Gericht verringert Strafe von 24-jährigem Täter – weil Vergewaltigung nur „einfach“ war

Gericht verringert Strafe von 24-jährigem Täter – weil Vergewaltigung nur „einfach“ war

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Trierer Landgerichts aufgehoben, einen jungen Mann wegen Vergewaltigung mehr als fünf Jahre lang ins Gefängnis zu schicken. Am Montag fiel das neue, deutlich mildere Urteil.

Ja, er habe seine Hände an ihrem Hals gehabt. Und möglicherweise auch zugedrückt. Und ja, er habe die Frau – zumindest beim zweiten Akt – zum Geschlechtsverkehr gezwungen: Das Geständnis des 24-Jährigen ist kurz, aber umfassend.

Passiert ist die Vergewaltigung bereits im Januar 2016 in einem kleinen Trierer Bordell. Das Trierer Landgericht hatte den Mann im September 2017 dafür verklagt. Ein „besonders schwerer Fall“ der Vergewaltigung, urteilte die erste große Strafkammer damals. Fünf Jahre und zwei Monate Haft waren das Ergebnis.

Jens Tuschhoff, Pflichtanwalt des Verurteilten, legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof nahm diese an und erklärte das Trierer Urteil für nichtig: Tatmerkmal einer „besonders schweren Vergewaltigung“ sei, dass das Opfer starke Schmerzen erleidet und schwer körperlich misshandelt wird, begründete der BGH seine Entscheidung. Dass der Zustand der Frau aber etwa tatsächlich lebensbedrohlich gewesen sei, habe das Trierer Gericht nicht nachgewiesen. Deshalb müsse der Fall neu verhandelt werden.

Diesmal bekam die dritte große Strafkammer die Sache auf dem Tisch. Deren Vorsitzender Richter Armin Hardt machte am Montag kurzen Prozess: Den Versuch, festzustellen, wie stark genau die Verletzungen des Opfers waren — die erste Strafkammer hatte „Rötungen“ am Hals festgestellt – unternahm das Gericht gar nicht erst. „Dass die Frau – nach eigener Aussage – sofort nach der Tat den Angeklagten von sich schubste, aufsprang und in die Bar des Bordells flüchtete, spricht nicht dafür, dass sie lebensbedrohlich verletzt war oder kurz vor der Bewusstlosigkeit“, sagte Hardt. Dass die juristische Abstufung eines schlimmen Verbrechens im Alltagssprachgebrauch nahezu zynisch klingt, ist dem Richter bewusst. „In Anführungsstrichen!“ betont er daher explizit, wenn er von einer „einfachen“ im Vergleich zu einer „schweren“ Vergewaltigung spricht.

Die erste Verhandlung am Landgericht im vorigen Jahr war auch deswegen schwierig, weil das Opfer nicht als Zeugin erschien. Bei der Revisionsverhandlung fehlt die Prostituierte erneut. „Die Frau hatte damals explizit erklärt, nicht am Prozess teilnehmen zu wollen, auch nicht per Videoschaltung“, erläutert Hardt. Da er davon ausgehe, dass es dabei geblieben sei, habe er die Bulgarin, die wieder in ihrer Heimat lebt, erst gar nicht als Zeugin geladen.

Den Tathergang rekonstruiert das Gericht aus der Beweisaufnahme der ursprünglichen Hauptverhandlung: 100 Euro hatten der Angeklagte im Bordell für den Sex mit der Prostituierten bezahlt. Im Séparée gab’s dafür Oral- und Geschlechtsverkehr – mit Kondom. Anschließend rauchten die beiden zusammen eine Zigarette. Der Freier wollte dann – die vereinbarte Zeit war noch nicht ganz abgelaufen – noch einmal. Die Frau sah ihren Teil des Vertrags dagegen bereits als erbracht. Der aus Syrien stammende Mann drückte die Frau aufs Bett, zwang ihre Beine auseinander, und drang in sie ein. Die Prostituierte wehrte sich. Weil ihr Peiniger sie würgte und ihr „schummrig“ geworden sei, habe sie schließlich doch noch mit einem „OK, OK“ eingewilligt – dabei aber intensiv auf ein Kondom gedrängt, was dem Angeklagten allerdings egal war: Das hatte die Frau bei ihrer Anzeige der Tat bei der Polizei zu Protokoll gegeben.

„Mein Mandant war damals der irrigen Annahme, dass ihm weitere Dienstleistungen vertragsgemäß zustehen“, erklärte Rechtsanwalt Tuschhoff am Montag vor Gericht. Richter Hardt hielt dagegen: „Dass der Angeklagte nach der Tat Hals über Kopf flüchtete, zeigt, dass ihm durchaus bewusst war, einen schweren Fehler gemacht zu haben.“

Nicht nur, dass das Gericht den Versuch unterließ, das Ausmaß der Gewalt, der Verletzungen und des Zustands der Frau genau herauszuarbeiten, beschleunigte am Montag das Verfahren. Nach Prozessauftakt bot Richter Hardt der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung einen so genannten Deal an, der sich auf die Kurzformel „mildes Urteil gegen Geständnis“ bringen lässt. Gericht, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt zogen sich zur Beratung zurück. Anschließend gestand der Angeklagte die Tat, wobei die Antwort auf die Nachfrage von Richter Hardt, wie stark er den nun den Hals der Prostituierten zugedrückt habe, doch reichlich schwammig blieb. Er wisse mittlerweile, dass er Unrecht getan habe und er entschuldige sich bei allen Beteiligten für seine Tat, sagte der sichtlich mitgenommene Angeklagte zum Prozessabschluss.

Das anschließende Urteil: Drei Jahre und zwei Monate Haft wegen „einfacher“ Vergewaltigung und „einfacher“ Körperverletzung. Da der Angeklagte bereits seit Januar 2017 in Untersuchungshaft sitzt und mit einem Hafterlass nach Zweidritteln der Strafe rechnen kann, könnte er im Februar 2019 wieder frei sein.

https://www.focus.de/regional/trier/trier-milderes-urteil-fuer-einfache-vergewaltigung_id_9527546.html

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