Asylbewerber greift Mitarbeiter an – weil er keine Frau bekommt

Asylbewerber greift Mitarbeiter an – weil er keine Frau bekommt

Mit Holzlatten geht er im Mai auf Mitarbeiter des Landratsamtes und Passanten los, bis ihn der Sozialdezernent des Landkreises Tuttlingen zu Boden ringt.

Nur einmal verziehen sich die Mundwinkel des Angeklagten zu einem Lächeln:

als es darum geht, dass K. einen Mithäftling in Stuttgart Stammheim vergewaltigt haben soll.

Unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich am Montag nun der 48-jährige abgelehnte Asylbewerber vor dem Tuttlinger Amtsgericht verantworten.

Einer der Gründe für seine Aggressionen:

Der deutsche Staat habe ihm keine Frau zur Heirat zur Verfügung gestellt.

Es ist der 22. Mai, an dem sich Said K. auf den Weg zum Amt für Aufenthalt und Integration des Landratsamtes in Tuttlingen macht. Aus einem Gebüsch zieht er zwei mit Nägeln gespickte Holzlatten. Wenig später schlägt er damit auf die Fensterscheibe eines Büros ein. „Er hat mich mit seinem hasserfüllten Blick angesehen“, berichtet eine Mitarbeiterin des Amtes später vor Gericht. Sie und ihre Kolleginnen flüchten ins Obergeschoss.

Sozialdezernent konnte Angreifer stoppen

Er zerstört die Fensterscheibe, Computermonitor und eine Telefonanlage. Wenig später setzt er seinen Wutanfall auf der Straße fort. Dort hält er Autos an und bedroht die Fahrer. Mit den Holzlatten deutet er immer wieder Schläge in Richtung des Gesichts einer 40-jährigen Frau in einem der Wagen an. Dann taucht hinter dem Schläger Sozialdezernent und CDU-Kreispolitiker Bernd Mager auf, versucht, die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, bis K. mit den Holzlatten auf ihn zustürmt. Mager ringt den Angreifer nieder und fixiert ihn am Boden. Dabei wird der Politiker im Gesicht verletzt und zieht sich Prellungen am Arm zu. Ein Vorfall, der für überregionales Aufsehen sorgt und K. in U-Haft bringt. Und doch ist das nur ein Bruchteil von dem, weswegen K. am Montag vor Gericht steht.

Angeklagter bleibt während des Prozesses gefesselt

Dort ging es zunächst um die Frage der Sicherheit. K. wird kurz vor der Verhandlung von zwei Justizvollzugsbeamten in den Gerichtssaal geführt. Bei jedem Schritt klackert die Fußkette über den Boden. Seine Hände sind mit Handschellen geschlossen – Sicherheitsvorkehrungen. K. gilt als aggressiv und äußerst gewaltbereit.

Verteidiger Wido Fischer stellte den Antrag, die Handschellen abzunehmen. Die zwei anwesenden Beamten seien ausreichend, um die Sicherheit zu gewährleisten, so die Begründung.

Und K. sagt: „Ich werde keinen Fehler machen.“ Ein Risiko, das Richter Thomas Straub nicht eingeht. Er ordnet nach einer Unterbrechung des Verfahrens an, dass die Hände des Angeklagten gefesselt bleiben.

Schon mehrfach war der Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft in Tuttlingen aufgefallen. Fast regelmäßig randaliert er dort, schlägt Fenster und Türen ein und attackiert die eintreffenden Polizeibeamten. Im Landratsamt hat er bereits seit Monaten Hausverbot. Zuletzt mussten Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens den Eingang bewachen. Mehrfach hatte der Angeklagte herumgeschrien und Mitarbeiter mit Gegenständen beworfen.

Forderung nach Ehefrau

Im April zerlegte er mit einem Ast ein Kassenhäuschen im Landratsamt. Und immer wieder forderte K. von den Mitarbeitern: eine Ehefrau.

„Die Mitarbeiter haben Angst vor ihm“, sagt eine Sachbearbeiterin des Landratsamtes vor Gericht. Einer Kollegin soll er gar in einer Tiefgarage aufgelauert haben. In seinem runden Gesicht ist kaum eine Regung zu erkennen, sein Blick ist starr und blickt ins Leere.

Nur einmal verziehen sich die Mundwinkel des Angeklagten zu einem Lächeln:

als es darum geht, dass K. einen Mithäftling in Stuttgart Stammheim vergewaltigt haben soll.

„Er hat mich nicht Fernsehen schauen lassen“, begründet der 48-Jährige die Tat, die im Zentrum eines weiteren Verfahrens stehen wird.

„Eigentlich war er immer ein ruhiger Typ“, sagt ein ehemaliger Security-Mitarbeiter der Flüchtlingsunterkunft aus. Doch immer, wenn das Geld für Einkäufe knapper geworden sei, sei er nervös geworden – und rastete aus, um in ein Krankenhaus eingeliefert zu werden. Wegen der Versorgung, so der Zeuge. Einmal hätte er nach seiner Entlassung eine ganze Nacht vor dem Krankenhaus gewartet, bis man ihn am Morgen darauf wieder aufgenommen habe.

Entweder ihr arrangiert mir eine Hochzeit oder schickt mich zurück nach Pakistan“

Said K.

Die Taten räumte der Angeklagte ein. „Entweder ihr arrangiert mir eine Hochzeit oder schickt mich zurück nach Pakistan“, lässt er seinen Dolmetscher übersetzen. Ein Wunsch, an dessen Erfüllung bereits lange gearbeitet wird. Das Polizeipräsidium Tuttlingen hatte eigens einen Arbeitskreis eingerichtet, der sich einzig mit dem Ziel beschäftigte, die Identität des aggressiven Asylbewerbers soweit zu klären, um ihn abschieben zu können. Sein Asylantrag war bereits 2016 abgelehnt worden – eine Abschiebung aber mangels fehlender Papiere nicht möglich.

Schuldfähig: Ja oder Nein?

Im Vordergrund der Verhandlung stand die Frage:

Ist der 48-Jährige schuldfähig?

Eine psychiatrisches Gutachten wies K. zwar psychopathische Züge nach, jedoch lägen keine Anzeichen für eine psychische Erkrankung vor, die die Schuldfähigkeit mindere, heißt es vor Gericht.

„Die Beweisaufnahme hat auf eindrückliche Weise gezeigt, wie der Angeklagte einen respektlosen Rachefeldzug verfolgt hat“, sagt die Staatsanwältin.

Sie fordert eine Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten – ohne Bewährung. Diesem Antrag folgt Richter Straub. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

https://www.schwaebische.de/landkreis/landkreis-tuttlingen/tuttlingen_artikel,-asylbewerber-greift-mitarbeiter-an-weil-er-keine-frau-bekommt-_arid,10959231.html

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