Mord! 10 Jahre Haft für Elmas Killer
Es bleibt unklar, ob der “erzwungene Sexualkontakt” vor oder nach dem Mord an Elma (†) stattgefunden hat.
Saal 1.13, 11 Uhr, Bonner Landgericht. Hinter verschlossenen
Türen verkünden die Richter am 8. Verhandlungstag das Urteil gegen
Brian S. (18).
Zehn Jahre Haft wegen Mordes und
versuchter Vergewaltigung. Das ist die Höchststrafe nach Jugendrecht.
Weil er von der Schülerin Elma (17) in einer städtischen Unterkunft in
Sankt Augustin Sex wollte und sie dann erstickte.
Zu Prozessbeginn hatte Brian S. überraschend erklärt: Er sei nicht 19, sondern erst 17 Jahre alt. Seine „Schwester“ sei seine richtige Mutter. Das habe er selbst lange nicht gewusst.
Deshalb wurde der Fall nicht-öffentlich weiter verhandelt. Richter Volker Kunkel: „Wir können nicht widerlegen, dass er am 19. Juni 2001 geboren ist.“
Der junge Mann, der aus Kenia stammt, hatte die hübsche
Schülerin erst am Tatabend am Rheinufer kennengelernt. Mit anderen
Bekannten waren sie durch Bonn gezogen. Als Elma in der Nacht zum 1.
Dezember den letzten Bus nach Hause nach Unkel (Rheinland-Pfalz)
verpasste, bot er ihr an, bei ihm zu übernachten. Doch dann wollte er
Sex. Sie wies ihn ab.
Dr.
Tobias Gülich, Sprecher des Bonner Landgerichts: „Es gab keinen
einvernehmlichen Sex. Das Opfer hatte kein sexuelles Interesse am
Angeklagten.“ Laut DNA-Gutachten habe es aber erzwungenen Sexualkontakt
gegeben.
Wie genau der Tatablauf war, blieb ungeklärt. Brian S. hatte im Prozess geschwiegen.
Pressesprecher Dr. Gülich: „Es blieb unklar, ob der erzwungene Sexualkontakt vor oder nach der Tötung war.“ Also, ob Brian S. einen vergeblichen sexuellen Annäherungsversuch machte, Elma tötete und dann die Leiche schändete.
Damit ist die juristische Aufarbeitung um Elmas Tod wohl noch nicht beendet. Die Verteidiger hatten eine Strafe nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Es gebe weder einen Nachweis für eine Vergewaltigung noch für einen Tötungsvorsatz.
Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Jugendstrafe wegen Mordes und Vergewaltigung gefordert. Die Nebenklage, die Elmas Familie im Prozess vertrat, schloss sich dem Antrag an. Anwältin Gudrun Roth: „Die Mutter ist sehr getroffen vom Tod der Tochter. Das ist gravierender als jedes Urteil.“