Organisierte Kinderschändung gebilligt und gefördert von Maas
Bundesjustizminister Heiko Maas, SPD, hat einen neuen Gesetzesvorschlag eingereicht, nachdem Kinderehen nur von Gerichten aufgelöst werden dürfen, wenn das Kindeswohl maßgeblich gefährdet sei. Ein Aufreger der Woche? Nicht doch … zumindest nicht in Deutschland.
Im Gegensatz zur Türkei, das keine Kinderehen billigte, und dies auch international noch einmal klarstellte kommt Herr Maas den Grünen entgegen, die sich seit ihrer Gründung auf die freie Gesetzgestaltung beim der Thematik Sex mit Kindern „spezialisierten“.
Der Plan, den auch die CDU förderte, war jedoch ein anderer. Kinderehen, die im Ausland geschlossen wurden, sollten in der BRD anulliert werden. Wobei die CDU erst ein härteres Vorgehen andachte: Ein generelles Verbot von Kinderehen. So formulierte das Justizministerium
Zwangsehen dürfen wir nicht dulden, sondern müssen entsprechende Schutzmechanismen für die Betroffenen noch umfänglicher in Gang setzen
Immerhin leben 1475 verheiratete Kinder und Jugendliche in Deutschland, in 361 Fällen sind die Betroffenen jünger als 14 Jahre.
Maas und sein Ministerium widersprechen damit den deutschen Gesetzen, wonach ein Mensch mit 18 resp. 21 seine Volljährigkeit erreicht und versinkt damit – in vorauseilendem Gehorsam – einmal mehr in den Traditionen des Islams. Denn durch solche Kinderehen wird, wenn man es genau nimmt, das Menschenrecht auf freie Entfaltung zur Farce. Wie soll ein, sagen wir 14jähriges syrisches Mädchen, das kein Wort deutsch spricht, ihre Ehepflichten brav erfüllt und die Wohnung nicht verlassen darf, wie soll dieses Mädchen sich wehren können? Und wie ein 6jähriges Kind?
Fragen, die Heiko Maas nicht beantworten kann – und will. Fragen, die bald auch nicht mehr erlaubt sein werden. Denn das wäre ja NaSie!
Quelle: Preussischer Anzeiger