Messerstecherei: Weil ein Syrer einen Hund nicht füttern durfte

Messerstecherei: Weil ein Syrer einen Hund nicht füttern durfte

Weil ein Hundebesitzer einem Syrer nicht erlaubte, seinen vierbeinigen Freund mit einem Döner zu füttern, kam es zu einer Auseinandersetzung, die für den Mann mit einem Bauchstich endete. Der Syrer bekam ein mildes Urteil wegen Notwehrüberschreitung.

Am 13. Juli 2019 ging ein Pärchen aus dem 15. Wiener Gemeindebezirk Rudolfsheim-Fünfhausen mit seinem Hund spazieren, als es zu dem Zwischenfall kam. Als sie am Ende der Gassirunde zurückkamen, stand ein Asylwerber im Hauseingang und verzehrte ein Kebab-Sandwich.

An diesem wollte er auch den Hund des Paares teilhaben lassen und ihn füttern. Doch dies wollten die Hundebesitzer nicht dulden und es kam zu einem Streit, der in einer Prügelei endete.

Statt Fleischstückchen vom Dönerspieß für den Hund, wurde dessen Herrli aufgespießt. Der Syrer stach ihm eine acht Zentimeter lange Klinge in den Bauch und brach ihm zudem das Jochbein und den Kiefer.

Statt versuchten Mordes nur Notwehrüberschreitung

Vor Gericht – wo er sich wegen versuchten Mordes verantworten musste – erklärte der 23-jährige Migrant:

„Der Hundebesitzer hat angefangen, er ging auf mich los.“ Das Opfer und seine Lebensgefährtin konnten sich an den Vorfall im Sommer letzten Jahren nur noch vage erinnern und konnten auch keine Angaben dazu machen, wer angefangen hat.

Nach weiteren Zeugenaussagen und der Aussage des Sachverständigen zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.

Das Ergebnis:

Statt eines versuchten Mordes und damit verbundener lebenslangen Haft wurde der Döner-Streit als Notwehrüberschreitung beurteilt. Der Täter wird in eine Anstalt eingewiesen.

„Die Chancen auf eine baldige Entlassung stehen für meinen Mandaten gut“, bemerkte dessen Verteidiger zu dem milden Urteil.

https://www.wochenblick.at/messerstecherei-weil-ein-syrer-einen-hund-nicht-fuettern-durfte/

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