Drei Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs zweier achtjähriger Mädchen in einem Schwimmbad hatte ein Staatsanwalt gestern beim Amtsgericht für einen zwölffachen Vater (52) aus dem Irak gefordert.
Die zuständige Richterin urteilte anschließend aber milder:
Sie sprach den Angeklagten schuldig, sich im August des vergangenen Jahres zwei Schülerinnen im Kinderbecken unsittlich genähert und vor ihnen an seiner Badehose hantiert zu haben.
Dafür wurden 22 Monate Haft gegen ihn verhängt, ausgesetzt zur Bewährung.
Der Angeklagte und sein Anwalt hatten zuvor in dem Prozess Freispruch verlangt. In dem vollen Schwimmbad seien Berührungen nur unabsichtlich gewesen. Die beiden Mädchen, die den Angeklagten schwer belastet haben, sollten nach den Wünschen des Verteidigers dann sogar einem Glaubwürdigkeitsgutachten unterzogen werden. Das hatte die Richterin aber abgelehnt und kam gestern auch ohne jenes Gutachten zum Urteil.
Quelle: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/bewaehrungsstrafe-wegen-belaestigung-fuer-52-jaehrigen-aid-1.6779367