Vergewaltiger muss ins Gefängnis
Er hat wegen der Vergewaltigung in zwei Fällen noch eine Restfreiheitsstrafe
Am Sonntagabend erfolgte die Festnahme eines 41-jährigen gambischen Staatsbürgers. Bei einer Kontrolle im Terminal 1 glichen die Beamten seine Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem ab. Dabei kam heraus, dass gegen den Mann seit Juli 2013 ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Detmold vorliegt. Er hat wegen der Vergewaltigung in zwei Fällen noch eine Restfreiheitsstrafe von 540 Tagen zu verbüßen. Die Person wurde festgenommen und anschließend in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg gebracht.