor Veröffentlichung dahingehend gründlich zu prüfen, ob sie für unsere Kinder keine Gefährdung darstellen. Bitte setzen Sie beim Unterzeichnen das Häkchen, damit wir Sie über diese Aktion weiter informieren können.

Bei der Vorstellung der Kampagne „Liebesleben“ hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), in dessen Zuständigkeit die Arbeit der BZgA fällt, deren unermüdliche Aufklärungsarbeit gelobt und gefordert, bei diesen Anstrengungen nicht nachzulassen. Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Prof. Dr. Rita Süssmuth zeigte sich „überzeugt, dass die neue Kampagne die Menschen erreichen wird“. Unterstützt wird die Kampagne vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV).

Deutliche Kritik an der Kampagne äußerte jetzt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung, Dr. Jakob Pastötter: „Die Gefühls- und Gedankenwelt der Kinder reagiert auf solche Bilder. (…) Solche Bilder wecken die Fantasie der Kinder und regen zum Nachspielen an“. Darüber hinaus werde Sex als „bedeutungsloser, leicht zu konsumierender Spaß dargestellt, an dessen mögliche Konsequenzen man dank Kondomen keinen Gedanken mehr verschwenden muss. Dabei gibt es auch sexuell übertragbare Krankheiten, vor denen Kondome nicht 100% schützen – damit wird eine falsche Sicherheit suggeriert“.

Inzwischen wurde wegen Verbreitung pornographischer Schriften an Minderjährige gegen die BZgA Strafanzeige gestellt.

Wie das Medienmagazin Pro berichtete, sind beim Deutschen Werberat in Berlin inzwischen 17 Beschwerden gegen die Plakate eingegangen, „ungewöhnlich viele, wie eine Sprecherin gegenüber Pro mitteilte“. Werbekampagnen des Bundes fallen allerdings gar nicht in die Zuständigkeit des deutschen Werberates. Er kann hier nicht tätig werden.

Umso wichtiger ist es deshalb, dass sich viele tausend Menschen an dieser Petition beteiligen. Die Kampagne „Liebesleben“ verletzt die Intimsphäre der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, missachtet den Kinder-und Jugendschutz und untergräbt das grundgesetzlich garantierte Erziehungsrecht der Eltern. 

Deshalb: Unterzeichnen Sie jetzt gleich die Online-Petition an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Als Gesundheitsminister sollten ihm die seelische Gesundheit und der Schutz unserer Kinder vor Sexualisierung ebenso am Herzen liegen, wie der Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten.

Nach sexueller Belästigung in Bühl Zeugen gesucht

Nach sexueller Belästigung in Bühl Zeugen gesucht

Eine 18-Jährige soll auf ihrem Heimweg in der Bühler Innenstadt von einem 22-jährigen Asylbewerber sexuell belästigt worden sein. Wie die Polizei jetzt mitteilte, soll er am Sonntag vor einer Woche der jungen Frau unters Kleid gefasst und sie ins Gesicht geschlagen haben, als sie sich wehrte. Zwei andere Männer kamen ihr zu Hilfe, die werden jetzt als Zeugen gesucht. Der 22-Jährige flüchtete, kam aber später wieder und attackierte die Frau erneut. Andere Zeugen riefen die Polizei. Auf dem Weg ins Krankenhaus erkannte die 18-Jährige den mutmaßlichen Angreifer wieder, der wurde vorläufig festgenommen.

Quelle: http://www.bo.de/lokales/ortenauticker/nach-sexueller-belastigung-in-buhl-zeugen-gesucht

Angeklagte geben Vergewaltigung in Silvesternacht z

Angeklagte geben Vergewaltigung in Silvesternacht z

Sie räumen ein, zwei Mädchen in der Silvesternacht in Weil am Rhein vergewaltigt zu haben: Wegen ihrer Geständnisse kommen vier junge Männer vor dem Landgericht Freiburg wohl milde davon.

Vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Freiburg hat der Prozess begonnen gegen vier junge Männer zwischen 14 und 20 Jahren. Sie sind angeklagt wegen der Vergewaltigung von zwei 14 und 15 Jahre alten Mädchen in der Silvesternacht 2015 in Weil am Rhein.

123134381-p-590_450Mehrfach sollen die Mädchen gegen ihren Willen von den Jugendlichen in einer Einzimmerwohnung vergewaltigt worden sein. Eines der Mädchen hatte in der Nacht die Polizei informiert. Alle Angeklagten haben Geständnisse abgelegt.

Strafrahmen begrenzt

Nach Verlesung der Anklageschrift traten die Prozessbeteiligten zunächst in Verhandlungen mit den Richtern, um eine Verständigung und damit einen kurzen Prozess zu erreichen. Für den Fall von werthaltigen Geständnissen haben die Richter am Nachmittag folgende Strafunter- und Obergrenzen zugesagt: Für die drei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 15 Jahren hat das Gericht jeweils Jugendstrafen zwischen einem Jahr und einem Jahr und sechs Monaten mit Bewährung zugesagt.

Dem 20-Jährigen wurde eine Jugendstrafe zwischen anderthalb und zwei Jahren oder eine zweijährige Freiheitsstrafe mit Bewährung nach Erwachsenenrecht zugesichert. Damit könnte der bis zum 30. Juni auf vier Tage terminierte Prozess schnell zu Ende gehen.

Angeklagte geben Vergewaltigung zu

Die Angeklagten, die aus Untersuchungshaft vorgeführt werden, tragen alle über ihren T-Shirts Winterjacken. Seit Silvester 2015 sitzen sie im Gefängnis. Wie Angeklagte sehen diese Vier nicht aus, eher wie hilflos wirkende Kinder inmitten der vielen Wachtmeister und Rechtsanwälte in der streng wirkenden Architektur des Schwurgerichtssaals. Ihre Väter sind zur Verhandlung angereist.

Die Angeklagten akzeptierten am Nachmittag die Vorwürfe der Anklage. Der Älteste gibt eine Vergewaltigung zu, ein 15-Jähriger räumt die Vergewaltigung beider Mädchen ein. Er bedaure das zutiefst und wisse nicht, was ihn dazu bewogen habe. Auch der dritte Angeklagte gibt je eine Vergewaltigung zu. Ein Mädchen sei während seiner Tat von einem Mitangeklagten festgehalten worden. Auch er habe ein Mädchen festgehalten, als es vergewaltigt worden sei. Der vierte Angeklagte bestätigt ebenfalls über seinen Verteidiger die Richtigkeit der Anklage. Auch er bedauere das Geschehen sehr.

Die vier Angeklagten tragen Kopfhörer, ein Dolmetscher übersetzt jedes Wort in ihre syrische Heimatsprache. Alle Vier kommen aus Syrien, sind Kriegsflüchtlinge, seit 2014 in Deutschland. Der 20-Jährige ist ein Bruder eines der beiden 14-Jährigen. Beide tragen identische Vor- und Nachnamen, weshalb sie zur Unterscheidung im Prozess mit “Senior” und “Junior” bezeichnet werden.

Mädchen gingen freiwillig mit in Wohnung

Als der Notruf gegen 23 Uhr von der Notrufzentrale in Freiburg an die Polizei nach Bad Säckingen vermittelt wurde, gingen die Beamten von einer großen Sache aus. Es hieß, dass zwei Mädchen mit Gewalt von mehreren jungen Syrern von der Straße in Weil-Friedlingen in eine Wohnung gezerrt und dort mehrfach vergewaltigt worden seien.

Gegen Mitternacht konnte das erste Mädchen vernommen werden. Ihm nahm der Ermittler nicht ab, dass sie und ihre Freundin von der Straße weggezerrt worden seien. Das Mädchen gab sofort zu, dass sie zwei der Jungen von Facebook gekannt habe und beide freiwillig mit den Jungen in die Wohnung gegangen seien. Dort habe der 20-Jährige gewohnt und wohl schon im Bett gelegen.

Geschlechtsverkehr ohne Einverständnis

Schon bald sei es zu Zärtlichkeiten gekommen. Mit Küssen seien sie einverstanden gewesen. Doch die Jungen hätten mehr gewollt und sie ausgezogen. Die Mädchen sagten, dass sie das nicht wollten. Doch die Jungen hörten nicht auf, ihnen die Kleider abzustreifen. Dann sei es, ohne das Gewalt ausgeübt worden sei, zum Geschlechtsverkehr und anderen sexuellen Praktiken gekommen.

Beide Mädchen sagten aus, dass sie kurz vor 23 Uhr die Wohnung verlassen konnten: “Die Typen haben uns gehen lassen.” Eine von ihnen setzte dann den Notruf ab. Die Mädchen werden nach den Geständnissen wohl nicht mehr im Gericht aussagen. Ob die geladene Psychologin, die die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen untersucht, noch gehört wird, ist derzeit unklar.

Die dürren Geständnisse der Angeklagten hat das Gericht am Dienstag mit der Vernehmung eines Ermittlers überprüft. Er hatte die beiden Mädchen in jener Silvesternacht bis zum Neujahrsmorgen vernommen. Der Prozess soll am Mittwoch mit den Urteilen beendet werden.

Quelle: http://www.badische-zeitung.de/angeklagte-geben-vergewaltigung-in-silvesternacht-zu

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