Haftnachschlag für heftige Beleidigungen gegen Richter

Haftnachschlag für heftige Beleidigungen gegen Richter

Nach einem Urteil über zwölf Jahre Haft kommen für 43-Jährigen noch einmal gut zwei Jahre obendrauf. Richterin am Amtsgericht spricht von Ausfällen auf unterstem Niveau. Landgericht hatte für gefährlichen Täter bereits Sicherungsverwahrung nach der Haftzeit angeordnet.

Anmerkung von uns: Der nette Herr ist ein Wiederholungstäter, in Sachen Vergewaltigung!

Für die Vorsitzende Richterin Johanna Paul waren die Briefinhalte des Angeklagten auf unterstem Niveau und „einfach ekelhaft“. Nachdem Adnan D. vom Heilbronner Landgericht im Februar 2016 wegen Vergewaltigung einer Rentnerin in ihrem Haus im Kraichgau zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden war, schrieb er sich offenbar den ganzen Frust seines Lebens von der Seele.

In Briefen an den damaligen Vorsitzenden Richter und an den Gerichtspräsidenten betitelte der aus der Türkei stammende Verurteilte die Angeschriebenen unter anderem als „Missgeburt“, „schwule Drecksau“, „Oberrassistenköter“ oder „Hurenbastard von Hitler“. Zudem schickte er sexuelle Beleidigungen hinterher und sandte dem Richter in einem Fall sogar einen Beutel mit einem Körpersekret als angeblichen Beweis zu, dass er mit dessen Frau in seiner Gefängniszelle Sex gehabt habe.

Briefe gesammelt und an Staatsanwaltschaft weitergeleitet

52 Fälle mit schriftlichen Beleidigungen listete Oberstaatsanwaltschaft Wolfgang Schwarz auf. Über drei Monate hatte der Angeklagte die Justizmitarbeiter schriftlich attackiert. Die sammelten die Briefe, leiteten sie mit einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft weiter.

Zu zwei Jahren und drei Monaten Haft hat das Heilbronner Amtsgericht den Angeklagten am Mittwoch verurteilt. Richter müssten Kritik aushalten, stellte Richterin Paul klar. Einen solchen verbalen Beschuss auf diesem Niveau könnten Richter aber in keiner Weise hinnehmen.

Pauschale Entschuldigung des Angeklagten

Fast wäre das Verfahren gegen den Angeklagten eskaliert, als der von ihm beleidigte Richter als Zeuge auftrat. Fragen zu seiner Verurteilung im Vergewaltigungsverfahren wollte D. stellen, und stellte das Opfer trotz damals klarer Indizien für seine Straftat als Lügnerin dar.

„Ich halte den Angeklagten für einen der gefährlichsten Straftäter, den ich in meiner Karriere erlebt habe“,

äußerte der Richter und versuchte ihm zu verdeutlichen, dass die Beweise ihn als Lügner überführt hatten. Aufbrausend reagierte Adnan D. am Ende, sprach er kurz von „einer Unterschlagung von Beweisen“. Nach einer kurzen Pause in der Zelle entschuldigte sich der Angeklagte auf Drängen seiner Verteidigerin pauschal – und erklärte seine Aussetzer damit, dass er seine Verurteilung nicht verstehe. Ein Wiederaufnahmeverfahren, das D. anstrengen wollte, scheiterte bereits an Formfehlern.

Dabei hatte das Gericht nicht nur die Rentnerin als absolut glaubwürdig eingestuft, dass sie von dem Angeklagten mit Hilfe eines Messers zum Oralsex gezwungen worden sei.

Der Angeklagte hatte sogar per Handy ein Video von der Tat gedreht, mit dem er die Rentnerin zudem um Geld zu erpressen versuchte.

Nachdem er anfangs komplett geleugnet hatte, der Täter zu sein, gab er nach einem speziellen Gutachten zum Vergleich seines Geschlechtsteils mit dem in dem Video plötzlich zu, mit der Rentnerin Sex gehabt zu haben. Freiwillig solle dies geschehen sein, sagte er – während die Rentnerin von den schlimmsten Momenten in ihrem Leben gesprochen hatte.

Wegen schwerer Vergewaltigung einer Frau mit Waffeneinsatz war Adnan D. in Hessen Ende der 1990er Jahre schon einmal zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

Am Ende nahm der Angeklagte das Urteil für die 52 Beleidigungen der Justizmitarbeiter an.

Das bedeutet:

Zusätzlich zu den zwölf Jahren Haft wegen der Vergewaltigung im Kraichgau kommen die zwei Jahre und drei Monate obendrauf. Frühestens nach 14 Jahren wird nun voraussichtlich überhaupt einmal geprüft, ob der Mann irgendeine Chance hat, wieder aus dem Gefängnis herauszukommen.

„Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Allgemeinheit vor Ihnen geschützt wird“, hatte der Vorsitzende Richter im Heilbronner Urteil zu der Vergewaltigung der Rentnerin betont.

Quelle: http://www.stimme.de/heilbronn/hn/Haftnachschlag-fuer-heftige-Beleidigungen-gegen-Richter;art31502,3937834

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