20-Jähriger droht Retterin mit dem Tod

20-Jähriger droht Retterin mit dem Tod

Der Angeklagte droht einer Rettungssanitäterin mit dem Tod. Er ist schuldig. Doch das streitet er ab. Bis zuletzt sieht er seine Schuld nicht ein. Weder entschuldigt er sich, noch zeigt er Reue.

An diesem Nachmittag haben Beobachter am Amtsgericht eine Verhandlung mit teils bizarren Szenen verfolgen können. Ein etwa 20 Jahre alter Syrer aus Thanheim sitzt auf der Anklagebank. Die Anklage lautet auf “Bedrohung”. Unter anderen Umständen hätte die Jugendrichterin das Verfahren eingestellt, doch bis zuletzt zeigt der Angeklagte sich stur und uneinsichtig.

Was ist geschehen? Mitte September 2019 will der Angeklagte mit seinem Vater den Bruder ins Krankenhaus bringen. Wie der Angeklagte vor Gericht erklärt, haben sie bei der Sparkasse an der Hauptstraße in Bisingen angehalten: Dem Bruder geht es schlechter und schlechter. Immer mehr Blut rinnt aus den Schnittwunden des Bruders. Woher er diese hat? Das wird während der Verhandlung nicht deutlich. Der Vater spricht im Zeugenstand von einer “Operation”.

Situation eskaliert

Der herbeigerufene Krankenwagen trifft in der Hauptstraße ein. Eine Sanitäterin will den Zustand des Verletzten erkunden. “Als wir angekommen sind, war die Stimmung schon sehr aufgeheizt”, berichtet sie im Zeugenstand. Den Blutdruck habe sie messen wollen. Dazu die Zeugin: “Ich bin bin wieder angeschrien worden, was ich da mache.” Danach eskaliert die Situation. Der Angeklagte soll in Richtung der Sanitäterin gerufen haben: “Meinem Bruder geht es schlecht. Wenn Du nichts machst, bringe ich Dich um!” So oder so ähnlich soll der Angeklagte seine Drohung formuliert haben. Die Zeugin: “In diesem Moment hatte ich Angst.” Deshalb hat sie die Polizei gerufen – und deshalb findet dieses Verfahren erst statt.

Der Angeklagte, bestreitet jedoch vehement, dass er so etwas gesagt haben soll. Aufgebracht unterbricht er die Rettungssanitäterin: “Schau’ mir in die Augen”, fordert er, denn er meint, die DRK-Frau lüge. Die Richterin zeigt Kante: “Sie sind vor einem deutschen Gericht, sie schaut mich an, solange ich sie befrage.”

Die Zeugin weiter: “Ich hatte das Gefühl, es lag daran, dass ich eine Frau bin.” Erst als der herbeigerufene Notarzt eintrifft, lässt sich der Patient behandeln. Der Angeklagte sieht das freilich anders: Er behauptet, dass die Rettungssanitäterin seinem Bruder gar Schmerzen zufügt und stellt sie bei seiner Aussage als Lügnerin hin.

Zeuge macht aufgeladenen Eindruck

Sein Bruder, der Verletzte, schlägt im Zeugenstand in die gleiche Kerbe. Die Sanitäterin habe ihn behandeln wollen, während er mit seiner Mutter telefoniert hat. Außerdem habe sie ihn an der Wunde gehalten und ihm so weh getan. Später verfällt er der Aussage: “Diese Frau hat mich bedroht.” Die Sanitäterin sei “aufgebracht und unfreundlich” gewesen.

Die Richterin dazu: “Sie haben den Rettungsdienst gerufen, und die Frau entscheidet, wie sie Ihnen hilft.” Aus dem Zeugen bricht es heraus: “Diese Frau ist eine Lügnerin. Sie hat angefangen, vor der Polizei zu weinen.” Die Antwort folgt prompt: “Ich bin die Richterin, Sie der Zeuge, und Sie entscheiden nicht, wer lügt.” Der Zeuge macht einen emotional aufgeladenen Eindruck. Man erhält eine Ahnung davon, wenn die Rettungssanitäterin von “aufgeheizter Stimmung” spricht.

Der zum Tatzeitpunkt Verletzte setzt sich vom Zeugenstand in die Zuschauerreihen. Sein Vater wird nun von der Richterin befragt. Auch er spricht vom Telefonat seines verletzten Sohnes mit der Mutter, das die Rettungssanitäterin gestört hat, auch er wirft in den Raum, dass die Rettungssanitäterin nicht helfen wolle. Sein Sohn, der eben noch im Zeugenstand gewesen ist, hört es und kichert in der letzten Zuschauerreihe leise vor sich hin.

Doch ein weiterer Augenzeuge hat die Gewissheit nur bestätigt: Der Angeklagte hat die Rettungssanitäterin, die seinem Bruder helfen wollte, mit dem Tod bedroht.

Das Urteil: 20 Arbeitsstunden für eine gemeinnützige Einrichtung zu leisten. Die Kosten des Verfahrens muss er nicht tragen.

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