Schülerin (15) ins Asylheim gelockt und vergewaltigt – „Ich schrie! Doch niemand kam.“ – 10 Jahre Haft für Nigerianer

Schülerin (15) ins Asylheim gelockt und vergewaltigt – „Ich schrie! Doch niemand kam.“ – 10 Jahre Haft für Nigerianer

17 lange Jahre musste das Opfer mit der Gewissheit leben, dass der Mann irgendwo frei herumläuft. 17 lange Jahre genoss dieser sein Leben in Europa, bevor er gefasst wurde: Im Jahr 2000 vergewaltigte der heute 40-jährige Mann aus Nigeria eine 15-jährige Schülerin in Graz.

2015 wurde der Sex-Täter in Nordirland gefast und ausgeliefert. Auch dort und in Spanien wurde er gesucht – wegen Sexualdelikten.

Die Anwältin des Opfers ist erleichtert: 10 Jahre Haft für den heute 40-jährigen Vergewaltiger einer 15-jährigen Schülerin in Graz.

Endlich kann das Opfer beginnen, mit der Tat abzuschließen.“

(Elke Weidinger, Opferanwältin)

Der Nigerianer hatte die Jugendliche Anfang 2000 vor einem Asylheim in der Keplerstraße in Graz auf der Straße angesprochen und um Hilfe gebeten und in das Haus gelockt.

Keiner der Asylbewerber half

Dort habe der Mann sie mit ihrem Schal gewürgt, ihr ein Messer an den Hals gehalten und sie vergewaltigt, schilderte die damals 15-Jährige Grazerin. Das Dramatische an der Sache war die Gleichgültigkeit und mangelnde Hilfsbereitschaft der ausländischen, selbst um Hilfe ersuchenden Gäste des Landes.

Die Frau offenbarte dem verhandlungsführenden Richter Martin Wolf zurückblickend:

Ich hab geschrien, aber niemand ist gekommen, obwohl das ganze Haus voll war.“

(Vergewaltigungsopfer)

„Ich hatte panische Angst. Er hat gedroht, mich umzubringen.“ Sie sei damals reichlich naiv gewesen, überhaupt mitzugehen, weiß sie heute, berichtet die „Krone“.

Bereits kurz nach der Tat konnte das Mädchen den Nigerianer auf Fotos der Polizei identifizieren. Da hatte sich der Mann aber schon abgesetzt, nach Nordirland, wo ihn Beamte der Stadt Newtownards 2015 als den Gesuchten erkannten und im Jahr darauf in die Steiermark auslieferten.

Angeklagter bestreitet Tat

Auch heute noch konnte die Frau den Afrikaner „wegen einer Verletzung an seiner Nase“ eindeutig identifizieren, so Staatsanwältin Cornelia Koller.

Der auch in Spanien und in Nordirland wegen Sexdelikten gesuchte Angeklagte bestritt hingegen vor Gericht, mit der Schülerin überhaupt Sex gehabt zu haben: „Ich habe ihr nur geholfen, einen Viktor zu suchen. Sie wollte Drogen kaufen.“

„Fingerabdrücke sind einmalig“

Keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten hatte hingegen der Schöffensenat:

Sie haben schon bei Ihrer Identität gelogen. Aber Fingerabdrücke sind einmalig. Und Sie werden auch von Interpol in Irland und Madrid gesucht.“

(Schöffensenat)

Dementsprechend aussagekräftig fiel auch das Urteil aus: Höchststrafe – zehn Jahre Haft. „Wir fanden keine Milderungsgründe.“

Der Angeklagte kündigte daraufhin Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/europa/graz-schuelerin-15-ins-asylheim-gelockt-und-vergewaltigt-ich-schrie-doch-niemand-kam-10-jahre-haft-fuer-nigerianer-a2084685.html

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