„Es ist als Flüchtling schwer, eine Freundin zu bekommen“

„Es ist als Flüchtling schwer, eine Freundin zu bekommen“

In Berlin steht ein Flüchtling aus Pakistan vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Vergewaltigung und fünf weitere Übergriffe auf Frauen vor. Der 26-Jährige versucht, seine Taten zu erklären.

Der 26-jährige Mann hat sich so tief hinter die Brüstung der Anklagebank gebeugt, dass nur noch sein ausrasierter Nacken zu erkennen ist. Am ersten Tag seines Prozesses vor dem Berliner Landgericht hat er seinen Verteidiger gebeten, eine Erklärung vorzulesen. „Ich heiße Asif M. und bin am 12. März 1990 in Pakistan geboren.“ So beginnt die kurze Geschichte, in der er die Vergewaltigung zu erklären versucht.

M. reiste vor zwei Jahren über Griechenland und Österreich nach Deutschland. In Pakistan habe er Schweißer gelernt, erzählt er, und dass er vor den Taliban geflohen sei. In Berlin kam er in einem Flüchtlingsheim unter, er jobbte in einer Gaststätte, stand dort hinter der Bar.

Als sie ihn abwiesen, hielt er sie fest

Die Anklage wirft ihm vor, eine junge Frau vergewaltigt und fünf weitere sexuelle Übergriffe begangen zu haben. M. bestätigt die Taten zum größten Teil. Zwischen dem 29. April und 25. Juli ging er demnach immer wieder nach gleichem Muster vor: Spät in der Nacht sprach er auf der Straße Frauen an, die allein unterwegs waren. Er verwickelte sie in ein Gespräch, erzählte, dass er Geburtstag habe. Als die Frauen ihn abwiesen, hielt er sie fest.

Sein erstes Opfer zog er zu Boden und legte sich auf sie, küsste sie, fasste ihr an die Brust. „Nachdem er kurz von ihr abgelassen hatte und die Zeugin sich anschickte zu gehen, forderte der Angeschuldigte sie auf zu bleiben und entkleidete die Zeugin, was die Zeugin aus Angst vor weiterer Gewaltanwendung erduldete“, heißt es in der Anklageschrift. „Sodann vollzog der Angeschuldigte gegen den Willen der Zeugin den ungeschützten vaginalen Geschlechtsverkehr an ihr.“

„In Deutschland ist das irgendwie aus mir herausgebrochen“

Die anderen Frauen, die er danach überfiel, wehrten sich und schrien. Daraufhin rannte Asif M. davon.

In seiner Erklärung sagt M., dass es ihm leidtue, was er getan habe. Er schäme sich, sagt er. In Griechenland und Österreich habe er keine Straftaten begangen. „Aber in Deutschland ist das irgendwie aus mir herausgebrochen.“ In Österreich habe er eine Freundin gehabt, aber nur für kurze Zeit. „Es ist schwer, eine Freundin zu bekommen, wenn man Flüchtling ist und nichts zu bieten hat“, sagt Asif M.

Er habe genau gewusst, dass es nicht richtig ist, was er tat, aber irgendetwas in ihm habe ihn dazu gedrängt. „Ich wollte Sex haben.“

Seine Enthemmung versucht M., mit übermäßigem Alkoholkonsum zu erklären. In den Stunden vor der Vergewaltigung habe er heimlich hinter der Bar getrunken. Auch nach Feierabend sei es üblich gewesen, dass die Kollegen zusammen tranken. Wein, Bier, Wodka, Whisky. Dann, auf dem Heimweg, habe er noch einen Joint geraucht.

Auf der Straße begegnete er der Zeugin J. Er habe versucht, sie freundlich anzusprechen, aber das habe nicht richtig geklappt. Er habe ihr einen Drink angeboten, aber sie hätte nur gesagt, dass sie müde sei und nach Hause wolle. Daraufhin umklammerte Asif sie von hinten, zog sie zu Boden. Er habe dann weitergemacht bis zum Geschlechtsverkehr, sagt er. Und: „Sie hat sich nicht gewehrt.“

„Bist du böse auf mich?“

Richterin Bettina Sy hat Nachfragen zu seiner Version. Die Frau habe bei der Polizei ausgesagt, dass er sie nach der Vergewaltigung etwas gefragt habe. Sy trägt ein Stück des Vernehmungsprotokolls vor:

„Er fragte: ,Bist du böse auf mich?‘

Ich sagte: ‚Ja.‘

Er: ‚Entschuldigung.‘“

„Ihnen war also klar, dass die Frau den Geschlechtsverkehr mit Ihnen nicht wollte?“, fragt die Richterin.

Ein Dolmetscher übersetzt die Antwort von Asif M.: „Vorher hat sie gar nichts gemacht, deswegen habe ich gedacht, dass sie wollte.“

Sy: „Wofür haben Sie sich denn dann überhaupt entschuldigt?“

M.: „Später habe ich gemerkt, dass ich etwas Falsches getan habe.“

Sy: „Wann kam Ihnen dieser Gedanke?“

M.: „Als ich nach Hause wollte.“

Sy: „Und weswegen ist Ihnen das auf einmal klar geworden?“

M.: „Später habe ich daran gedacht, dass sie sagte: ‚Nein.‘“

Sy: „Wann hat sie das gesagt?“

M.: „Als ich gefragt habe, ob sie ein Bier wollte.“

Sy: „Also das Bier, Herr M., war ja nicht das Problem.“

Das Gericht will weitere Opfer befragen

Verteidiger Ralph Schaefer unterbricht, um sich mit seinem Mandanten zu besprechen. Dann wendet er sich wieder an die Richterin. „Ich habe ihn gefragt, ob von der Zeugin J. Zärtlichkeiten ausgingen. Er sagt, nein, sie hat gar nichts gemacht. Und dass er seinen Fehler dann erst später gemerkt hat, als sie sagte, dass sie das nicht gut fand.“

Das Gericht hatte zu Beginn erwogen, sich mit der Verteidigung auf ein Strafmaß zwischen drei Jahren und drei Monaten bis drei Jahre und neun Monate zu verständigen, um den Frauen die öffentliche Aussage zu ersparen. Doch nach den widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten will die Vorsitzende nun doch zumindest einen Teil der Opfer befragen.

Während der gesamten, rund einstündigen Verhandlung hält Asif M. seinen Oberkörper tief gebeugt. Seine Worte fallen genuschelt zu Boden, der Dolmetscher hat Mühe, ihn zu verstehen. Nur einmal, als eine der Frauen, die sich seiner erwehren konnten, den Saal betritt, schaut er kurz auf. Dann lässt er sich wieder hinter die Brüstung sinken.

Am 2. Januar will das Gericht die ersten Opfer hören.

Quelle: Welt

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