Staatsanwaltschaft fordert: Keine Bewährung für den Totraser!
Das Urteil sorgt für Diskussionen: Murat S. hatte bereits eine Bewährungsstrafe, als er sich betrunken hinters Steuer setzte und einen Unfall verursachte, der zwei Mitfahrer das Leben kostete und einen dritten Insassen zu einem Pflegefall machte.
Eine Richterin und zwei Schöffen am Amtsgericht Harburg verurteilten den Raser wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe.
Die Staatsanwaltschaft ist nun in Berufung gegangen.
Ihr Ziel:
eine Haftstrafe ohne Bewährung. „Es handelt sich nicht um ein Augenblicksversagen“, so die Staatsanwältin, „der Angeklagte hat die Geschwindigkeit weit überschritten, er wusste, dass er Alkohol getrunken hatte. Man kann gerade eben noch von Fahrlässigkeit sprechen.“
Außerdem habe er wenige Wochen vor der Todesfahrt eine Bewährungsstrafe wegen Drogenhandels bekommen: „Und trotzdem ist er unter Alkohol Auto gefahren.“
Die Staatsanwaltschaft will zusätzlich eine dreijährige Führerscheinsperre erreichen. Das Amtsgericht hielt zwei Jahre für ausreichend.
Foto: Bettina Blumenthal