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Day: 17. Juni 2016

Pressemeldung der Polizeidirektion Hochtaunus

Pressemeldung der Polizeidirektion Hochtaunus

1. Junges Mädchen bedrängt – Zeugenaufruf! Bad Homburg, Urseler Straße / Frölingstraße Mittwoch, 15.06.2016, 19:15 Uhr

Gestern Abend, gegen 19:15 Uhr, wurde eine 14-Jährige in einem öffentlichen Bus in Bad Homburg von einem unbekannten Mann belästigt. Die Jugendliche befand sich auf dem Weg nach Hause und musste mehrmals umsteigen. Hierbei fiel ihr eine männliche Person auf, die ihr offensichtlich folgte. Auf der Fahrt zur Haltestelle “Frölingstraße”, gg. 19:15 Uhr, setzte sich der Täter neben das Mädchen und streichelte ihren Oberschenkel. Zudem machte der Mann dem Mädchen eindeutige Angebote. Die Geschädigte konnte über Handy einen Angehörigen verständigen, der in der Nähe der Haltestelle “Frölingstraße” den Grabscher zur Rede stellte. Diesem gelang es jedoch in Richtung Nassauer Straße zu flüchten. Der Mann war ca. 20 – 25 Jahre alt, ca. 170 cm groß und hatte dunkles gelocktes Haar. Er war bekleidet mit einem hellblauen T-Shirt und einer dunklen Hose. Nach Angaben der 14-Jährigen könnte er afghanischer Herkunft gewesen sein.

Die Kriminalpolizei bittet Zeugen und Hinweisgeber, die Angaben zu dem Vorfall machen können oder verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich mit der Kriminalpolizei unter der Rufnummer (06172) 120-0 in Verbindung zu setzen.

Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50152/3355021

Strafrechtler erläutert das milde Urteil im Weiler Vergewaltigungsprozess

Strafrechtler erläutert das milde Urteil im Weiler Vergewaltigungsprozess

Das milde Urteil im Weiler Vergewaltigungsprozess wirft Fragen auf. Walter Perron, Strafrechtsprofessor an der Uni Freiburg, erklärt, warum die Absprache im Prozess entscheidend war.

“Absprache im Prozess?”

BZ: Herr Perron, das Urteil im Weiler Vergewaltigungsprozess löst bei manchem Beobachter Befremden aus. Wie kann es sein, dass ein junger Mann, der eine Jugendliche vergewaltigt hat, mit einer Bewährungsstrafe davonkommt?

Perron: Klar, für den Betrachter dürfte dieses Urteil fast schon wirken wie eine Einladung, solche Taten zu begehen. Denn in den Augen vieler ist eine Bewährungsstrafe keine richtige Strafe. Entscheidend für den 20-Jährigen ist, dass er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Andernfalls hätte er für diese Tat mindestens zwei Jahre Haft bekommen. Es handelte sich ja um eine sexuelle Nötigung in besonders schwerem Fall. Die sexuellen Praktiken waren erniedrigend, dazu kommt, dass die Vergewaltigung gemeinschaftlich begangen wurde. Mildernde Umstände sind nach den mir verfügbaren Informationen keine zu erkennen. Insofern hätte der Täter wohl deutlich länger als zwei Jahre ins Gefängnis gemusst. Die Höchststrafe für dieses Delikt beträgt in Deutschland übrigens 15 Jahre Haft. Da aber das Jugendstrafrecht eingreift, ist der Richter ziemlich frei, weil er nicht mehr an bestimmte Strafrahmen gebunden ist.

“Dass die Jungs ein halbes Jahr lang in Untersuchungshaft gesessen haben, darf man nicht unterschätzen.”

BZ: Die drei Jugendlichen, 14 und 15 Jahre alt, bekamen ebenfalls Bewährungsstrafen von 14 und 17 Monaten. Wie ist das einzuordnen?

Perron: Hier haben wir es mit jugendlichen Ersttätern zu tun, die gerade die Strafmündigkeitsgrenze überschritten haben. Für sie ist dies schon eine kräftige Strafe, sicherlich für eine schlimme Tat. Dass die Jungs ein halbes Jahr lang in Untersuchungshaft gesessen haben, darf man nicht unterschätzen. Trotzdem vermute ich, dass auch bei ihnen die Verständigung eine wichtige Rolle gespielt hat. Für die beiden Opfer war es sehr wichtig, dass sie nicht als Zeuginnen im Prozess auftreten mussten – gerade, nachdem die Boulevardpresse intime Details zur Tat veröffentlicht hatte. Das Zustandekommen der Verständigung hat das Gericht mit Sicherheit honoriert.

BZ: Wäre diese Verständigung nicht hinfällig gewesen? Die Vergewaltigung ist ja anhand von DNA-Spuren leicht nachweisbar. Warum lässt das Gericht soviel Milde walten, nur weil die Angeklagten etwas zugeben, was ohnehin schon auf der Hand liegt?

Perron: Das ist ohne Zweifel eine missliche Situation. Gerade Opfer von sexueller Gewalt können von dieser Verständigung profitieren, weil ihnen so das erneute Durchleiden der Tat im Gerichtssaal erspart bleibt. Der Täter allerdings erhält eine Art Erpressungspotenzial: Er bietet das Geständnis nur für den Fall an, dass ihm eine Bewährungsstrafe zugesagt wird. Die Opfer stehen vor der Frage, was ihnen lieber ist: Dass der Täter relativ mild davonkommt oder dass sie in der unangenehmen Verhandlung als Zeuginnen aussagen und sich den Fragen auch der Verteidiger stellen müssen. Ohne die Verständigung wären die Strafen sicherlich härter ausgefallen. Allerdings dürfte das Urteil für die vier Syrer auch sehr negative Konsequenzen haben für ihr weiteres Leben in Deutschland.

“Die Bürger könnten das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren, weil sie solch ein mildes Urteil als Einladung zur Nachahmung begreifen.”

BZ: Finden Sie die abschreckende Wirkung des Urteils ausreichend?

Perron: Abschreckung setzt voraus, dass jemand, der solch eine Tat begehen will, Chancen und Risiken rational kalkuliert. Solche Erwägungen spielen bei Vergewaltigern kaum eine Rolle. Auch höhere Strafen würden potenzielle Täter nur gering abschrecken. Wenn überhaupt, dürfte für so jemanden die Entdeckungswahrscheinlichkeit der Tat von Interesse sein. Und die ist ja bei einer Vergewaltigung hoch. Es geht hier also nicht um Abschreckung sondern eher um die Frage, wie die Bevölkerung solch ein Urteil auffasst. Die Bürger könnten das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren, weil sie solch ein mildes Urteil als Einladung zur Nachahmung begreifen. Dann wird die Forderung nach härteren Sanktionen laut – der Staat dürfe sich solche Taten nicht bieten lassen, im Gegenteil, er müsse opferwirksam schützen. Insofern können zu milde Urteile durchaus Schaden anrichten.

Quelle: http://www.badische-zeitung.de/strafrechtler-erlaeutert-das-milde-urteil-im-weiler-vergewaltigungsprozess

Koalition will “Nein heißt Nein” im Gesetz verankern

Koalition will “Nein heißt Nein” im Gesetz verankern

Union und SPD wollen das Sexualstrafrecht grundlegend reformieren. Die sexuelle Selbstbestimmung der Frau rückt ins Zentrum.

Unbenannt1Deutschland soll ein neues Sexualstrafrecht bekommen: Union und SPD haben sich nach monatelangen Debatten auf eine umfassende Strafrechtsreform verständigt. Sie folgt dem Prinzip “Ein Nein ist ein Nein”: Wer gegen den erkennbaren Willen eines anderen handelt, macht sich in Zukunft strafbar. Es wäre ein Paradigmenwechsel: Nicht die Methode des Täters, sondern der Wille des Opfers wird zum zentralen Maßstab vor Gericht.

In einem gemeinsamen Papier, das unserer Redaktion vorliegt, schlagen die Rechtspolitiker der beiden Regierungsfraktionen die Einführung eines neuen Straftatbestands “Sexueller Übergriff” vor. “Der Grundsatz ‘Ein Nein ist ein Nein’ wird in einer neuen Strafvorschrift verwirklicht werden. Damit wird erstmals die sexuelle Selbstbestimmung der Frau auch im Strafrecht voll zur Geltung gebracht”, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker, unserer Redaktion. “Das ist ein Meilenstein für die Wahrung der Rechte der Frauen.” Der alte Vergewaltigungsparagraf, der unter anderem eine Gewaltanwendung oder Nötigung des Opfers voraussetzt, werde aufgehoben.

Weiterhin gilt: Straftaten müssen bewiesen werden

Künftig soll es ausreichen, wenn das Opfer sein Nein deutlich zeigt: Der entgegenstehende Wille sei erkennbar, wenn das Opfer ihn mit Worten oder zum Beispiel durch Weinen oder Abwehren der sexuellen Handlung nach außen zum Ausdruck bringe, heißt es im Eckpunktepapier. “Ein lediglich innerer Vorbehalt des Opfers gegen die sexuelle Handlung ist nicht ausreichend.” Aber: Fälle, in denen das Opfer seinen Willen nicht erklären konnte, weil es schlief oder etwa durch K.-o.-Tropfen betäubt worden war, oder weil es aus Angst zugestimmt hatte, sollen ebenfalls vom neu zu schaffenden Strafrechtsparagrafen § 177 erfasst werden. Bislang dagegen konnten Fälle straflos bleiben, bei denen das Opfer nur mit Worten widersprochen hatte oder eine Gegenwehr für aussichtslos hielt.

Nach wie vor aber gilt: Straftaten müssen bewiesen werden. Die “Nein ist Nein”-Regelung wird daher möglicherweise viele Täter abschrecken, die Rechtsprechung aber wird sie nicht unbedingt erleichtern.

86 Prozent der Deutschen sind für die Verschärfung

Eine große Mehrheit der Deutschen ist für die Verschärfung des Sexualstrafrechts. Im Deutschlandtrend für das ARD-“Morgenmagazin” befürworten 86 Prozent der Befragten es, wenn das Gesetz dahingehend verschärft wird, dass ein eindeutiges “Nein” des Opfers bei einer Vergewaltigung ausreicht, um den Täter zu bestrafen. Zehn Prozent der Befragten halten dagegen die bisherige Gesetzeslage für ausreichend.

Geeinigt haben sich die beiden Regierungsfraktionen nach Angaben der Union auch mit Blick auf sexuelle Belästigungen, etwa durch Grabscher: Ein Griff an den Po, ein Grabscher an die Brust im Gedrängel in der U-Bahn, im Schwimmbad oder im Aufzug, ein erzwungener Kuss beim Schützenfest – in Deutschland gilt das bislang nicht als eigenständige Straftat.

Jetzt soll es einen neuen, gesonderten Straftatbestand “Sexuelle Belästigung” geben, heißt es im Eckpunktepapier. Der neue Paragraf soll die Lücke im Strafrecht schließen: “Bisher gibt es keinen strafrechtlichen Schutz vor sexualbezogenen Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit unterhalb der Schwelle der Erheblichkeit”, heißt es in dem Papier. Grabschen werde in diesem Sinne bislang nicht als erheblich angesehen.

Neues Gesetz soll noch im Juli beschlossen werden

Darüber hinaus konnten sich Union und SPD auf einen neuen Tatbestand verständigen, der sexuelle Straftaten wie in der Kölner Silvesternacht speziell ahndet. “Übergriffe aus Gruppen heraus bringen die Opfer in eine besondere Schutzlosigkeit”, heißt es im Papier der Rechtspolitiker. “Jeder, der sich an einer Gruppe beteiligt, aus der heraus sexuelle Übergriffe oder Ähnliches vorgenommen werden, sollte sich künftig als Täter verantworten müssen.” Gemeint sind damit auch diejenigen, die selbst nicht tätig werden – oder denen keine Tat nachgewiesen werden kann. Voraussetzung ist, dass sich mindestens drei Personen zum gemeinsamen Handeln zusammengeschlossen haben. “Die Gruppen können sich von vornherein zur Begehung von Straftaten verabredet haben. Sie können sich aber auch erst spontan zusammenfinden.”

Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte Ende April einen Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts in den Bundestag eingebracht. Politiker von Union und SPD ging er jedoch nicht weit genug.

Von Seiten der SPD hieß es, dass mit der Union eben lange Zeit nicht mehr zu machen gewesen sei, erst durch die Kölner Fälle sei der Koalitionspartner bereit gewesen, das Sexualstrafrecht zu verschärfen. Die Union dagegen sagt: SPD-Minister Maas müsse “zum Jagen getragen werden”. Wochenlang warfen sich Sozialdemokraten und Unionspolitiker gegenseitig vor, die Reform zu blockieren.

Nach der Einigung mit der SPD geht Winkelmeier-Becker jetzt davon aus, dass der Änderungsentwurf der Fraktionen noch vor der Sommerpause beschlossen werden kann.

Quelle: http://www.abendblatt.de/politik/article207692173/Ein-Nein-ist-ein-Nein-Sexualstrafrecht-wird-verschaerft.html

Enjoy Difference, zieh dir ein Kopftuch an!

Enjoy Difference, zieh dir ein Kopftuch an!

Da fällt einen nichts mehr zu ein, bitte was ist daran “Toleranz”

oder was hat das mit “Toleranz” zutun.

Frauen aus Film und Fernsehen, sind sich aber auch für nichts zu schade. Wir hoffen nur das keine unserer Frauen darauf rein fällt.

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=U53nYxVqoXw&app=desktop

Fahndungserfolg am Hauptbahnhof Ulm: Bundespolizei nimmt mehrfachen Vergewaltiger fest

Fahndungserfolg am Hauptbahnhof Ulm: Bundespolizei nimmt mehrfachen Vergewaltiger fest

In den frühen Morgenstunden des 16.06.2016 wurde ein 46-jähriger Mann am Hauptbahnhof Ulm gegen 08:00 Uhr wegen des Verdachts des Betruges und Erschleichens von Leistungen einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Er wurde zur Identitätsfeststellung auf das Bundespolizeirevier in Ulm verbracht.

Nach Abgleich seiner Fingerabdrücke mit dem polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass er wegen diverser Delikte zur Festnahme ausgeschrieben war. Darunter war ein Vollstreckungshaftbefehl wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls von der Staatsanwaltschaft Konstanz über 200 Tage Haft oder 6000 Euro Barzahlung.

Weiterhin war er durch Bulgarien zur Festnahme ausgeschrieben. Zweck des bulgarischen Haftbefehls war ein Auslieferungsersuchen aufgrund einer Vergewaltigung von zwei weiblichen Personen im Alter von 17 und 18 Jahren.

Der Täter wurde umgehend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Janna Küntzle
Telefon: 0711 / 55049 – 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw

Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116091/3355059

Sexuelle Belästigung im Bochumer Hauptbahnhof – Bundespolizei nimmt “Grapscher” fest

Sexuelle Belästigung im Bochumer Hauptbahnhof – Bundespolizei nimmt “Grapscher” fest

Gestern Morgen (13. März) belästigte ein 18-Jähriger marokkanischer Staatsangehöriger eine 21-jährige Bochumerin auf einem Bahnsteig im Bochumer Hauptbahnhof. Er fasste der jungen Frau an das Gesäß. Als Zeugen der Tat Zivilcourage zeigten, griff der Marokkaner diese mit Schlägen und Fußtritten an. Dabei verletzte er eine 29-jährige Frau an der Hand.

Gegen 06:10 Uhr hielt sich die Bochumerin auf einem Bahnsteig im Hauptbahnhof auf und wartet auf ihre S-Bahn. Ebenfalls anwesend war der Marokkaner, der nach Ankunft der S-Bahn zielstrebig auf die junge Frau zuging und ihr unsittlich an ihr Gesäß “grapschte”.

Die Situation richtig eingeschätzt, eilte eine 29-jährige Oberhausenerin der bedrängten Bochumerin zu Hilfe. Daraufhin griff der 18-Jährige diese mit Faustschlägen und Tritten an. Dabei erlitt sie eine Fraktur an der Hand. Alarmierte Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen den aggressiven “Grapscher” fest und legten ihm Handschellen an.

Die verletzte Oberhausenerin wurde, zur Untersuchung ihrer erlittenen Verletzung, in eine Bochumer Klinik eingeliefert. Ein Atemalkoholtest bei dem tatverdächtigen Mann, der in Hamm gemeldet ist, ergab einen Wert von 1,5 Promille.

Die Bundespolizei leitete gegen den 18-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung ein.

Wegen fehlender Haftgründer durfte er später die Wache wieder verlassen.
Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund

Volker Stall
Telefon: 0231 562247-132
E-Mail: bpoli.dortmund.presse@polizei.bund.de

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3275545

Exhibitionist – Polizei sucht Zeugen Ravensburg

Exhibitionist – Polizei sucht Zeugen Ravensburg

Exhibitionist – Polizei sucht Zeugen – Zwei 17-jährige Jugendliche wurden am Montagmorgen gegen 07:15 Uhr im Bereich der Allmandstraße/Kapuzinerstraße von einem Exhibitionisten belästigt.

logoDie zwei jungen Frauen waren zu Fuß vom Kuppelnauparkplatz in Richtung Kapuzinerstraße unterwegs, als Ihnen im Bereich Allmandstraße/Kapuzinerstraße ein unbekannter Mann entgegenkam, der sich den Frauen mit geöffneter Hose und entblößtem Geschlechtsteil zeigte. Er soll zirka 30 Jahre alt, 170 cm groß und sehr schlank sein. Er hat eine dunklere Hautfarbe und kurze schwarze Haare. Er trug eine auffallend gelbe Hose. Personen, denen der Mann aufgefallen ist oder die Hinweise zu seiner Identität geben können, werden gebeten, sich unter Telefon 0751/803-0 beim Polizeirevier Ravensburg zu melden.

Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/3352917

So erleben Opfer den K.o.-Tropfen-Horror

So erleben Opfer den K.o.-Tropfen-Horror

K.o.-Tropfen setzen ihr Opfer außer Gefecht. Knockout, wortwörtlich. Schrecklicher Beweis ist die Gruppenvergewaltigung in München. Wie so ein Horrortrip abläuft – und wie man sich schützt.

1703497666-tropfen-dpa-1Bl0hWlr3Ga7Es ist der absolute Horror, was einer jungen Münchnerin Mitte April 2016 widerfuhr: Sie wacht in ihrer eigenen Wohnung auf und kann sich nicht erinnern, was in den letzten Stunden passiert ist. Ihr Unterleib schmerzt und in ihrer Wohnung fehlen Wertgegenstände – etwas Schreckliches muss passiert sein. Inzwischen hat die Polizei fünf junge Männer festgenommen, die die 26-Jährige gemeinsam vergewaltigt haben sollen. Ob K.o.-Tropfen im Spiel waren, ist noch nicht endgültig geklärt, doch der Verdacht liegt nahe.

Wie dem auch sei: Immer wieder hört man von Fällen, bei denen Menschen zuerst betäubt und dann Opfer eines Verbrechens wurden. Wir haben alle Fakten rund um K.o.-Tropfen zusammengefasst. Und Tipps, wie man sich schützen kann.

Was sind eigentlich K.o.-Tropfen?

Als K.o.-Tropfen (K.o. ist die Abkürzung für Knockout) werden flüssige Drogen bezeichnet, mit der vor allem Mädchen und Frauen schachmatt gesetzt werden. Die bekannteste Substanz ist laut kotropfen.net Gamma-Hydroxybuttersäure (kurz GHB), auch bekannt als Liquid Ecstasy. Über das Internet gelangen Kriminelle leicht an die Substanz. Mithilfe von legalen Mitteln, die sogar im Baumarkt erhältlich sind, lassen sich K.o.-Tropfen auch selbst herstellen.

Wer wird Opfer von K.o.-Tropfen?

K.o.-Tropfen werden von den Tätern vor allem eingesetzt, um Mädchen und Frauen wehrlos zu machen, um sie zu vergewaltigen. Auch Männer werden laut dem Portal “K.o.-Tropfen – Nein Danke” Opfer. Bei ihnen haben es die Täter meist auf einen Raub abgesehen, doch auch in der Schwulen-Szene nehmen Vergewaltigungen mit Hilfe von K.o.-Tropfen zu. Die Tropfen werden dem Opfer ins Getränk oder ins Essen gemischt. In geringen Dosen wirken sie euphorisierend und enthemmend, in höherer Dosierung betäubend und einschläfernd, informiert das Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF) auf ihrer Homepage.

Wie kann ich K.o.-Tropfen erkennen?

K.o.-Tropfen sind lauf BMBF farb- und geruchlos und schmecken unverdünnt salzig oder seifig. Ins Getränk gemischt, ist dieser Geschmack jedoch kaum wahrnehmbar. Dass man die Tropfen verabreicht bekommen hat, erkennt man daher meistens nur an ihrer Wirkung.

Was machen K.o.-Tropfen mit einem?

Die Wirkung setzt 10 bis 20 Minuten nach der Einnahme ein. Manchen Opfern wird plötzlich schlecht oder schwindlig, andere sind besonders gut drauf, euphorisch und enthemmt, sie reden und flirten viel. Später setzt eine schlagartige Müdigkeit ein, die Opfer werden “praktisch willenlos und leicht manipulierbar”, informiert ko-tropfen-nein-danke.de.

Den Tätern bleibe “genug Zeit, mit der Frau Kontakt aufzunehmen oder Hilfe anzubieten, um sie dann nach draußen oder an einen anderen Ort zu bringen. Dort sind die Betroffenen dann leichte Beute für die Täter.” Bei einer Überdosis oder in Kombination mit Alkohol, Drogen oder Medikamenten können die Tropfen zum Atem- oder Herzstillstand führen und tödlich sein.

Typisch für den Konsum von K.o.-Tropfen ist ein Filmriss: Das Opfer wacht benommen auf, fühlt sich wie verkatert und kann sich nicht erinnern, was in den vergangenen Stunden los war. “Klare Anhaltspunkte für sexuelle und körperliche Übergriffe sind blaue Flecken, Unterleibsschmerzen oder Spermaspuren sowie zerrissene oder fehlende Kleidungsstücke”, schreibt das Bundesministerium für Bildung und Frauen. Dann gilt: Sofort zur Polizei oder in die Notaufnahme eines Krankenhauses Denn K.o.-Tropfen sind nur zwölf Stunden lang im Körper im Blut und im Urin nachweisbar. Wenn der Verdacht auf sexuelle Übergriffe vorliegt, nicht waschen, duschen und die Kleidung wechseln, bevor man zum Arzt geht, sonst werden wichtige Beweise vernichtet.

Wie kann ich mich vor K.o.-Tropfen schützen?

Die beste Prävention ist: Genau aufpassen, dass niemand einem etwas ins Getränk oder Essen mischt! Das bedeutet: Das Glas oder die Flasche in Clubs, Kneipen, Privatpartys und Restaurants niemals unbeaufsichtigt stehen lassen. Im Fall das Falles mit Freunden absprechen, wer auf die Gläser aufpasst. Wer sich nicht sicher ist, ob er richtig aufgepasst hat, soll sich vorsichtshalber lieber ein neues Getränk bestellen, empfiehlt das Portal “Ko-Tropfen – Nein danke”. Und: Einen Vollrausch vermeiden. Denn wer betrunken ist, wird leicht zum Opfer. Freunde sollen außerdem aufeinander acht geben und gemeinsam nach Hause fahren.

Auch bei Blind Dates, zum Beispiel mit Internet-Bekanntschaften, ist besondere Vorsicht geboten. Diese sollten immer an einem öffentlichen Ort stattfinden. Bei einem Treffen im Café, im Restaurant oder in einer Kneipe sollte man sein Getränk nicht aus den Augen lassen. Den Schutz vor K.o.-Tropfen einfacher machen soll künftig eine Erfindung aus Nürnberg, der so genannter K.o.-Tropfen-Melder, der aber frühestens Ende 2016 auf den Markt kommen soll.

Bei Verdacht auf K.o.-Tropfen: Sofort-Maßnahmen

Bei plötzlich auftretender Übelkeit oder Schwindel – oder auch völliger Enthemmtheit und extrem euphorischer Stimmung – sollen Betroffene so schnell wir möglich Hilfe holen. Am besten Freunde ansprechen oder anrufen, auch wenn es mitten in der Nacht ist, empfiehlt ko-tropfen-nein-danke.de.

Ist man allein in einem Club oder einer Kneipe, an das Personal wenden. Vorsicht bei Fremden, die Hilfe anbieten: “Geh immer dorthin, wo andere Menschen sind”, rät das Portal. Im Zweifelsfall die Polizei oder den Notarzt rufen. Wem Verdächtiges bei seinen Freunden, Bekannten  oder auch Fremden bei einer Party oder in der Disco auffällt, soll diese auf jeden Fall ansprechen und Hilfe holen. Ist es schon so weit, dass die Person nicht mehr ansprechbar ist oder bewusstlos wird, muss sofort unter 112 Notarzt oder Feuerwehr gerufen werden, denn es besteht Lebensgefahr.

Quelle: http://www.tz.de/leben/gesundheit/vergewaltigung-muenchen-ko-tropfen-schuetzt-man-sich-6493557.html

 

Gruppenvergewaltigung: Wurde Münchnerin mit K.o.-Tropfen betäubt?

Gruppenvergewaltigung: Wurde Münchnerin mit K.o.-Tropfen betäubt?

Iraker, “noch nicht lange da”.

Eine Münchnerin (26) wurde offenbar in ihrer eigenen Wohnung von fünf Männern vergewaltigt. Das Opfer hatte die Täter erst kurz zuvor kennengelernt.

Irgendwann in den frühen Morgenstunden des 16. April traf die 26-jährige Münchnerin fünf junge Männer – die späteren mutmaßlichen Täter. Ob sie gemeinsam in einem Club feierten oder sich auf der Straße trafen, ist unklar. Wie die Abendzeitung berichtet, lernten sie sich irgendwo in der Münchner Innenstadt kennen. Wie erst jetzt bekannt wurde, nahm die Münchnerin ihre Zufallsbekanntschaften mit in ihre Wohnung nach Untersendling.

Dort trank die kleine Gruppe gemeinsam Alkohol. Nach Informationen der Bild soll die Clique ihr Opfer offenbar mit K.o.-Tropfen betäubt haben. Laut Polizei wachte die Münchnerin am Samstag vor zwei Monaten mittags dann alleine in ihrer Wohnung auf. Sie hatte starke Schmerzen im Unterleib. Die junge Frau stellte fest, dass einige Wertgegenstände und Kleidung gestohlen worden waren. Mit dem Verdacht, dass sie vergewaltigt wurde, ging die 26-Jährige zur Polizei und erstattete Anzeige.

Nach wochenlangen Ermittlungen konnte die Polizei die Tatverdächtigen identifizieren. Am Dienstag dieser Woche durchsuchten die Beamten mit Unterstützung einer Sondereinheit fünf Wohnungen in München und eine in einem Ortsteil von Sauerlach (Kreis München). Nach Informationen der tz soll es sich bei den Bewohnern des Hauses in dem Sauerlacher Ortsteil um junge Iraker handeln. Ein Nachbar berichtet: „Die sind erst seit wenigen Monaten hier.“ Am Dienstag in der Früh sollen sechs Streifenfahrzeuge und ein ziviles Polizeiauto vor dem Haus vorgefahren sein.

Vergewaltigung in München: Täter sind Münchner mit ausländischem Pass

Fünf der Festgenommenen sollen an der Vergewaltigung Mitte April beteiligt gewesen sein, der sechste Tatverdächtige soll versucht haben, die gestohlenen Gegenstände aus der Wohnung, darunter einen Laptop, weiterzuverkaufen. Gegen die Männer im Alter zwischen 18 und 21 Jahren wurde Haftbefehl erlassen. Alle sechs mutmaßlichen Täter – einer von ihnen hat einen deutschen Pass, die anderen sind Münchner mit ausländischem Pass – haben offenbar einen festen Wohnsitz in der Landeshauptstadt.

Mit Details zur Tat und zu den Durchsuchungen der Wohnungen halten sich Polizei und Staatsanwaltschaft bedeckt. Man stehe erst am Anfang und wolle das Opfer schützen. Die Ermittlungen des Fachkommissariats dauern an.

Quelle: http://www.tz.de/muenchen/stadt/vergewaltigung-muenchen-fuenf-maenner-vergewaltigen-frau-26-wohnung-6489774.html

 

Schlossgrabenfest: Aktuelle Stunde zu sexuellen Belästigungen

Schlossgrabenfest: Aktuelle Stunde zu sexuellen Belästigungen

Bezeichnend für den Zustand der Politiker in unserem Land.

Stadtverordnete erteilen AfD-Aussagen deutliche Abfuhr

Die Fälle sexuellen Belästigungen während des Schlossgrabenfestes Ende Mai waren das Thema einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde in der Stadtverordnetenversammlung an diesem Dienstag (14. Juni). Insgesamt hatte es bei der Darmstädter Polizei 26 Anzeigen wegen sexueller Nötigung und Beleidigung gegeben. Gegen drei Pakistanis wurde Strafanzeige erstattet. Die Vorfälle hatten bundesweit Schlagzeilen gemacht.

Die AfD monierte vor allem das Fehlen direkter Hilfe, zum Beispiel in Form einer Telefonnummer für betroffene Frauen. Auch habe es keine Polizeipräsenz als Vorkehrung „für diese nicht aus heiterem Himmel auftretenden Vorfälle“ gegeben, während für Fußballspiele bis zu 1500 Polizisten aktiviert worden seien. Siegfried Elbert (AfD) sagte vor den Stadtverordneten, dass seiner Partei die bisherigen Stellungnahmen des Magistrats zu den Vorfällen am Schlossgrabenfest nicht genügten und verlangte eine Entschuldigung bei den betroffenen Frauen.

AfD: Stadt “verniedlicht” Probleme

Unter deutlichen Unmutbekundungen zahlreicher Stadtverordneter räumte Elbert zwar ein, dass es sexuelle Belästigungen auch durch deutsche Männer gebe, „aber sie tun es nicht in großen Gruppen und nicht in einem fremden Land.“ Das Problem der sexuellen Belästigung in der vorgefallenen Art und Weise werde „verniedlicht“, so Elbert, der hinzufügte, die „Umerziehung zu Werten“ dauere ewig, eine Wortwahl, die Michael Siebel (SPD) scharf als „Terminologie aus dem Dritten Reich“ kritisierte.

Akdeniz: Übergriffe nicht gegen Migranten instrumentalisieren

In einer ausführlichen Antwort erteilte Sozialdezernentin Barbara Akdeniz (Grüne) jeglicher Gewalt gegen Frauen, Mädchen und Jungen eine entschiedene Absage. Die Übergriffe dürften nicht gegen Migranten instrumentalisiert werden, Gewalt gegen Frauen sei „nicht besser oder schlechter, ob ein Mann aus anderen Ländern oder aus Deutschland komme“, man solle hier nicht „nach Ausländern und Einheimischen“, sondern „nach Tätern und Nichttätern“ unterscheiden. Akdeniz verwies auf das „Netzwerk Gewaltschutz“, das rund um die Uhr „höchst professionelle“ Hilfe biete.

Bürgermeister Reißer (CDU) nannte es „eine Unverschämtheit“, dass die AfD das Sicherheitskonzept angreife. Gerade weil man sensibilisiert gewesen sei, habe es zusätzliche Sicherheitskräfte gegeben, weshalb drei mutmaßliche Täter auch direkt festgenommen worden seien. Jetzt sei die Staatsanwaltschaft mit den Anzeigen beschäftigt, und die Sache werde rechtsstaatlich geregelt.

Karin Wolff: Vergleich mit Köln “nur noch peinlich”

Karin Wolff (CDU) verwahrte sich dagegen, dass die AfD die sexuellen Belästigungen am Schlossgrabenfest mit der Silvesternacht von Köln vergleiche. Wer das tue, „sei nur noch peinlich“. Mit der geplanten Verschärfung des Sexualstrafrechts würden Übergriffe, die früher als „Grapschen“ noch als Kavaliersdelikt gegolten hätten, in Zukunft auch bestraft. Diese Entwicklung dürfe jedoch nicht gegen Migranten instrumentalisiert werden.

Hildegard Förster-Heldmann (Grüne) sagte, hinter sexuell motivierten Übergriffen auf Frauen stecke eine Geisteshaltung, der man mit keinem Sicherheitskonzept beikommen könne. An die AfD gerichtet sagte sie: „Sie nutzen einen Straftatbestand, um ein anderes Thema, das bei Ihnen latent ist, zu bedienen.“

Katharina Grabietz (Linke) stellte fest, dass die Gesellschaft nach wie vor durch patriarchale Strukturen geprägt sei und Gewalt gegen Frauen erst dann aufhöre, wenn sie nicht mehr als Menschen zweiter Klasse angesehen würden.

Als sehr unpassend wurde allgemein die Frage von Jürgen Barth (Uffbasse) an die AfD empfunden: „Wollen Sie jeden jungen Afghanen, der einem Mädchen an den Po packt, abschieben?“ Aus den Reihen der AfD war Bejahung zu hören. Uffbasse-Fraktionsvorsitzende Kerstin Lau distanzierte sich von Barths Worten.

Quelle: http://darmstaedter-tagblatt.de/politik-artikel/Darmstadt-Aktuelle-Stunde-zu-sexuellen-Belaestigungen-4947.html

 

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