Kindesmissbrauch am Ostring: Verurteilter ficht Urteil an – 12Jährige soll jetzt aussagen

Kindesmissbrauch am Ostring: Verurteilter ficht Urteil an – 12Jährige soll jetzt aussagen

14 Monate auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs und Körperverletzung an einem Kind.

Diesen Richterspruch der Unnaer Amtsrichterin Vielhaber-Karthaus vom 16. Juni will der Verurteilte nicht akzeptieren.

Der syrische Asylbewerber hat das Urteil über seinen Anwalt angefochten.

Begründung:

Verfahrensfehler der Klägeranwältin vor dem Prozess im Frühsommer. Nun passiert vermutlich das, was die Eltern ihrem heute 12jährigen Mädchen um jeden Preis ersparen wollten:

Es muss selbst aussagen, was ihm am 13. April mittags im dm am Ostring widerfuhr.

Heute trafen sich die Parteien vor dem Landgericht wieder. Dort wurde klar, dass der Richter auf einer Zeugenaussage des damals 11jährigen Mädchens besteht.

Die Tat des damals 34jährigen Mannes an der Fünftklässlerin wurde auf Videokameras im Markt dezidiert aufgenommen. „Dennoch will der Richter Kim selbst hören“, berichete uns heute die Mutter des Mädchens. Sie versteht das: „Er schien auf unserer Seite. Er möchte das Urteil hieb- und stichfest haben, damit der Mann nicht noch die nächst höhere Instanz einschalten kann.“

Die kleine Kim, Schülerin der Peter-Weiss-Gesamtschule, war also heute als Zeugin geladen, doch ihr Vater blieb mit ihr zu Hause. Die Mutter, gleichfalls als Zeugin benannt, erlebte in Saal 24 des Landgerichts ein Lehrstück kalter, nüchterner Juristerei, das sie sprachlos zurückließ.

Der Richter besteht darauf, dass die kleine Kim aussagt. Was die Eltern ihr ersparen wollten, mit Rücksicht auf ihr Alter sowie ihre Krankheit: Die Kleine leidet an Epilespie. Die Krampfanfälle, vor jenem Mittag im dm faktisch verschwunden, kehrten unmittelbar nach diesem Missbrauchserlebnis umso heftiger zurück. Jetzt muss die 12Jährige schwere Medikamente nehmen, die sie depressiv machen, schildert die Mutter.

Dennoch: Kim soll aussagen. Dabei sind die Bilder, die die Videokamera der Drogerie am Tatmittag aufnahm, so überdeutlich, dass die Schöffen heute beim Abspielen des Videos im Gerichtssaal knallrot anliefen, berichtet Kims Mutter, rot vor Erschütterung und Fassungslosigkeit. Denn aus gutem Grund hatten diese Aufnahmen bei der Verhandlung in Unna Mitte Juni sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Richterin und ihre Schöffen zweifelsfrei von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Sie zeigen, wie der Mittdreißiger das Kind an ein Regal drängt, es umklammert und so fest die zarte Brust des Mädchens gequetscht, dass die Verletzungen beim Kinderarzt behandelt werden mussten. Auf Bewährung entschied die Richterin, weil sich der Syrer seit seiner Ankunft in Deutschland offensichtlich um Integration bemühe, da er bisher nicht negativ aufgefallen sei.

Der Asylbewerber, der nach wie vor in einer Unterkunft in Holzwickede untergebracht ist,  bestritt schon in der  Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht, das Kind sexuell belästigt zu haben. Er räumte lediglich die Körperverletzung ein, die der Kinderarzt zweifelsfrei diagnostizerte. Doch das Gericht sah die Beweislage aufgrund der Videoaufnahmen aus der Drogerie und der Zeugenaussagen als eindeutig an. Dem Kind selbst blieb damals eine Zeugenaussage vor Gericht erspart. Doch jetzt soll es das traumatische Erlebnis mit seiner Aussage noch einmal durchleiden.

Für die Eltern der kleinen Kim ist das Anfechten dieses schon als äußerst milde wahrgenommes Urteil ein kaum zu fassendes Schockerlebnis. Die Mutter saß heute dem Mann, der ihre kleine Tochter obszön begraptschte und verletzte, im Gerichtssaal gegenüber. Die schlimmen Bilder, die der Richter in Zeitlupe abspielen ließ und die die Schöffen und Zuschauer in großen inneren Aufruhr stürzten, ließen sowohl den Asylbwerber wie auch seinen Anwalt nach außen kalt, schilderte die Unnaerin uns den Verlauf des Termins heute Nachmittag am Telefon. Was sie besonders fassungslos macht: Der 35Jährige hat selbst Kinder, darunter ein kleines Mädchen, so alt wie Kim. Das Kleinste, ein Baby, brachte er heute zum Landgerichtstermin mit. Vehemente Fürsprecher fand der Syrer durch seine Betreuer aus Holzwickede, schildern die Eltern. Der 51jährige Holzwickeder, der die Flüchtlingsfamilie in ihrer neuen Heimat betreut, argumentierte mit dem unbescholtenen Lebenswandel seines Schützlings vor diesem Vorfall im dm, versuchte das Gericht davon zu überzeugen, dass eine Vorstrafe dem Geflüchteten jegliche Perspektiven in seiner neuen Heimat rauben würde.

Dass eine Aussage der epilepsiekranken kleinen Kim nun wohl zwingend erforderlich wird, lag auch an der Aussage eines der beiden Polizeibeamten, die damals die Schilderung der Zeugen zu Protokoll nahmen. Alle 4 Freundinnen, mit denen Kim an jenem Mittag in der Drogerie die Zeit bis zur Abfahrt des Schulbusses überbrückte, hätten gesagt, dass sie nichts gesehen hätten. „Doch er ist dabei ins Stottern geraten“, schildert die Mutter, „und konnte sich kaum an den Fall erinnern.“

Weigern sich Kims Eltern zum Schutz ihrer Tochter weiter, ihrem Kind eine Aussage vor Gericht zuzumuten, könnte das Landgericht einen ärztlichen Gutachter anfordern, berichtete uns die Mutter. „Wir sind jetzt erstmal platt und fertig. Wir besprechen das mit unserem Anwalt“. Wahrscheinlich wird es daraus hinauslaufen, dass die 12Jährige nur im Beisein des Richters und des Staatsanwaltes hinter verschlossener Tür aussagt. Eine Konfrontation mit dem Mann, der ihr dieses Schlimme antat, ist auch für den entschlossenen Richter am Landgericht ausgeschlossen. Dies ist für die Eltern bis zum in Kürze angeberaumten Termin der derzeit einzige Trost. 

Eine härtere Strafe ist für den Syrer im Widerspruchsverfahren ausgeschlossen. Er kann lediglich milder bestraft werden.

Rückblick – das geschah am 13. April im dm im Hellwegcenter

Der 34Jährige, so hieß es in der Anklageschrift, habe die 11Jährige an ein Regal gedrängt, ihr eine Hand unter die Jacke geschoben und die nackte Brust des Kindes so fest gedrückt, dass es schmerzte. Dabei ließ er seine Hand kreisen und raunte dem Mädchen leise ins Ohr: „Oh, wie schön…!“

Das Kind riss sich los, vertraute sich einer Verkäuferin an. Direkt am folgenden Tag hatte die Kreispolizeibehörde Unna den Tatverdächtigen ermittelt. Am nächsten Morgen wurde der Syrer festgenommen – eben auch weil in dem Drogeriemarkt am Hellwegcenter überall Kameras hängen und der Übergriff damit klar dokumentiert worden war. Der Haftrichter schickte den Mann daher sofort in Untersuchungshaft, wo er bis zur heutige Verhandlung blieb.

Der Asylbewerber hält sich seit ca. anderthalb Jahren in Deutschland auf. Eine Ausweisung ins Heimatland kann nach derzeitiger Rechtslage nicht erfolgen, da in Syrien bekanntlich Krieg herrscht. Bei einem sicheren Herkunftsland wären für eine Ausweisung mindestens drei Jahre Haft ohne Bewährung erforderlich.

Zuletzt hatten bei unseren Lesern zwei Urteile in ähnlichen Fällen für heftige Diskussionen gesorgt: In einer Asylunterkunft in Kamen hatte ein Bewohner aus Pakistan im Januar vor einem dreijährigen syrischen Mädchen onaniert – das Amtsgericht Unna verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten.

Und in einem Schwimmbad in Werl hatte ein Flüchtling aus Syrien einer 10Jährigen auf der Rutsche das Bikinihöschen heruntergezogen – auf Abstand mit den Füßen, so dass „Missbrauch“ in diesem Fall laut rechtlicher Definition nicht gegeben war. Obwohl das kleine Mädchen weinte und sich heftig wehrte und zum Schluss mit nacktem Popo ins Wasser rutschen musste. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg sprach von einem „Grenzfall“. Die Konsequenz waren 250 Euro Geldstrafe für den fast viermal so alten Mann wegen „sexueller Beleidigung“.

Folgebericht – der Vater kommt zu Wort: http://rundblick-unna.de/ein-vater-im-zorn-dieser-mann-hat-unser-kind-missbraucht-und-laeuft-frei-herum/

Quelle: Rundblick Unna

 

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