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Tag: Traunstein

Mühldorfer (43) muss für brutale Vergewaltigung in Haft

Mühldorfer (43) muss für brutale Vergewaltigung in Haft

Einem 43-Jährigen wird der Prozess gemacht: Er soll seine Ex zuerst gestalkt, dann brutal misshandelt und schließlich vergewaltigt haben. Beim mutmaßlichen Opfer handelt es sich um eine Lokalpolitikerin.

UPDATE – 15.35 Uhr: Das Urteil

Das Urteil vom Vorsitzenden Richter Fuchs: Der Angeklagte ist schuldig der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Er muss für sechs Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Das Urteil liegt damit sehr nahe am Plädoyer der Staatsanwältin.

“Der Angeklagte konnte das Ende dieser Beziehung nicht akzeptieren”, so der Richter. Er sieht in der Tat eine besonders schwere Vergewaltigung, nicht nur eine schwere Vergewaltigung: Der Angeklagte habe nicht nur Gewalt angewandt und gedroht, sondern auch eine Waffe, das Fleischermesser, hergenommen – “ein brutales Vorgehen, das Bestrafungscharakter hatte”, so Fuchs.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.

UPDATE – 15.05 Uhr: Plädoyers von Anklage und Verteidigung

Schon jetzt steht fest: In einem Gespräch während der Mittagspause einigten sich die Parteien auf ein Schmerzensgeld von 5000 Euro für die Geschädigte. Außerdem soll das Kontaktverbot auch nach Beendigung der Haftzeit aufrecht erhalten werden.

Plädoyer der Staatsanwaltschaft: Die Staatsanwältin betont in ihrem Plädoyer, dass allein schon der waghalsige Sprung aus dem Fenster auf ein Dach der angrenzenden Garage von der Todesangst zeuge, die die Frau während der Tat haben musste. “Der Angeklagte hat sich strafbar gemacht wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung”, so die Staatsanwältin.

Sie spricht von einer “brutalen und massiven Vorgehensweise” – positiv sei aber das Geständnis des Angeklagten. So sei das Opfer nicht gezwungen worden, Details der Tatnacht nochmals vor Gericht darzulegen.

Die Staatsanwältin fordert sieben Jahre Haft für den 43-Jährigen auf der Anklagebank.

Plädoyer der Verteidigung: Der Anwalt stellt noch einmal das Geständnis seines Mandanten in den Vordergrund: Damit habe man nicht nur das Verfahren verkürzen können und der Geschädigten die Aussage ersparen können – die Geschädigte könne so das Geschehene auch besser verarbeiten, weil niemand ihre Aussage mehr bezweifeln würde: “Das ist nicht hoch genug anzurechnen.”

“Mein Mandant befand sich, seiner Aussage nach, in einer völlig ausweglosen Situation”, so der Verteidiger. Es sei zu einem Kontrollverlust gekommen. Von einer verminderten Schuldfähigkeit will der Anwalt zwar nicht sprechen, sieht insgesamt aber einen “minderschweren Fall” wegen der langen Beziehung, der gemeinsamen Tochter oder auch wegen der Einigung auf ein Kontaktverbot.

Der Verteidiger fordert genau die Hälfte der Strafe als die Staatsanwältin: Drei Jahre und sechs Monate Haft.

UPDATE – 13.05 Uhr: Opfer leidet an den Folgen der Tat

Richter, Staatsanwältin, Verteidigung und Nebenklage sind sich einig: Auf die Vernehmung des Opfers, eine Lokalpolitikerin im Landkreis Altötting, kann verzichtet werden – auch dank des Geständnisses ihres Ex-Manns.

Nach der Tat im Oktober 2015 rettete sie sich durch einen Sprung aus dem Fenster auf ein Garagendach. Heute hat sie den Wiedereinstieg in ihr Berufsleben aber gut bewältigt, so Richter Fuchs. Nach dem psychologischen Gutachten leide sie aber noch immer unter gelegentlichen Alpträumen und habe Wut auf ihren Ex-Mann. Nach der Tat begab sie sich in eine Trauma-Therapie, beschrieb sich selbst als “emotional betäubt”.

Auch der angeklagte 43-Jährige trug Spuren von der Tat davon. Sie machen deutlich, wie sehr sich das Opfer gewehrt haben muss: Kratzer am Oberarm und um die Augen des Angeklagten, Bissspuren an den Händen. Mit dem Daumen bohrte ihr der gebürtige Mühldorfer so tief und stark in den Hals, dass sich das Gaumenzäpfchen seiner Ex-Frau violett verfärbte: “Das ist sagenhaft, wirklich selten”, so ein medizinischer Gutachter vor Gericht. Er spricht von einer “abstrakten Lebensgefahr”, der das Opfer ausgesetzt war.

Nach der Mittagspause werden die Plädoyers erwartet.

UPDATE – 11.35 Uhr: Beamter erzählt Details

Nach der Geburt des gemeinsamen Kindes 2005 habe seine Ex später Affären gehabt, so der Angeklagte. Nach einigem Hin und Her beendete man die Beziehung, so der Angeklagte: “Es ist mir schwergefallen loszulassen.” Der Kontakt zur Tochter sei aber trotzdem “sehr regelmäßig” gewesen.

Die Streits, Verzweiflung und Eifersucht trieben den Angeklagten dann dazu, seine Frau zu stalken, auch eine Fensterscheibe ihres Autos schlug er ein. Das Amtsgericht Altötting verhängte daraufhin ein Kontaktverbot. 2158 Nachrichten über Whatsapp verschickte der Angeklagte an seine Ex – trotz dem Kontaktverbot, das auch für SMS galt. Im Oktober 2015 dann der Übergriff auf seine Ex: “Da hab’ ich vollkommen den Boden unter den Füßen verloren”, so der 43-Jährige heute.

Ein ermittelnder Polizist, der das Opfer nach der Tat vernahm, bringt noch mehr Details hervor. Der Mühldorfer soll seiner Ex mit dem Messer nicht nur mit dem “Umbringen” gedroht haben: “Ich werde dein Rückgrat anbohren und dir die Augen ausstechen“, auch dieser Satz soll laut dem Polizisten gefallen sein.

Der Übergriff auf das Opfer muss sehr schwer gewesen sein. Durch das Würgen erlitt die Ex-Frau des Mühldorfers Einblutungen hinter den Ohren: “Solche Einblutungen habe ich bei lebendigen Leuten noch nie gesehen, das war massiv”, so der Beamte. Außerdem habe ihm die Geschädigte von “massiver Todesangst” erzählt.

UPDATE – 10.05 Uhr: Angeklagter zeigt sich geständig

Der Prozess gegen den gebürtigen 43-jährigen Mühldorfer beginnt, die Staatsanwältin verliest die Anklageschrift: Nachdem der Angeklagte seine Ex-Frau mit einem chloroformgetränkten Lappen betäuben wollte, misshandelte er sie brutal, so die Staatsanwältin. “Weil sich die Geschädigte heftig wehrte, steckte ihr der Angeklagte mehrere Finger tief in den Mund und würgte sie dadurch wiederum.”

Atemnot, Erstickungsblutungen, Blutaustritte am Kopf, Schwellungen der Lippen, Hämatome, Kratzer am Hals – all das soll das Opfer bei der Attacke erlitten haben.

Mit einem Fleischermesser in der Hand soll der Angeklagte seiner Ex-Frau gedroht haben: “Ich will dich heute umbringen.” Daraufhin habe er seine Ex-Frau aufgefordert, “ihm einen zu blasen”, so die Staatsanwältin. Nachdem sie sich weigerte soll er sie vergewaltigt haben.

Mit leiser Stimme macht der Angeklagte Angaben zu seiner Vita: Ein geregeltes Leben mit Ingenieursstudium, dort lernte er auch seine Ex-Frau kennen. In München war er auch als Immobilienmakler tätig, bis zu 6000 Euro netto verdiente er im Monat. Richter Fuchs will es genau wissen, fragt nach seinem Fuhrpark (BMW und Smart) und nach seinen Trinkgewohnheiten beim Essen. Seit der Festnahme im Oktober 2015 sitzt der 43-Jährige in Untersuchungshaft.

Mit kleinen Ausnahmen ist der gebürtige Mühldorfer geständig: Der Sachverhalt wird im Kern eingeräumt, auch wenn er das Messer nicht in der Hand gehalten haben will – es sei nur auf dem Nachtkästchen neben dem Bett gelegen. Außerdem habe der 43-Jährige der Frau nicht mit dem Umbringen gedroht. Mit dem Geständnis kommt das Opfer vielleicht um eine Aussage herum.

Vorbericht:

Er ist ihr langjähriger Lebensgefährte und der Vater ihrer Kinder. Doch nach der Trennung im Herbst 2014 soll der 43-jährige, gebürtige Mühldorfer seine Ex gestalkt haben. Am Nachmittag des 14. Oktobers 2015 soll der Angeklagte schließlich in ihr Haus eingestiegen sein und bis zum Abend auf die Frau gewartet haben – dann begann laut Staatsanwaltschaft das Martyrium.

Der 43-Jährige soll seine Ex-Frau im Schlaf überrascht haben, wollte sie wohl mit Chloroform betäuben. Als das nicht gelang, soll er die Frau lebensgefährlich misshandelt und gewürgt haben. Nachdem ihr der Bauingenieur mit dem “Umbringen” gedroht haben soll, vergewaltigte er die Frau nach Angaben der Staatsanwaltschaft. Zuerst soll sich seine Ex noch gewehrt haben, irgendwann ließ sie es über sich ergehen. Als er endlich von ihr abließ, flüchtete sie halbnackt durchs Schlafzimmerfenster, so die Anklageschrift weiter.

Ab 9 Uhr muss sich der Mann vor dem Traunsteiner Landgericht verantworten: Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung wird ihm zur Last gelegt. Beim Opfer handelt es sich um eine Lokalpolitikerin aus dem Landkreis Altötting. innsalzach24.de wird aktuell vom Prozess berichten.

Quelle: http://www.chiemgau24.de/chiemgau/traunstein/landkreis-altoetting-ort78112/ex-frau-brutal-misshandelt-vergewaltigt-prozess-gegen-muehldorfer-landgericht-traunstein-6515498.html

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