Zwei Jahre Haft für den Täter, der sein Opfer schon einmal missbraucht hatte
Verunsichert wanderte der fragende Blick des Angeklagten zwischen seinem Rechtsanwalt und dem Vorsitzenden Richter hin und her. Das Schweriner Landgericht hatte ihn gestern gerade wegen einer Vergewaltigung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Das entsprach dem Vorschlag des Verteidigers. Nun wartete der 56-jährige offenbar, dass das Gericht die Strafe auch – wie gefordert – zur Bewährung aussetzt. Richter Armin Lessel und seine vier Kolleginnen und Kollegen sahen allerdings keinen Grund, ihn von der Haft zu verschonen. Der Angeklagte habe wegen verschiedener Vergehen bereits mehrmals im Gefängnis gesessen, ohne dass er daraus gelernt habe, urteilte das Gericht. Das Risiko, dass er weitere Straftaten begeht, sei nicht gerade gering. …
Weiterlesen Weiterlesen