Lebenslange Haft für Mord mit Dönermesser

Lebenslange Haft für Mord mit Dönermesser

Die Tat hatte im Sommer 2016 für Entsetzen gesorgt: Ein Mann hatte seine Freundin mit einem Dönermesser getötet und andere Menschen angegriffen. Jetzt muss er für lange Zeit in Haft.

Eine Strafkammer des Landgerichts Tübingen hat den 22 Jahre alten Asylbewerber Mohammed H. aus Syrien, der im Juli 2016 in der Reutlinger Innenstadt seine polnischstämmige Freundin Jolanta K. getötet hatte, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Die Tat hatte auch national für Aufsehen gesorgt, weil sie sich kurz nach einem islamistischen Attentat im bayerischen Ansbach ereignet hatte. Im Reutlinger Fall stellte sich allerdings schnell heraus, dass es sich um eine Beziehungstat handelte. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem „Amokläufer“ und klagte den Mann wegen Mordes und wegen versuchten Mordes in zwei Fällen sowie wegen schwerer Körperverletzung an.

Mohammed H. war im Juni 2015 nach Deutschland eingereist, im Sommer 2016 war er in einem Döner-Imbiss in der Innenstadt von Reutlingen beschäftigt. In dem Restaurant arbeitete auch seine Lebensgefährtin und Sexualpartnerin Jolanta K.. Als sie ihm mitteilte, dass sie sich trennen werde, verlor der Mann die Kontrolle über sich und verletzte sie mit einem 60 Zentimeter langen Dönermesser so schwer, dass sie noch vor dem Eintreffen eines Rettungswagens verblutete. Auf seiner Flucht durch Reutlingen verletzte er zwei weitere Menschen. Am Freitag nutzte der Angeklagte das letzte Wort in dem Strafprozess und entschuldigte sich: „Es tut mir alles sehr leid, was passiert ist. Ich möchte dem Gericht mitteilen, dass jeder Mensch irren kann.“

Die Kammer hatte sich entschieden, den Mann nach Erwachsenstrafrecht zu verurteilen; der Angeklagte hatte in dem Prozess zunächst behauptet, er sei zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt gewesen, dann hätte er als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können, das Strafmaß wäre in diesem Fall, und wenn das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt hätte, im Höchstfall 15 Jahre gewesen.

Das Gericht wies aber nach, dass der Mann 22 Jahre alt ist. Durch ein psychiatrisches Gutachten war in der Verhandlung auch herausgearbeitet worden, dass der Angeklagte keineswegs schwer psychisch erkrankt war und, wie er zunächst in Vernehmungen behauptet hatte, von einer „Stimme“ zum Mord aufgefordert worden war.

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/mann-nach-doenermesserattacke-fuer-mord-verurteilt-14962017.html

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