Frauen-Quäler will Strafrabatt, weil er so schüchtern ist

Frauen-Quäler will Strafrabatt, weil er so schüchtern ist

Er wollte seine Frau umbringen, hat sie entstellt und wurde dafür zu zehn Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. Doch Frauen-Quäler Mohamad B. (50) will jetzt einen Strafrabatt, weil er wohl zu feige war, im Prozess öffentlich über seine Motive zu sprechen. Er beantragte am Bundesgerichtshof Revision und hatte Erfolg – der Fall wird neu verhandelt.

Gestern begann der zweite Prozess am Hamburger Landgericht. Der Fall: Am 8. September 2015 stand seine Frau (48) unter der Dusche, als der Afghane (lebt seit 1995 in Deutschland) sich mit einem Topf mit drei Litern heißem Speise-Öl näherte. „Guck mal!“, rief er der arglosen Vierfach-Mutter zu, sie drehte sich um, er schüttete ihr das Fett ins Gesicht!

Folgen: 44 Prozent Haut verbrannt, tagelang Lebensgefahr, für immer entstellt. Nach der Tat ging Mohamad B. in eine Polizeiwache, stammelte dort immer wieder:

„Frau totgemacht.“

Im ersten Prozess sagte sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit über ihre Eheprobleme aus:

Ihr Mann habe mit ihr an diesem Morgen schlafen wollen, sie habe eingewilligt.

Das sei ihre Pflicht als Ehefrau.

Doch weil er unter Potenzproblemen litt, habe es nicht geklappt. Ihr Mann sei krankhaft eifersüchtig. Besonders seit sie abgenommen hatte und sich schicker kleide.

Und Mohamad B. legte ein Geständnis ab, wurde am 21. April 2016 verurteilt. Doch dem Gericht unterlief ein Fehler:

Weil das Opfer hinter verschlossenen Türen ohne Zuschauer ausgesagt hatte, hätten auch die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen, inklusive des Schlussworts des Angeklagten. So steht es im Gerichtsverfassungsgesetz. Doch das war nicht geschehen.

Deswegen kassierte der BGH das Urteil teilweise.

„Es ist nicht ausgeschlossen, dass jedenfalls der Angeklagte, wäre ihm das letzte Wort unter Ausschluss der Öffentlichkeit erteilt worden, Ausführungen gemacht hätte“, die zu einer milderen Strafe geführt hätten, so die Begründung.

Ob das Opfer erneut vor Gericht aussagen muss, ist noch unklar. Anwältin Angela Mohrmann-Krützfeld zu BILD: „Es wäre für meine Mandantin eine enorme Belastung. Körperlich geht es ihr so weit erstaunlich gut, aber psychisch enorm schlecht.“

Der Prozess wird am 1. März fortgesetzt.

Quelle: Bild

Foto: Martin Brinckmann

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