Sexuelle Nötigung am Zürcher Hauptbahnhof

Sexuelle Nötigung am Zürcher Hauptbahnhof

Eine junge Frau wird am Hauptbahnhof Zürich von einem Mann gepackt, sexuell genötigt und verprügelt. Die Aufnahmen der Überwachungskameras sind unbrauchbar.

Es war an einem Samstagmorgen im September 2019 um 4 Uhr. Zwei junge Frauen befanden sich auf dem Heimweg. Kurz vor dem Zürcher Hauptbahnhof bemerkten sie, dass sie von zwei Männern verfolgt wurden, die sie nie zuvor gesehen hatten. Laut der Anklage, die sich auf die Aussagen der Frauen stützt, packte ein heute 35-jähriger Tunesier eine der Frauen beim Europaplatz unvermittelt von hinten, presste sie an seinen Körper und fasste an ihre Brüste, ans Gesäss und zwischen die Beine.

Gemäss Anklage schlug die Frau mit ihren Ellenbogen nach hinten und schaffte es, sich aus dem Griff zu befreien, dann schüttete sie aus ihrer Flasche Wasser auf den Fremden, konnte sich vorerst entfernen und gelangte auf ein Perron. Der Beschuldigte folgte ihr aber, packte sie erneut von hinten und wiederholte seine Zudringlichkeiten. Als sich die Frau wieder befreien konnte, verpasste sie ihm eine Ohrfeige. Der Täter schlug daraufhin mehrfach auf die Frau ein.

Sturz die Treppe hinunter

Als die Kollegin des Opfers eingriff und den Täter wegstiess, verlor dieser das Gleichgewicht. Er packte die Frau an den Haaren und zog sie mit sich die Treppe hinunter. Dabei prallte sie mit ihrem Kopf auf den Boden und blieb benommen liegen. Der Täter soll dann weiter gegen den Bauch, in die Leisten und die Oberschenkel des Opfers getreten und sie als «Kurwa», die slawische Bezeichnung für Hure oder Schlampe, beschimpft haben.

Sein Begleiter ist bis heute flüchtig. Der Tunesier, der erst im Februar 2020 gefasst wurde, erklärt vor dem Bezirksgericht Zürich, so sei es nicht passiert. Er habe die Frau nur ansprechen wollen. Die Frauen seien betrunken gewesen. Er habe gesagt: «Alles klar? Geht’s gut?» Die Frau habe ihn aber sofort getreten, was ihn schockiert habe. Er sei zu Boden gestürzt. Aus Wut habe er sie dann geschubst und getreten, aber nicht fest. Dann sei er gegangen. Generell belästige er Frauen nicht sexuell. Denn er habe eine Schwester und wolle ja auch nicht, dass diese belästigt werde. Er habe Respekt vor Frauen. Das Wort «Kurwa» kenne er zudem gar nicht. Er sei Araber.

Zahlreiche Vorstrafen

Der Mann war 2012 erstmals in die Schweiz eingereist, ein Asylgesuch war abgewiesen worden. Er ist mehrfach vorbestraft: 2013 wurde er in Lausanne wegen Vermögens- und Gewaltdelikten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach seiner Entlassung ging er nach Deutschland, kam aber im Spätsommer 2019 zurück in die Schweiz. Die Tat im Hauptbahnhof verübte er wenige Tage nach seiner Wiedereinreise. Zwischen Oktober 2019 und Juli 2020 hatte er zudem zahlreiche weitere Verurteilungen von zusammen rund 7 Monaten zu verantworten, unter anderem wegen Diebstählen und Beschimpfung.

Die Staatsanwältin beantragt eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken wegen sexueller Nötigung, einfacher Körperverletzung und Beschimpfung. Es gebe kein Motiv und keine Anzeichen für Falschaussagen der Frauen. Auffallend sei die Hartnäckigkeit des Täters gewesen. Er habe einfach nicht von seinem Opfer abgelassen trotz massiver Gegenwehr. Dem Mann könne nur eine sehr schlechte Prognose gestellt werden. Er müsse für 7 Jahre des Landes verwiesen werden.

Die Anwältin des Opfers verlangt eine Genugtuung von 12 000 Franken. Es stelle sich die Frage, ob es sich nicht gar um eine versuchte Vergewaltigung handle. Gemäss ihren Ausführungen ist das Opfer aufgrund der psychischen Folgen der Tat bis heute zu hundert Prozent arbeitsunfähig. Der Verteidiger will Freisprüche von den angeklagten Straftatbeständen und eine Verurteilung nur wegen Tätlichkeiten mit einer Busse von maximal 2000 Franken.

Auf Überwachungsvideos sei klar zu sehen, dass der Mann erst auf die Frau losging, als sie ihm einen heftigen Fusstritt in die Kniekehle verpasst habe, erklärt er. Sexuelle Nötigungen seien auf den Videoaufnahmen nicht ansatzweise erkennbar. Die Aussagen der Frau seien übertrieben, realitätsfremd und widersprüchlich. Die Staatsanwältin widerspricht in ihrer Replik: Auf den Videoaufnahmen sei leider gar nichts klar erkennbar.

Mehr als von der Staatsanwältin beantragt

Dieser Ansicht ist auch das Bezirksgericht Zürich: Die Aufnahmen zu den Geschehnissen am Perron seien sehr unscharf. Man sehe überhaupt nicht, wer was gemacht habe. Deshalb könne man für die Beweiswürdigung nur auf die Aussagen abstellen. Jene der beiden Frauen seien sehr glaubhaft. Hingegen habe sich der Beschuldigte in den ersten zwei Einvernahmen überhaupt nicht an den Vorfall erinnert, später habe er wankelmütig, vage und widersprüchlich ausgesagt.

Das Gericht geht im Urteil über den Antrag der Staatsanwältin hinaus und verurteilt den Tunesier wegen sexueller Nötigung und einfacher Körperverletzung zu einer vollziehbaren Freiheitsstrafe von 13 Monaten. Der Tatvorwurf der Beschimpfung wird eingestellt, weil dazu ein gültiger Strafantrag fehle. Der Mann wird für 7 Jahre des Landes verwiesen. Alle Voraussetzungen dafür seien erfüllt. Das Opfer erhält 5000 Franken Genugtuung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen