
Prozess wegen Vergewaltigung
Vor dem Koblenzer Landgericht wird ab heute ein Verfahren gegen einen Mann neu aufgerollt, der in Remagen seine Ehefrau vergewaltigt haben soll.
Die Ehe war nur nach islamischem Recht geschlossen worden, aber nicht vor dem Standesamt: Das Koblenzer Landgericht hatte den Angeklagten im Jahr 2014 zu vier Jahren Haft verurteilt. Weil er seine Frau in Bonn und in Remagen vergewaltigt hatte. Und weil er ihr an einem anderen Tag mit der Faust ins Gesicht geschlagen und sie dann noch getreten haben soll, als sie am Boden lag. Dieses Urteil hat der 43 Jahre alte Mann aber vor dem Bundesgerichtshof angefochten – und Recht bekommen. Unter anderem kritisierte der BGH, dass es Fehler im ersten Prozess gegeben habe. Jetzt muss eine andere Strafkammer am Koblenzer Landgericht den Fall ganz neu verhandeln.
Quelle: SWR