Schwanger nach Vergewaltigung

Schwanger nach Vergewaltigung

Zwei Jahre Haft für den Täter, der sein Opfer schon einmal missbraucht hatte

Verunsichert wanderte der fragende Blick des Angeklagten zwischen seinem Rechtsanwalt und dem Vorsitzenden Richter hin und her. Das Schweriner Landgericht hatte ihn gestern gerade wegen einer Vergewaltigung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Das entsprach dem Vorschlag des Verteidigers. Nun wartete der 56-jährige offenbar, dass das Gericht die Strafe auch – wie gefordert – zur Bewährung aussetzt. Richter Armin Lessel und seine vier Kolleginnen und Kollegen sahen allerdings keinen Grund, ihn von der Haft zu verschonen. Der Angeklagte habe wegen verschiedener Vergehen bereits mehrmals im Gefängnis gesessen, ohne dass er daraus gelernt habe, urteilte das Gericht. Das Risiko, dass er weitere Straftaten begeht, sei nicht gerade gering.

Im ungewohnten schwarzen Anzug und dem viel zu weiten weißen Hemd hatte der Angeklagte auch am letzten Tag des Prozesses versucht, dem Gericht Respekt zu zollen. Der Gelegenheitsarbeiter hatte gestanden, 2013 eine damals 33-jährige Bekannte in deren Wohnung im Schweriner Stadtteil Großer Dreesch vergewaltigt zu haben. Unter einem Vorwand war er eines Nachmittags bei ihr vorbeigekommen. Nachdem er eine Freundin der Frau, die dort zu Besuch war, quasi aus der Wohnung herausgeekelt hatte, zwang er die Bekannte zum Sex. Neun Monate später brachte sie einen Sohn zur Welt.

Den Missbrauch zeigte sie allerdings erst vor einem Jahr an. Der Täter hatte, nachdem er der Frau mit ihrem Kind eher zufällig begegnet war, das Recht erstreiten wollen, seinen Sohn besuchen zu dürfen. Die Bekannte bestritt anfangs, dass er der Vater ist. Als ein medizinischer Test dies aber bestätigte, offenbarte sie die Vergewaltigung.

Wie sich während der Ermittlungen herausstellte, hatte der 56-jährige die Frau schon einmal missbraucht und ebenfalls geschwängert. Vor 18 Jahren lebten die beiden unter einem Dach, denn sie ist die Nichte seiner damaligen Lebensgefährtin. Wenn seine Partnerin zur Arbeit gegangen war, nutzte er mehrmals die Gelegenheit, sich der 20 Jahre jüngeren Frau zu nähern. Als seine Lebensgefährtin davon erfuhr, schmiss sie beide aus der Wohnung. Der erste Sohn der beiden, der damals geboren wurde, ist bei Pflegeeltern und im Heim aufgewachsen. Bereits damals habe der Angeklagte sie zum Sex gezwungen, sagte die Frau im vergangenen Jahr bei der Polizei aus. Das Verfahren wegen dieser zweiten Vergewaltigung, die der Angeklagte vor dem Landgericht ebenfalls nicht bestritt, wurde jedoch eingestellt.

Wegen Diebstahls, im Bekanntenkreis verübter Körperverletzung und mehrfachen Schwarzfahrens stand der Angeklagte immer wieder vor Gericht. 2008 wurde er zu gut drei Jahren Gefängnis wegen einer weiteren Vergewaltigung verurteilt, die er auch verbüßte. All diese Vorstrafen ließen sogar seine Bewährungshelferin, die vor Gericht als Zeugin gehört wurde, daran zweifeln, dass er künftig ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten leben kann. Eine Gutachterin attestierte, dass der Angeklagte „lernbehindert“, aber keineswegs schwachsinnig sei. Sie sah keinen Grund, an seiner Schuldfähigkeit zu zweifeln.

Dennoch ließen die Richter eine gewisse Milde walten, weil der Angeklagte schon vor dem Schuldspruch zugesagt hatte, ein Stück weit zum Ausgleich zwischen Täter und Opfer beizutragen. Er verpflichtete sich, 10 000 Euro Schmerzensgeld an die vergewaltigte Frau zu zahlen. Jeden Monat will er 50 Euro überweisen – selbst in der Zeit, wenn er für zwei Jahre im Gefängnis sitzt. Ohne das Schmerzensgeldversprechen hätte die Strafe auch höher ausfallen können.

Quelle SVZ

Foto: Jens Büttner

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