
Angeklagter gesteht brutale Vergewaltigung und weint
Im Alltag arbeitet er in der gehobenen Gastronomie, achtet auf gute Manieren. Doch dann vergewaltigte er eine Frau. Im Prozess entschuldigt er sich.
Es sind Szenen, die Richter Martin Hahnemann an TV-Gerichtssendungen wie „Barbara Sallesch“ erinnern. Aber die Freundin lässt sich von Ermahnungen nicht abhalten. Erst auf Drängen von Petra Makalowski, Verteidigerin des Freundes, verlässt sie den Saal.
Wenn sie sich wehrt, würgt er sie erneut
Es ist eine hässliche, brutale Tat, für die sich der 26-Jährige verantworten muss. Am 18. Oktober 2015 lauert er laut Anklage an einer Grünanlage in der Nähe des Bahnhofes Essen-West einer 28 Jahre alten Studentin auf.
Es ist 6.30 Uhr, sie kommt von ihrer Arbeit in einer Diskothek. Mehrfach würgt er sie fast bis zur Bewusstlosigkeit. Er schleift sie auf eine Wiese, zieht sie aus und vergewaltigt sie. Wenn sie sich wehrt, würgt er sie erneut.
Erst noch einen Freund zu einer Prostituierten gefahren
Auf den ersten Blick macht der 26-Jährige einen freundlichen Eindruck. Er arbeitet in der gehobenen Gastronomie, obwohl er eine schwierige Kindheit und Jugend hinter sich hat. Mit sechs Jahren kam er ins Heim, später zu Pflegeeltern.
Sein Vorstrafenregister enthält eher kleinere Delikte. Allerdings summierten sie sich, bis er von 2009 bis 2012 für längere Zeit in Haft saß. Drogen nimmt er. „Fast durchweg Marihuana.“ Manchmal Kokain, auch Amphetamine.
In der Tatnacht war er mit Freunden feiern. Einer wollte ins Bordell, gemeinsam fuhren sie dafür nach Duisburg. Während sein Freund bei einer Prostituierten war, blieb der Angeklagte im Auto. Er hatte nur 20 Euro.
DNA-Spuren belasteten den Täter
Nachdem er den Freund, einen Koch, nach Hause gefahren hatte, sah er die Frau und vergewaltigte sie.
DNA-Spuren belasten ihn, schon im Ermittlungsverfahren hat er die Tat gestanden. „Mir tut es verdammt leid für die Frau“, sagt er am Mittwoch, „ich hatte so etwas nie im Kopf. Jetzt bin ich so einer.“
Die 26-Jährige wird ohne Öffentlichkeit vernommen, auch der Angeklagte muss den Saal verlassen. Es heißt, sie habe ihr Studium wegen der Tat aufgegeben und sei in psychiatrischer Behandlung gewesen.
Quelle: WAZ