Mädchen missbraucht: Drei Jahre Haft

Mädchen missbraucht: Drei Jahre Haft

Der Partner der Mutter verging sich jahrelang an der Schülerin. Er gestand seine Taten vor Gericht.

Über Jahre hinweg verging sich ein 37-jähriger Regensburger an der anfangs zwölfjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin. Jetzt verurteilte die Jugendschutzkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richter Carl Pfeiffer den aus Bulgarien stammenden Mann zu drei Jahren Gefängnis wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in sieben Fällen, in einem Fall sogar wegen Vergewaltigung. Der Angeklagte hatte nach einem Deal mit dem Gericht mehrere sexuelle Übergriffe an dem Mädchen gestanden – allerdings erst nach dem 14. Geburtstag der Schülerin. Dies war ihm nicht zu widerlegen. Die Taten hatten sich im Lauf der Zeit immer mehr in ihrer Intensität gesteigert.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten, der seinen Beruf mit „Landwirt und Kraftfahrer“ angab, auch sexuellen Missbrauch von Kindern und vorsätzliche Körperverletzung zur Last gelegt. Der Regensburger war Anfang 2014 bei seiner Lebensgefährtin eingezogen, die jedoch mit der Erziehung ihrer Tochter (12) und des Sohnes (6) heillos überfordert war. Pfeiffer bezeichnete die Familienverhältnisse als „desolat“. Gewalt war offenbar an der Tagesordnung. Die Mutter sei „unfähig“ gewesen, die Kinder zu erziehen und habe ihrem Partner die Taten „nicht schwer“ gemacht.

Angeklagte gestand Schläge

Der Angeklagte hatte vor Gericht angegeben, er sei von Anfang zur Betreuung der Kinder mit herangezogen worden. Sein sexuelles Interesse an dem Mädchen sei jedoch erst nach dessen 14. Geburtstag erwacht. Auslöser sei die Ermahnung der Großmutter an die Enkelin gewesen, diese solle doch in Gegenwart des Mannes nicht so leicht bekleidet herumlaufen. Danach sei es zu den ersten Übergriffen gekommen:

Es kam zu unsittlichen Berührungen. Er gestand außerdem, dass Mädchen „durch Schläge mit der flachen Hand“ zu Oralverkehr gezwungen zu haben. Die Taten endeten erst, als das Mädchen durch das Jugendamt Ende 2016 in Obhut genommen wurde. Es war nach diversen Auffälligkeiten in der Schule von der Schulpsychologen befragt worden und hatte sich ihr schließlich anvertraut.

Ein aussagepsychologisches Gutachten der Schülerin ergab, dass ihre Aussagen „im Kern der Wahrheit entsprachen“. Gegenüber der Ermittlungsbeamtin hatte sie jedoch die Daten der Übergriffe nicht mehr nennen können.

Dem Täter droht die Abschiebung

Stark zugunsten des Angeklagten wertete die Kammer, dass dieser sich zu einem Geständnis und damit zu einem „opferschonenden Prozessverhalten“ entschlossen habe. Das Mädchen, das heute in einer heilpädagogischen Wohngruppe lebt, aber nach wie vor Verhaltensauffälligkeiten zeigt, musste nicht mehr vor Gericht aussagen.

Der Angeklagte habe sogar „mehr eingeräumt, als ihm in der Anklageschrift zur Last gelegt wurde“, sagte Pfeiffer. Er habe sich bei den Opfern entschuldigt und der Geschädigten durch seine Aussage „die Botschaft übersandt, dass sie die Wahrheit gesagt hat und nicht als Lügnerin dasteht.“ Dem Bulgaren droht nun die Abschiebung.

Zu Lasten des 37-Jährigen fielen die sich über einen langen Zeitraum steigernden Übergriffe ins Gewicht. Die Körperverletzungsvorwürfe – der Angeklagte soll das Mädchen und dessen kleinen Bruder mehrmals geschlagen haben – waren zuvor in Hinblick auf die zu erwartende Strafe eingestellt worden.

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer drei Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert. Sie sagte, die angeklagten Taten seien „nur die Spitze des Eisbergs“ gewesen. Verteidiger Thomas Winkelmeier hatte in seinem Plädoyer zwei Jahre und neun Monate Haft beantragt.

Quelle: http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/gericht-nachrichten/maedchen-missbraucht-drei-jahre-haft-23477-art1569500.html

Foto: Boeselager

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