Acht Jahre Haft für den Vergewaltiger einer 14-Jährigen in Hennef
Acht Jahre Haft. Mit so einem Urteil hatte Lisa M. (alle Namen geändert) nicht mehr gerechnet.
Die 14-Jährige, die sich unter einer schwarzen Wollmütze versteckt hatte, konnte es kaum fassen. Wenige Minuten vor der Urteilsverkündung noch war das Mädchen verzweifelt gewesen, hatte sich in den Armen seiner Mutter versteckt und geschluchzt.
Staatsanwältin forderte Freispruch
Denn die Staatsanwältin hatte der Zeugin im Bonner Vergewaltigungsprozess gegen den Asylbewerber Ramir T. aus Eritrea nicht geglaubt und für den 27-Jährigen Freispruch gefordert.
Sie hatte Zweifel, ob die Vergewaltigung am Allner See in der Nacht zum 17. Mai 2017 sich so abgespielt hat, wie es die 14-Jährige erzählt hat.
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Die Jugendstrafkammer des Bonner Landgerichts hingegen hat der jungen Schülerin ohne Einschränkungen geglaubt und den Angeklagten zu acht Jahren Haft verurteilt. „Es kann nur so gewesen sein, wie das Mädchen es geschildert hat“, betonte Kammervorsitzender Wolfgang Schmitz-Justen in der ausführlichen Urteilsbegründung.
„Reines Kampffeld“
Ihre Aussage sei so besonders detailliert, psychologisch stimmig und glaubwürdig gewesen. Von einem „freiwilligen Schäferstündchen“, wie der Angeklagte es behauptet hatte, könne keine Rede sein: Der Tatort unter einer Autobahnbrücke an der Sieg, sei ein „reines Kampffeld gewesen“.
Überall wurden später Utensilien der 14-Jährigen verstreut gefunden:
Zigaretten, Tabak, eine Haarspange. „Was Lisa M. in dieser Nacht erlebt hat“, so Schmitz-Justen, „war ein ganz massiver brutaler Übergriff mit Gewaltszenen und gleich mehreren Sexualpraktiken.“
„Zusätzlich noch das Entsetzen über einen Vertrauensmissbrauch “, so Schmitz-Justen:
Denn Ramir T. war zwei Jahre lang ihr bester Freund gewesen, dem sie sich anvertraut hatte. Beim Chillen und Kiffen hatte sie ihn am Allner See kennengelernt, und ihm sogar ein Geheimnis anvertraut.
Schon einmal Opfer eines sexuellen Übergriffs
Denn ein Jahr zuvor war Lisa M. schon einmal Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden. Aber diese Geschichte hatte die damals 13-Jährige selber provoziert und fühlte sich deswegen auch schuldig. Gemeinsam mit zwei Freundinnen hatte sie sich in einem Portal als 20-jährige Asiatin ausgegeben, die zum Sex bereit sei.
Aber dieser Spaß pubertierender Mädchen wurde missverstanden. Einer der Freier verfolgte Lisa M., lauerte ihr an der Schule auf und missbrauchte sie. Seither mied sie die Nähe zu Männern. Das wusste auch der verliebte Ramir T., den sie immer wieder zurückgewiesen hatte.
„Lisa M. ist keine Schauspielerin“
„Lisa M. ist keine Schauspielerin“, hieß es im Urteil. Im Gegenteil. Sie habe ein wahres Geschehen geschildert. Allein die Verletzungen der 14-Jährigen durch den verzweifelten Kampf mit Ramir T. seien objektiver Beweis genug.
Auch hatte nicht sie die Polizei in der Tatnacht alarmiert, sondern eine Freundin, der sie die Geschichte „völlig aufgelöst, zitternd und bleich“ erzählt hatte. Die Folgen für das Mädchen sind furchtbar: Angstzustände, Selbstvorwürfe, Schulversagen. Im Vorfeld des Prozesses verlebte sie im Oktober vier Wochen in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie.
„Ein ganz typisches Indiz für ein Vergewaltigungsopfer“, so Schmitz-Justen: Es mache sich hässlich, zeige nicht, dass es ein Mädchen ist. So auch Lisa M. Sie hat sich ihre langen Haare kurzgeschoren, und trägt die schwarze Wollmütze tief im Gesicht. Wer nicht genau hinschaut, könnte denken, sie ist ein Junge.