23-Jähriger zu Haft wegen sexueller Belästigung auf dem Disko-Klo verurteilt

23-Jähriger zu Haft wegen sexueller Belästigung auf dem Disko-Klo verurteilt

Mit geöffneter Hose und entblößten Genital trat ein 23-jähriger Mann im Damenklo einer Disko einer jungen Frau entgegen und packte sie an den Armen. Dafür wurde er nun am Amtsgericht verurteilt – und mit einer Haftstrafe bestraft.

Das Amtsgericht Freiburg hat einen 23-Jährigen wegen der versuchten sexuellen Nötigung einer 28-jährigen Frau auf der Toilette einer Freiburger Disko zu sechs Monaten Haft verurteilt. Da bereits Verurteilungen wegen Eigentumsdelikten bestanden, wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten gebildet. Die Staatsanwaltschaft hatte vertreten durch Andreas Schilling 13 Monate Haft, Verteidiger Michael Markert Freispruch gefordert.

Am Ende von eineinhalb Verhandlungstagen stellte sich für den Vorsitzenden Richter Lars Petersen nur eine Frage: “Es war entweder so, wie der Angeklagte sagt, oder so, wie die Geschädigte sagt. Dazwischen gibt es nichts.” Verhandelt wurde ein Vorfall auf der Damentoilette einer Kellerdiskothek an der Grünwälderstraße im Januar vergangenen Jahres.

Said D. trat der jungen Frau mit geöffneter Hose und entblößten Genital entgegen

In einer Nacht von Samstag auf Sonntag kurz nach fünf Uhr, die Disko wurde gerade geschlossen, soll der Angeklagte Said D. (Namen von der Redaktion geändert) mit geöffneter Hose und entblößtem Genital der 28-jährigen Sarah T. entgegen gekommen sein, als sie aus einer Kabine auf der Damentoilette trat. D. habe die junge Frau an den Armen gepackt und in die Kabine zurückgedrängt, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sie habe sich jedoch geschickt aus seinem Griff gewandt und befreien können. Dann hätten Sicherheitsmitarbeiter des Clubs eingegriffen.

Said D. äußerte sich zu Beginn der Verhandlung zur Sache, alles sei genau andersrum gewesen, als die Staatsanwaltschaft ihm vorwerfe. Er habe ein Klo auf der Damentoilette benutzt, sagte T. mit Hilfe eines Übersetzers, denn auf der Herrentoilette seien alle Pissoirs und Kabinen besetzt gewesen. Als er die Kabine auf der Damentoilette verlassen habe, sei Sarah T. ihm wütend entgegen getreten und habe ihn beschimpft. Er habe zwei Fehler gemacht, sagte der junge Mann, der sowohl die deutsche, als auch die tunesische Staatsbürgerschaft besitzt: das Damenklo zu benutzen und Sarah T. zu schubsen, als sie ihn beschimpft habe.
Zeugen bestätigten die Aussage des Opfers

D.s Einlassungen wurden durch keinen der geladenen Zeugen bestätigt. Als erste Zeugin schilderte Sarah T. mit klaren Worten den Vorfall am Ende eines Partyabends mit Freunden entsprechend der Anklage. Im kurzen Gerangel mit D. sei ihr dünner Pullover eingerissen, sie habe auch Hämatome von seinem Griff an ihren Armen davongetragen. Außerdem spüre sie noch immer die Folgen: “Ich habe Angst, wenn jemand einen Ausgang verstellt und Platzangst, wenn viele Leute auf einem Platz sind”, sagte die junge Frau. Ihr Begleiter an diesem Abend beschrieb, wie sie blass und sichtlich entsetzt von der Toilette zurückgekehrt sei und von dem Vorfall erzählt habe.

Auch zwei Sicherheitsmitarbeiter des Clubs bestätigten T.s Aussage. Ein Polizist, der D. verhaftet hatte, gab an, D. habe im Streifenwagen nach der vorläufigen Festnahme geschildert, wie der Abend abgelaufen sei. D. habe mit der jungen Frau getanzt, diese habe ihn “scharf gemacht” und er sei davon ausgegangen, es käme “jetzt auf der Toilette zum Geschlechtsverkehr”. Wie genau T. diese Aussage den Polizisten gegenüber machen konnte, blieb unklar. T., der mit einer deutschen Mutter und einem tunesischen Vater die ersten 18 Jahre seines Lebens in Tunesien verbracht hatte, hat eine deutliche Sprachbehinderung und machte im Prozess nicht den Eindruck, Deutsch sprechen oder verstehen zu können. Der Polizist war sich jedoch sicher: “Das konnte man nicht missverstehen.”

Das Video aus einer Überwachungskamera zeigte nicht die Tat – aber widerlegte die Aussage des Angeklagten

Verwirrung gab es um Videoaufnahmen aus dem verwinkelten Club. Einer der Sicherheitsmitarbeiter sagte aus, es gäbe Aufnahmen von Überwachsungskameras, die zeigten, wie Said D. minutenlang vor der Damentoilette “herumlungere”, bevor er sie betrete. Ein Polizist, der den Fall als Sachbearbeiter betreut hatte, hatte den Angeklagten auf Videomaterial nicht erkannt, überhaupt habe der Club nicht das korrekte Videomaterial aus dem Tatzeitraum zur Verfügung gestellt. Wegen dieser Unklarheit wurde ein zweiter Verhandlungstag angesetzt, um das Material noch einmal zu sichten. Am zweiten Prozesstag wurde das Video im Gericht gezeigt. Tatsächlich zeigte es dann doch, wie D., der sich selbst identifizierte, sich rund fünf Minuten vor den Türen zur Frauen- und Herrentoilette aufhielt– aber weder sein Betreten der Damentoilette noch das Eingreifen der Sicherheitsmitarbeiter. Für Verteidiger Markert ein klares Indiz für die Unschuld seines Mandanten.

In seiner Urteilsbegründung machte Richter Petersen deutlich, dass D.s Verhalten im Video vor allem dessen Aussage widerlege, drängender Harndrang und ein besetztes Herrenklo hätten ihn auf die Frauentoilette gezwungen. Vor allem aber gäbe es keinen Grund anzunehmen, Sarah T. habe gelogen und einen ihr vollkommen fremden Mann falsch beschuldigt.

Das Gericht entschied sich dagegen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, da Kontakt zur Justiz bisher keine abschreckende Wirkung auf den wegen mehrerer Diebstähle vorbestraften Angeklagten gezeigt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Badische Zeitung

Foto: dpa

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