Neun Jahre Haft für Vergewaltigung

Neun Jahre Haft für Vergewaltigung

Als Wiederholungstäter muss ein Vergewaltiger lange ins Gefängnis: Neun Jahre Haft und Sicherungsverwahrung.

Einverstanden schien der 27-Jährige mit dem Urteil nicht zu sein. Oft kommentierte er es mit leichtem Kopfschütteln und manchmal mit einem fast höhnischen Grinsen. Doch die XVII. Essener Strafkammer hatte keinen Zweifel: Als Wiederholungstäter muss der Mann aus Welper neun Jahre in Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Ausgerechnet eine Bekannte, die sich in seiner Haftzeit um ihn gekümmert hatte, war sein Opfer. 2011 hatte das Landgericht Essen ihn zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er die Vergewaltigung einer anderen Bekannten gestanden hatte. Die Tatausführung war schon damals brutal. Er hatte die Frau gewürgt, mit Kabelbindern ihre Hände auf dem Rücken gefesselt und sie geknebelt.

Während er seine Haftstrafe verbüßte, nahm die 22-Jährige Kontakt zu ihm auf. Erst einmal wollte sie wissen, ob er zu Recht einsaß. Das verneinte er. Er sagte ihr auch, er habe das Geständnis nur aus taktischen Erwägungen abgelegt, weil sein damaliger Verteidiger ihm dazu geraten habe. Die 22-Jährige im August vor Gericht: „Das habe ich ihm geglaubt. Bis er mich vergewaltigt hat.“

Unterstützt hatte sie ihn zuvor. Als es um den offenen Vollzug für ihn ging, setzte sie sich für ihn ein. Als er von Spielschulden im Knast sprach, lieh sie ihm 200 Euro. Eine Art „Helfer-Syndrom“ bescheinigte Richterin Gabriele Jürgensen ihr in der Urteilsbegründung. Sie betonte auch, dass es im Kontakt der beiden nie sexuellen Verkehr gegeben habe.

Am 13. September 2015 hatte er Hafturlaub. Er kündigte ihr an, dass er ihr zumindest 100 Euro zurückzahlen wolle. Ob er vorbeikommen könne? So klingelte er abends an ihrer Haustür, unterhielt sich mit ihr. Vom Geld war keine Rede. „Ganz unvermittelt“, so das Gericht, habe er die junge Frau gepackt und sie gewürgt, „bis ihr schwarz vor Augen wurde“. Todesangst habe die 22-Jährige empfunden.

Die Vergewaltigung läuft fast identisch ab wie die von 2011. Kabelbinder hat der 27-Jährige mitgebracht. Damit fesselte er sie, knebelte sie mit einem Buch und versperrte ihren Mund mit einem Klebeband. Die Richterin erinnerte an die Luftnot, an die Vergewaltigung: „Das alles war eine ganz besonders entsetzliche Situation“.

Der Angeklagte hatte das Geschehen fast gleich geschildert. Er bestand aber darauf, dass alles einvernehmlich erfolgt sei. Auch die gewalttätigen Praktiken seien nur auf Wunsch der Frau erfolgt. Diese Darstellung halte das Gericht „schon in sich für nicht lebensnah“. Es sei auch unwahrscheinlich, dass sie eine genaue Kopie der ersten Tat inszeniere.

Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/hattingen/neun-jahre-haft-fuer-vergewaltigung-id12111028.html#plx815651447

Foto: Kerstin Kokoska

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