Rheinbad-Randalierer muss Aufsatz schreiben
Mildes Urteil in Düsseldorf Jugendlicher drohte einer Bademeisterin: „Ich töte dich“
Die Randale von Jugendlichen im Düsseldorfer Rheinbad schlug im letzten Jahr in ganz Deutschland hohe Wellen. An drei Tagen musste das Bad von der Polizei geräumt werden. Jetzt wurde nach zweitägigem Prozess ein junger Mann (17) wegen Bedrohung verurteilt.
Laut Urteil im Amtsgericht Düsseldorf muss Amaru C. an einem Lese-Projekt mit dem Titel „Krisen-Situationen – wie gehe ich damit um?“ teilnehmen. Darüber soll er dann einen Aufsatz schreiben unter besonderer Berücksichtigung eines Opfers!
Der Jugendliche hatte, so die Anklage, zu einer Bademeisterin gesagt:
„Wenn wir uns privat sehen, klatsche ich dich gegen die Wand.“
Und: „Ich töte dich!“
Der Prozess gegen ihn fand hinter verschlossenen Türen statt. Grund für das milde Urteil soll sein, dass Amaru C. nicht vorbestraft ist und auch regelmäßig die Schule besucht. Im Jugendrecht steht der Erziehungs-Gedanke im Vordergrund.
Ein zweites Verfahren gegen einen Randalierer (27) endete mit einem Strafbefehl wegen Beleidigung über 600 Euro. Er hatte eine Polizistin als „dreckiges Stück Scheiße“ beleidigt.
Bei den Vorfällen im Rheinbad hatten im Sommer 2019 bis zu 400 Personen Mitarbeiter und andere Besucher attackiert, Stühle ins Wasser geworfen und randaliert.
Foto: Johannes Galert