Scharia: Oberlandesgericht Bamberg akzeptiert Ehe einer minderjährigen Syrerin

Scharia: Oberlandesgericht Bamberg akzeptiert Ehe einer minderjährigen Syrerin

Sind das noch unsere Richter?

Scharia:
Oberlandesgericht Bamberg akzeptiert Ehe einer minderjährigen Syrerin

Durch die Flüchtlingswelle kamen bis April 2016 laut Behördenangabe 161 verheiratete Personen unter 16 Jahren nach Bayern, ähnlich die Zahlen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westphalen. Wie mit diesen Ehen in Deutschland umgehen?

Vor wenigen Tagen erklärte das Oberlandesgericht in Bamberg eine in Syrien geschlossene Ehe zwischen einem 22jährigen Mann und einem 14jährigen Mädchen für rechtsgültig. In der Urteilsbegründung heißt es: „Eine in Syrien nach syrischem Eheschließungsrecht wirksam geschlossene Ehe einer zum Eheschließungszeitpunkt 14-Jährigen mit einem Volljährigen ist als wirksam anzuerkennen, wenn die Ehegatten der sunnitischen Glaubensrichtung angehören und die Ehe bereits vollzogen ist. (amtlicher Leitsatz)“ Zum biographischen Hintergrund: „Die Beteiligten H., geb. am 1.1.1994, und A., geb. am 1.1.2001, sind syrische Staatsangehörige. Sie sind zueinander verwandt als Cousin und Cousine und in der gleichen Stadt in Syrien aufgewachsen. Aufgrund der Kriegsereignisse in Syrien sind die beiden vorgenannten Beteiligten über die sogenannte ,Balkanroute‘ von Syrien aus nach Deutschland geflüchtet, wo sie am 27.8.2015 angekommen sind.“ Das Nürnberger Jugendamt will gegen das Urteil vorgehen.

Zwar ist nicht auszuschließen, dass die Ehe im besagten Falle tatsächlich auf gegenseitiger Neigung beruht. Dennoch ist deren formale Anerkennung fatal, weil sie auch Zwangsehen legitimiert. Mit welchem Recht verweigert der Staat, was das deutsche Gesetz doch vorschreibt: Keine Verheiratung von Minderjährigen. Das ist keine Willkür, sondern Schutzmaßnahme. Schließlich sind Minderjährige völlig hilflos gegenüber Zwangsverheiratung. Von diesem Schutz darf niemand ausgeschlossen sein darf, der sich in den Grenzen dieses Landes aufhält. Egal, ob mit deutscher Staatsangehörigkeit oder ohne. Egal, was für ein Recht im Herkunftsland der Betroffenen gilt. Davor darf die hiesige Justiz nicht einknicken. Der Bayerischen Justizminister Winfried Bausback forderte deshalb: „Für die Beurteilung der Ehemündigkeit einer Person – also der Frage, ab welchem Alter die Ehe geschlossen werden kann – soll künftig stets deutsches Recht gelten.“

Quelle: http://www.compact-online.de/oberlandesgericht-bamberg-akzeptiert-ehe-einer-minderjaehrigen-syrerin/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen