Vergewaltigung in Streitberg: Angeklagter muss ins Gefängnis
Die Strafkammer des Landgerichts Bamberg sieht es als erwiesen an, dass sich ein Asylbewerber in Streitberg an einer Landsfrau sexuell vergangen hat.
In dem Verfahren wegen Vergewaltigung gegen einen Asylbewerber fällte die Strafkammer beim Landgericht Bamberg gestern das Urteil: Es verurteilte den Mann wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
In einer ausführlichen Urteilsbegründung legte Vorsitzender Richter Martin Barnickel dar, dass für das Gericht keine Zweifel bestanden, dass der Mann gegen den Willen seiner Landsfrau gehandelt hat.
Reichlich Alkohol im Spiel
Der Mann lernte die Frau auf der Flucht in Griechenland kennen. In einer Forchheimer Asylunterkunft entwickelte sich eine Beziehung. Zeugen beschrieben den Mann als “rasend verliebt” in sein späteres Opfer. Das Verhältnis der beiden war zwischendurch belastet, weil die Frau sich sicher war, dem Mann nicht die gleiche Gefühlsintensität entgegenbringen zu können.
Reichlicher Alkoholkonsum beider spielte dabei vielleicht eine große Rolle. Zu dem zu beurteilenden Geschehen kam es in einer Asylunterkunft in Streitberg (Kreis Forchheim), in die das Paar und die zwei Söhne der Frau verlegt worden waren. Es gab diverse Krisen in der Beziehung, wie eine Reihe von Mitbewohnern wussten. Der Mann wollte die Frau heiraten, aber sie wollte sich nicht binden. Nach der Flucht aus ihrem repressiven Heimatland wollte sie die in Deutschland mögliche Freiheit und Gleichberechtigung nutzen. War es in der Vergangenheit besonders dann, wenn Alkohol im Spiel war, oft zu einvernehmlichem Sex gekommen, war das an einem Morgen im vergangenen April anders.
Die Frau wollte nicht, als der Mann mit eindeutiger Absicht an ihre Tür trat . Er betrat den Raum trotzdem und schlug wohl die Türkante gegen das Bein der Frau. Ein Bluterguss zeugte später davon und auch die festgestellten Hämatome auf dem Oberarm sprechen für die Anwendung körperlicher Gewalt.
Justizpressesprecher Nino Goldbeck verglich dieses Verfahren mit dem kürzlich durchgeführten gegen den Mann, der vor knapp einem Jahr eine 17-Jährige bei Kersbach vergewaltigt hätte, wäre nicht einem Autofahrer das Geschehen aufgefallen. “Unter Vergewaltigung stellt man sich oft vor, dass ein Wildfremder eine Frau ins Gebüsch zieht. Wie es dort wirklich geschehen ist.
Im Standardfall geschieht es aber in einer Beziehung, einer beendeten oder gescheiterten Beziehung oder im Bekanntenkreis”, sagte Goldbeck.
Endgültiger Schlussstrich
In so einem “Standardfall” ist es nicht ungewöhnlich, dass Täter und Opfer auch nach der Tat noch miteinander reden oder gar eine Aussprache über das Geschehen stattfindet.
Das geschah auch im vorliegenden Fall. Zu dieser Aussprache hatten Freunde der Frau auch geraten – um auf diese Weise vielleicht noch einen gütlichen Schlussstrich unter das brüchige Verhältnis ziehen zu können
Quelle: http://www.infranken.de/regional/forchheim/Vergewaltiger-muss-ins-Gefaengnis;art216,2586218
Foto: Matthias Hoch