Angeklagter Iraner bestreitet Vergewaltigung im ehemaliogen „Hotel Ruf“

Angeklagter Iraner bestreitet Vergewaltigung im ehemaliogen „Hotel Ruf“

Der Vorwurf wiegt schwer: Ein inzwischen 21-jähriger Iraner soll im ehemaligen „Hotel Ruf“ eine junge Frau vergewaltigt haben. Seit Donnerstag muss er sich vor dem Schöffengericht verantworten.

Die Tat soll sich am 28. August 2016 ereignet haben. Der Mann war zu diesem Zeitpunkt noch 20 Jahre alt. Die Geschädigte, Mitte 20, stammt aus der Slowakei.

Angesetzt war eine öffentliche Verhandlung – mit Ausnahme der Befragung des Opfers. Dem Antrag des Verteidigers, Rechtsanwalt Bastian Meyer, die Öffentlichkeit auch bei der Vernehmung des Angeklagten auszuschließen, gab die Richterin Miriam Streicher statt. Somit wurde im ersten, gut sechsstündigen Prozessteil meist hinter verschlossenen Türen verhandelt.

Aus der von Oberstaatsanwältin Gabriele Gugau zu Beginn verlesenen Anklageschrift wurde deutlich:

Der Angeklagte hat die Geschädigte zunächst zufällig in einer Diskothek am Waisenhausplatz angesprochen, wo sie sich mit Freunden aufhielt. Nachdem die Disko geschlossen hatte, folgte er der Gruppe und sprach die Slowakin in zwei weiteren Nachtlokalen erneut an. Am frühen Sonntagmorgen brachen die beiden in die Wohnung des Angeklagten auf, einem Zimmer im ehemaligen „Hotel Ruf“. Man habe einen gemeinsamen Freund, der dort ebenfalls wohnte, besuchen wollen.

Tränen bei erster Vernehmung

Nach einer im Badezimmer gerauchten Zigarette, so die Geschädigte, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt, habe sie der Beschuldigte auf das Bett geworfen und sich an ihr wiederholt sexuell vergangen. Sie habe sich verbal wie körperlich gewehrt, aber der Angeklagte habe ihr den Mund zugehalten und mit seiner größeren Kraft und seinem Körpergewicht in die Kissen gedrückt.

Als Zeugen waren Polizisten geladen, die die Aussage der Geschädigten aufgenommen hatten. Sie beschrieben das mutmaßliche Opfer als nach der Tat psychisch angeschlagen, zitternd und weinend. Hämatome und eine zerrissene Strumpfhose seien bei der ersten Vernehmung dokumentiert worden.

Der Angeklagte wirkte gefasst und bestritt die Gewaltanwendung. Ein Pforzheimer Polizeibeamter berichtete, dass der Angeklagte zuvor aus der Wohnung eines Onkels in Mühlacker verwiesen worden sei. Sein Verteidiger berichtete von einem Suizid-Versuch des heute 21-jährigen während seiner Haft. Er sei, nach Auskunft der Justizbeamten, ein angenehmer Gefangener, der in der Werkstatt bereitwillig mitarbeite.

Da die letzte Zeugin, eine weitere mit dem Fall befasste Polizeibeamtin, der Verhandlung wegen Urlaubs fernbleiben musste, vertagte sich das Schöffengericht.

Der Folgetermin wird noch bekanntgegeben.

Quelle: Pforzheimer zeitung

Foto: dpa

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