37-Jähriger soll Frau in Hamburger Kneipe getötet haben
Nach einem nächtlichen Liebesabenteuer in einer Kneipe kommt es zum Streit. Ein Aushilfsmitarbeiter des Lokals im Süden Hamburgs soll eine Frau getötet haben. Zum Prozessauftakt gibt der Angeklagte Auskunft zu seiner Drogensucht und seinem prekären Leben.
Ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer 36-Jährigen in einer Hamburger Kneipe hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Die Anklage wirft dem 37-Jährigen Totschlag vor. Er habe die Frau am 11. Juni 2019 in dem Lokal im Stadtteil Neugraben-Fischbek bei einem Streit im Toilettenbereich geschubst, sodass sie mit dem Kopf auf ein WC stürzte. Dann habe er ihren Kopf auf den Fliesenboden geschlagen, sie mit Faustschlägen traktiert und mit einem Schal bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, sagte die Staatsanwältin am Mittwoch. Die 36-Jährige starb an ihren vielfachen Verletzungen. Aus Angst vor Entdeckung habe der Angeklagte die Leiche mit einer Sackkarre zu einem Gebüsch in der Nähe des Lokals transportiert und dort vergraben.
Der 37-Jährige erklärte über eine Dolmetscherin, er stamme aus Algerien. Er sei 2016 nach Deutschland gekommen und habe unter falscher Identität Asyl beantragt. Der Antrag sei abgelehnt worden. Zuvor habe er in Libyen, Italien und Frankreich gelebt. Auch in Italien habe er vergeblich Asyl beantragt.
In Deutschland habe er als Automechaniker Geld verdienen wollen. In der Kneipe habe er als Aushilfe gearbeitet. Er habe regelmäßig viel Alkohol getrunken und Drogen konsumiert. Der Inhaber der Kneipe habe ihn teilweise mit Kokain bezahlt. Er habe mehrfach Beziehungen zu Frauen gehabt, die aber immer nur „so eine Nacht“ gedauert hätten.
Angeklagter ist wegen Diebstahls vorbestraft
In der Nacht zum 11. Juni war er nach Angaben der Staatsanwältin allein mit der Frau in dem Lokal gewesen, für das er einen Schlüssel hatte. Zunächst hätten sie einvernehmlichen Sex gehabt. Dann habe die 36-Jährige nicht gehen wollen. Sie habe den Angeklagten beschimpft und eine Bierflasche nach ihm geworfen. Daraufhin habe er sie geschubst und schließlich getötet. Die 36-jährige Deutsche war Mutter von drei Kindern. Alle drei Töchter werden als Nebenklägerinnen vor Gericht vertreten. Die Polizei hatte den Angeklagten einen Tag nach der Tat in Buxtehude (Landkreis Stade) festgenommen.
Der Vorsitzende Richter, Joachim Bülter, verlas einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, wonach der 37-Jährige wegen Diebstahls von Alkohol in einem Supermarkt vorbestraft ist. Seine falsche Identität sei durch einen Brief aufgefallen, den er im Gefängnis an seinen Vater in Algerien schrieb und der von den Behörden abgefangen wurde.
Aus dem Brief, dessen Übersetzung Bülter verlas, ging weiter hervor, dass der Angeklagte zusammen mit einem Bruder ein Geschäft in seiner Heimat betreibt. Ein anderer, in Deutschland lebender Bruder sollte während der Zeit des 37-Jährigen im Gefängnis für die Ladenmiete aufkommen. Sollte er zu langer Haft verurteilt werden, würde er darum bitten, die Strafe in Algerien absitzen zu dürfen, schrieb der Beschuldigte. Zu den Tatvorwürfen will sich der 37-Jährige beim nächsten Verhandlungstermin im Januar äußern.