
Syrer (29) achtfach vor Gericht sexuelle Nötigung von Kindern, Nachstellung und versuchte Entziehung Minderjähriger
Ein 29-jähriger Mohamed S., ein syrischer Flüchtling aus Damaskus, der im Frühjahr Freiburg in Atem hielt und dort in rund vier Wochen in acht Fällen zehn Kinder in sexueller Absicht angegangen hatte, stand nun in Freiburg vor Gericht. In dem für großes Aufsehen sorgende Fall wurde auch die Polizei kritisiert. Sie hatte trotz vorliegendem Foto des Täters zehn Tage auf die Veröffentlichung gewartet. In dieser Zeit machte sich der Syrer an weitere vier Kinder heran. Das Urteil wird am Freitag erwartet.
Die Anklagepunkte gegen den 29-jährigen Syrer wiegen schwer. Die Anklage beläuft sich auf zehn Fälle von „sexuellem Missbrauch von Kindern, sexueller Nötigung, Nachstellung und versuchter Entziehung Minderjähriger“. Er soll in den Monaten März und April 2016 in acht Fällen zehn Kinder in sexueller Absicht angegangen haben.
Der Fall wurde vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Freiburg verhandelt.
Geständnis des Angeklagten
Am Montag vor Gericht zeigte sich der Syrer geständig und bat um die Möglichkeit einer Therapie, er bedauere sehr, was passiert sei, so Mohamed S.
Das Geständnis des Täters ermöglichte eine Verständigung gemäß der Strafprozessordnung. Staatsanwältin Nikola Nowak forderte einen „Strafkorridor“ mit einer Gesamtstraffe von zwei Jahren und neun Monaten, der Angeklagte stimmte zu. Dadurch wurde den Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart, so Richter Stefan Bürgelin. Den Syrer erwartet damit auf jeden Fall eine Haftstrafe ohne Bewährung, so die „Badische Zeitung“.
Das Urteil wird am Freitag erwartet.
Ständig auf Opfer-Suche
In allen Fällen hatten die Kinder das Glück, dass die Eltern in der Nähe waren und rechtzeitig eingreifen konnten. In zwei Fällen dürfte der Mann dennoch bleibende Erinnerungen bei seinen Opfern hinterlassen haben.
Der mutmaßliche Täter lebte bis zu seiner Festnahme in einer Asylunterkunft im Markgräflerland. Er suchte sich seine Opfer in Freiburg und im etwa 30 Kilometer davon entfernten Müllheim. Der erste Fall ereignete sich am 17. März in einem Freiburger Geschäft am Bertoldsbrunnen. Der tatverdächtige Flüchtling berührte dort ein neunjähriges Kind unsittlich.
Bedrängung eines 11-jährigen syrischen Mädchens
Knapp zwei Wochen später bedrängte er eine Elfjährige in einer Müllheimer Asylunterkunft und ließ erst von dem Mädchen ab, als dessen Vater einschritt und die Polizei alarmierte. Dieser Fall wurde von der Anklage nach der gerichtlichen Verständigung fallen gelassen.
Der Angeklagte hatte in diesem Fall dem Mädchen mehrfach nachgestellt. Er verfolgte die 11-Jährige auf dem Schulweg, fasste sie am Arm und sagte, dass er sie entführen und heiraten wolle. Das verängstigte Kind wandte sich Schutz suchend an seine Lehrerinnen, konnte diesen aber mangels Sprachkenntnissen das Problem nicht richtig schildern.
Am Abend des Ostersonntags, am 27. März, suchte er das syrische Mädchen in dessen Unterkunft im Flüchtlingsheim auf. Dort alarmierte der Vater des Kindes die Polizei, die einen Platzverweis aussprach, berichtete die „Badische Zeitung“.
Zu Besuch auf dem Spielplatz
Zuvor hatte er dem Vater noch mitgeteilt, dass er ein Syrer sei. Ob der Mann glaubte, dadurch eine Art Generalvollmacht zu haben, ist ungewiss.
Schleppende Ermittlungen und sexuelle Nötigung einer 10-Jährigen
Trotz des Fotos vom Donnerstag und entsprechenden Aussagen ruhten die Ermittlungen der Polizei übers Wochenende, weil die Zuständigkeit nicht klar war.
Die Lücke nutzend, näherte sich der immer noch frei herumlaufende Täter gleich am Montag, den 18. April einer Zehnjährigen und fasst sie an. Einen Tag später sprach er zwei achtjährige Mädchen auf dem Schulhof der Weiterhof-Grundschule in Herdern, fünf Kilometer östlich von Freiburg, an.
Der letzte dokumentierte Fall ereignete sich am darauffolgenden Freitagabend, den 22. April. Hierbei soll der Syrer ebenfalls in Herdern eine Achtjährige vor dem elterlichen Haus in der Mozartstraße in sexueller Absicht berührt haben.
Dabei zog er das vor dem Haus spielende Mädchen (10) mit sich, drückte es gegen eine Motorhaube und legte sich darauf. Dann vollführte er „beischlafähnliche Bewegungen“. Der Vater hörte das Weinen des Kindes und eilte zum Tatort, worauf der Syrer flüchtete.
Öffentlichkeitsfahndung bringt innerhalb Stunden Erfolg
Die Fahndung nach dem Täter wurde anfangs nur mit einer Personenbeschreibung betrieben, weil die Polizei die Foto-Fahndung zunächst ablehnte. Der Anwalt des Vaters, der das Foto von dem Syrer machte, kritisierte die Arbeit der Polizei später deshalb, weil sie den Täter viel früher hätte fassen können, wie er es ausdrückte. Die Beamten meinten jedoch, dass sie keine rechtliche Handhabe gehabt hätten, das Foto früher zu veröffentlichen.
Offenbar fand die Polizei, dass es jetzt an der Zeit war, die Bevölkerung um Hilfe zu bitten. Sie startete am Samstag, den 23. April eine Öffentlichkeitsfahndung mit dem seit zehn Tagen vorliegenden Foto. Danach dauerte es nur noch wenige Stunden, bis der Tatverdächtige am Nachmittag ermittelt war.
Quelle: Epoch Times
Foto: Public Domain