Afghanischer Täter trug Fußfesseln

Afghanischer Täter trug Fußfesseln

Ein Afghane trug noch Fußfesseln, als er am Samstag einen fünfjährigen Jungen tötete. Der Straftäter saß wegen schwerer Brandstiftung bereits knapp sechs Jahre im Gefängnis. Sein Übertritt zum Christentum ermöglichte dem 41-Jährigen aber ein Abschiebeverbot.

Die Bluttat ereignete sich in einer Asylbewerberunterkunft im oberpfälzischen Arnschwang im Landkreis Cham. Neben den tödlichen Stichwunden, die der Täter dem fünfjährigen Jungen zufügte, verletzte er auch dessen Mutter bei dem Angriff schwer. Ein weiteres, sechsjähriges Kind der russischen Asylbewerberin, das die Szene mit ansehen musste, blieb nach bisherigen Erkenntnissen zumindest äußerlich unverletzt. Die konkreten Hintergründe des Kapitalverbrechens sind weiter ungeklärt. So etwa auch, in welchem Verhältnis die Frau zum Straftäter stand.

Wie Recherchen der Chamer Zeitung ergaben, legt die Obduktion des Täters den Schluss nahe, dass acht Schüsse aus der Dienstwaffe eines Polizisten ihn getötet hatten. Tödlich soll dabei ein Schuss in den Brustbereich gewesen sein. Die Schüsse soll der Beamte in einer so genannten Nothilfesituation abgegeben haben.

Wie sich nun laut dem Polizeipräsidium Oberpfalz und der Staatsanwaltschaft Regensburg herausstellte, handelte es sich bei dem im Laufe der Amtshandlung ums Leben gekommenen Mann um einen verurteilten Straftäter – samt elektronischer Fußfessel. Demnach wurde der als Asylbewerber geduldete Afghane bereits im Oktober des Jahres 2009 vom Landgericht München I wegen schwerer Brandstiftung zu 5 Jahren und 10 Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Trotz dieser schwer wiegenden Verurteilung durfte der Asylbewerber jedoch nicht abgeschoben werden. Begründet wurde dies vom Verwaltungsgericht München damit, dass der Brandstifter zum Christentum konvertiert war.

Deshalb hätte aufgrund seines Glaubenswechsels Todesgefahr für den Afghanen in seinem Heimatland bestanden. Damit kamen die Juristen der Argumentation des Asylbewerbers nach.

Früherer Brandanschlag galt der Ehefrau

Durch den gelegten Brand versuchte der Straftäter offenbar, seine damalige Ehefrau und seinen Cousin zu töten. Die Haftstrafe saß der Verurteilte bis zum Januar des Jahres 2015 vollständig ab, doch noch während der Haft stellte der verurteilte Straftäter einen Asylantrag. Somit entging der 41-Jährige der von der Stadt München beantragten Abschiebung. Der bayerische Innenminister Joachim Hermann (CSU) zeigte sich irritiert ob des bizarren Falls des afghanischen Konvertiten und Kriminellen:

Dort, wo Länder als Staaten die Todesstrafe für solche Fälle verhängen, ist es nachvollziehbar. In diesem konkreten Fall ist es für mich nicht einsichtig. Und wir müssen ähnliche Fälle noch einmal überprüfen, ob nicht auch andere Entscheidungen herbeigeführt werden können.

Vor allem die verhinderte Abschiebung aufgrund des angeblichen Religionswechsels stößt dem hemdsärmeligen Bayern dabei besonders bitter auf. Wie Hermann gegenüber dem Bayerischen Rundfunk angab, solle mutmaßliche Todesgefahr für Konvertiten dann nicht als Abschiebehindernis gelten, wenn diese nicht von staatlichen Institutionen ausgehe. Für den bayerischen Innenminister handelt es sich um eine Abwägung der Gefahren, die dem abzuschiebenden Straftäter in seinem Heimatland droht und der Gefahr, die von diesem im Inland ausgehe.

Nach Verbüßen seiner Haftstrafe überstellten die Behörden den Brandstifter an das Asylbewerberheim in Arnschwang. Dort fiel der Konvertit nur einmal wegen Schwarzfahrens auf.

Staatsanwaltschaft ging von weiterer Gefahr aus

Aufgrund der Verurteilung stand der Afghane unter sogenannter Führungsaufsicht. Ein gerichtlicher Beschluss verfügte, dass der Straftäter sich nur im Umfeld der ihm zugewiesenen Asylunterkunft aufzuhalten habe. Aus Überwachungszwecken trug dieses ihm ebenfalls das Tragen einer sogenannten Fußfessel auf, denn laut Staatsanwaltschaft habe “die Gefahr der Begehung einer weiteren, ähnlich schweren Tat” bestanden. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, argumentierte ein Sprecher des Innenministeriums, das Tragen einer Fußfessel sei

eine ganz wichtige Maßnahme, um bestimmte verurteilte Straftäter auch nach ihrer Haftentlassung besonders im Auge zu behalten. Sie erhöht das Entdeckungsrisiko und damit die Hemmschwelle, erneut Straftaten zu begehen.

Weiter hieß es seitens des Innenministeriums, dass das Tragen einer Fußfessel ein Verbrechen “niemals gänzlich verhindern” könne. Der aktuelle brutale Mord an dem fünfjährigen Jungen zeigt dies mehr als deutlich. Ohnehin fehlen belastbare Informationen darüber, inwieweit sich die Argumentation des Ministerium-Sprechers bereits als solche mit der Realität deckt, also ob die Fessel tatsächlich die Hemmschwelle erhöht, eine Straftat zu begehen.

Im Fall des Gefährders Anis Amri etwa hätte eine Fußfessel lediglich Auskunft darüber gegeben, dass sich der Attentäter am Berliner Breitscheidplatz aufhält. Die Tat verhindert hätte das Tragen der Fessel nicht. So äußerte sich Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). Als zwei Attentäter im vergangenen Jahr in Frankreich einen Priester töteten, trug einer von beiden ebenfalls eine Fußfessel.

Ein Schluss lässt sich eventuell auch aus dem brutalen Messermord des afghanischen Asylbewerbers ableiten: Menschen, die töten wollen, schreckt auch das Tragen einer Fußfessel nicht vom Begehen ihrer Taten ab, sondern schränkt diese lediglich in ihrem Handlungsradius ein.

Quelle: https://deutsch.rt.com/inland/51884-todlicher-messerangriff-auf-funfjahrigen-afghane/?utm_source=browser&utm_medium=aplication_chrome&utm_campaign=chrome

Foto: globallookpress

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