Linksextreme Plattform „Indymedia“ bleibt verboten
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Die linksextreme Internetplattform „linksunten.indymedia“ bleibt verboten! Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwochabend in Leipzig und wies die Klage ab.
Damit bestätigte das oberste deutsche Verwaltungsgericht das 2017 vom Bundesinnenministerium nach den Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg erlassene Verbot. Auf der Seite sei zu linksextremistischen Straftaten aufgerufen worden, hieß es damals zur Begründung. Zudem wurden dort immer wieder Bekennerschreiben nach Anschlägen veröffentlicht.
Fünf Kläger aus Freiburg, die Mitglieder des Betreiberteams von „linksunten.Indymedia“ sein sollen, hatten gegen das Verbot geklagt (Az.: BVerwG 6 A 1.19 bis BVerwG 6 A 5.19).
Der Prozess fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. So wurde der Vorplatz des Gerichts mit Gittern abgesperrt, die Polizei war mit etlichen Einsatzwagen rund um das Gebäude präsent. Am Einlass mussten Besucher eine Sicherheitsschleuse passieren.
Die Plattform war mittels eines juristischen Kniffs verboten worden:
Die Betreiber der Seite „linksunten.indymedia“ wurden als Verein deklariert. So konnte das Telemediengesetz, das viel höhere Anforderungen hat, umgangen werden und das Verbot auf Grundlage des Vereinsgesetzes erfolgen. Die Zulässigkeit der Vorgehensweise galt als Knackpunkt der Verhandlung am Mittwoch.
Denn „linksunten.indymedia“ war kein e.V. – also kein Verein im üblichen Sinne. Das Bundesministerium stufte das Betreiberteam aus Freiburg jedoch als Vereinigung im Sinne des Vereinsgesetzes ein. Demnach gelten als Vereine auch alle Vereinigungen von Personen, die sich zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen haben.
Vereine können dann verboten werden, wenn ihre Zwecke oder Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwider laufen oder wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Zuständig sind für die Verbote die Länderbehörden oder, bei bundesweit tätigen Vereinen, das Bundesinnenministerium.
Demonstrationen und Proteste gegen geplantes Verbot
Vor dem Gerichtsgebäude fand auf dem Simsonplatz ab 14 Uhr eine Protestkundgebung mit etwa 50 Teilnehmern einer „Initiative für Pressefreiheit“ statt. Dabei kam es zu keinen weiteren Vorkommnissen.
Am Samstag hingegen war eine Demonstration gegen das geplante Verbot mit etwa 1600 Menschen in Leipzig eskaliert. Vermummte warfen Steine, Böller und Flaschen auf die Polizeibeamte und randalierten im Süden der Stadt. Unter anderem wurden mehrere Autoscheiben zerstört und eine Haltestelle entglast. Bei den Krawallen wurden 13 Polizisten leicht verletzt und Journalisten bedroht. Sechs Chaoten, fünf von ihnen aus Nordrhein-Westfalen und einer aus Leipzig, wurden vorläufig festgenommen. Sie sind mittlerweile alle wieder auf freiem Fuß.
Das Verbot ist nicht unumstritten. Kritiker wie die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ werten es als Angriff auf die Pressefreiheit, weil die Seite – trotz extremistischer Gewaltaufrufe – auch ein journalistisches Online-Portal gewesen sei. Dass das Ministerium durch die „juristische Hintertür“ des Vereinsrechts die komplette Plattform mit allen legalen Inhalten verboten habe, sei völlig unverhältnismäßig gewesen, erklärt Sprecher Christoph Dreyer.
Dagegen sagt die Gewerkschaft der Polizei (GdP), „linksunten.indymedia“ sei in Teilen „eine Online-Litfaßsäule für pure Hassbotschaften und abscheuliche Drohungen gegen polizeiliche Einsatzkräfte“. Abschaltung und Verbot 2017 seien richtig gewesen.
„linksunten.indymedia“ hatte sich 2009 als zweiter deutscher Ableger des weltweiten „Indymedia“-Netzwerks neben dem weiterhin aktiven „de.indymedia.org“ gegründet. Weil das neue Portal ursprünglich für den Südwesten Deutschlands gedacht war, nannte es sich mit Bezug auf eine Karte „linksunten“. Vor wenigen Tagen tauchte ein Archiv der verbotenen Plattform wieder im Netz auf.