Brutale Vergewaltigung vor Gericht in Mannheim
Vor ihrem Haus soll eine junge Frau das Opfer einer besonders brutalen Vergewaltigung geworden sein. Die 26-Jährige wird schwer verletzt und ist traumatisiert. Seit Mittwoch muss sich der mutmaßliche Täter vor der Großen Jugendkammer des Mannheimer Landgerichts verantworten. Der Asylbewerber kommt aus Algerien und soll zur Tatzeit 20 Jahre alt gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft geht von folgendem Sachverhalt aus: Am frühen Morgen des 22. Juli 2016 spricht der Angeklagte die Frau auf der Mannheimer Kurpfalzbrücke an. Er begleitet die 26-Jährige bis zu ihrem Haus, will bei ihr übernachten und mit ihr schlafen. Die Frau verweigert ihm jedoch den Zutritt. Doch der Mann lässt sich nicht abweisen. Vergeblich versucht sie gegen 5 Uhr, mit dem Mobiltelefon zwei Freunde anzurufen. Als sie die Hoftür aufschließt, greift der Mann sie von hinten an. Er würgt sie so fest am Hals, dass sie keine Luft mehr bekommt. Dann wirft er die Frau zu Boden und tritt mit voller Wucht auf Kopf und Oberkörper ein. Der Angeklagte habe dabei tödliche Verletzungen billigend in Kauf genommen, sagt Erste Staatsanwältin Jeanette Zipperer. Dann zwingt er die blutüberströmte Frau, die Todesangst hat, zu sexuellen Handlungen. Als sie aufgrund der “brutalen Misshandlungen” das Bewusstsein verliert, habe der 20-Jährige das Opfer vergewaltigt, sagt die Staatsanwältin. Dann schleppt er die wehrlose Frau zu einer Bank am nahen Neckarufer, wo er sie umarmt und küsst. Zweieinhalb Stunden dauert das Martyrium laut Anklage.
Gegen sieben Uhr läuft ein Jogger vorbei. Als er die Verletzte sieht, greift er ein und informiert die Rettungsleitstelle. Der mutmaßliche Täter flieht mit der Goldkette des Opfers, die er noch am gleichen Tag für 15 Euro versetzt. Eine Woche später wird er in Hamburg verhaftet.
Die 26-Jährige kommt mit schwersten Verletzungen in eine Klinik. Sie erleidet unter anderem einen Bruch des Augenhöhlenbodens und des Schlüsselbeins sowie Rippenfrakturen, Würgemale am Hals, Schürfwunden und Verletzungen am Unterleib. Bis zum 3. August wird sie stationär behandelt.
Gravierend sind auch die psychischen Folgen. Das Opfer leidet an einer Posttraumatischen Belastungsstörung und wird deshalb psychotherapeutisch behandelt. Dem mutmaßlichen Peiniger will sie vor Gericht nicht begegnen. Ihre Aussage am ersten Prozesstag wird deshalb per Video von einem anderen Raum zeitgleich in den Sitzungssaal übertragen. Die Öffentlichkeit ist dabei ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten der besonders schweren Vergewaltigung, der gefährlichen Körperverletzung sowie der Unterschlagung.
Ihr Mandant werde weder zur Person noch zur Sache Angaben machen, kündigt Verteidigerin Andrea Combé an. Nur so viel sagt der junge Mann auf die Fragen der Vorsitzenden Richterin: Er sei in Blida (Algerien) geboren, ledig und habe keinen Beruf erlernt. Zuletzt habe er bei einem Freund in Mannheim gewohnt. Er ist in Deutschland unter verschiedenen Namen registriert. Aufgrund eines Altersgutachtens kann nicht ausgeschlossen werden, dass er zur Tatzeit 20 Jahre alt und damit noch Heranwachsender war. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit der Jugendkammer.
Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage anberaumt. Das Urteil soll am 17. Mai verkündet werden.
Weitere Prozess-Termine:
Am Mittwochmorgen startet der Prozess gegen den Asylbewerber. Weitere Verhandlungstermine sind für den 3., 5., 10., 12. und 17. Mai angesetzt.