Trotz DNA-Gesetz kein genaues Phantombild im Fall Emmen möglich?

Trotz DNA-Gesetz kein genaues Phantombild im Fall Emmen möglich?

In Emmen wurde 2015 eine Frau vergewaltigt, seither ist sie querschnittsgelähmt. Durch DNA-Spuren soll das ein Täterprofil bestimmt werden, was gesetzlich bald möglich ist. Doch: Genaue Angaben sind laut einer Studie schwierig.

Darum gehts

  • Anhand von DNA-Spuren sollen Täterprofile inklusive Angaben wie Augen- oder Haarfarbe erstellt werden können.
  • Der Bundesrat überarbeitet derzeit ein entsprechendes Gesetz.
  • Die sogenannte DNA-Phänotypisierung liefert jedoch meist keine eindeutigen Ergebnisse, wie es in einer neuen Studie heisst.
  • Ob durch die DNA-Phänotypisierung Täter, wie etwa der Vergewaltiger im Fall Emmen, gefasst werden können, ist unklar.

Optische Hinweise gab es:

Der Mann ist ca. 170 bis 180 Zentimeter gross, schlank und zwischen 19 und 25 Jahre alt. Er hat eine eher dunkle Hautfarbe und schwarzbraune, kurze und dicke, gekrauste Haare. Er trug einen dunklen Langarm-Kapuzenpullover und kurze Hosen. Zudem soll der Mann Raucher sein.

Immer noch ist ein Kapitalverbrechen vom Sommer 2015 ungeklärt: Damals riss ein Unbekannter eine Frau in Emmen bei einem Weg an der Reuss von ihrem Velo und vergewaltigte sie. Die Frau ist seither querschnittgelähmt. Die Luzerner Fahnder führten umfangreiche Ermittlungen durch, doch der Täter konnte nicht gefasst werden, obwohl die Strafverfolgungsbehörden damals auch DNA-Spuren des mutmasslichen Täters sicherstellen konnten. Sogar ein Massen-DNA-Test in der Bevölkerung half nichts.

Dennoch gab es die Hoffnung im Fall Emmen, dass DNA doch noch zum Täter führen würde. Der inzwischen verstorbene FDP-Nationalrat Albert Vitali Ende reichte 2015 einen Vorstoss mit dem Titel «Kein Täter­schutz für Mörder und Vergewaltiger» ein. Er verlangte, DNA­-Analysen auf die weiteren persönlichkeitsprägen­den Merkmale von Augen­, Haar­ und Hautfarbe aus­zuweiten – bislang darf gemäss Gesetz aus DNA einzig das Geschlecht ausgelesen werden. Der Vorstoss wurde gutgeheissen im Parlament.

Dieses DNAProfilgesetz wird derzeit vom Bundesrat überarbeitet und soll 2022 in Kraft treten. Es soll auch eine sogenannte DNA-Phänotypisierung möglich machen. Soll heissen: Anhand der DNA sollen künftig Täterprofile erstellt werden können, unter anderem etwa mit Angaben zu Haar-, Augen und Hautfarbe oder auch der geografischen Herkunft.

Ob der Vergewaltiger von Emmen durch ein solches Täterprofil gefunden werden könnte, ist aber unklar. Denn: Laut einer neuen Studie, an der die Uni Luzern beteiligt war, lasse sich durch die DNA lediglich das biologische Geschlecht relativ sicher bestimmen, wie Zentralplus am Dienstag berichtet. Ob aber jemand «blonde oder braune Haare, ob der Täter helle oder dunkle Haut hat, ist – je nach Körpermerkmal und Ausprägung – nur mit mehr oder weniger grosser Wahrscheinlich­keit herauszufinden», heisst es im Bericht zur Studie.

«Eigentliches Phantombild lässt sich erstellen»

So lasse sich mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent bestimmen, ob eine Person blaue oder braune Augen habe. Ob jemand grüne oder graue Augen hat, sei aber schwieriger zu bestimmen. Auch Haut und Haare seien gut erforscht: So liege die Wahrscheinlichkeit zur Bestimmung von roten Haaren bei 93 Prozent, bei braunen Haaren jedoch bei 74 Prozent. Unterschiede gibts auch bei der Bestimmung von heller Haut (76 Prozent) oder dunkler Haut (99 Prozent). Ob jemand glatte oder lockige Haare hat, sei weniger gut erforscht. So ist denn gemäss Studie klar: «Ein eigentliches ‹Phantombild› lässt sich aufgrund genetischer Information nicht erstellen.»

Täter nannte seinen Namen

Neben der vorhandenen Täter-DNA gibt es indes noch weitere Spuren, die vielleicht doch noch zum Täter führen werden: So wurde Anfang 2017 bekannt, dass der Gesuchte nach der Tat seinen Namen nannte. Gesucht wurde ein Mann, der auf den Namen Aron/Aaron hört oder diesen Namen als Künstlernamen benutzt, zum Beispiel als Sänger, Maler oder Graffitikünstler. Unklar ist, ob es der richtige Name des Täters ist.

Kraushaar, dunkle Hautfarbe, Raucher

Auch optische Hinweise gab es:

Der Mann ist ca. 170 bis 180 Zentimeter gross, schlank und zwischen 19 und 25 Jahre alt. Er hat eine eher dunkle Hautfarbe und schwarzbraune, kurze und dicke, gekrauste Haare. Er trug einen dunklen Langarm-Kapuzenpullover und kurze Hosen. Zudem soll der Mann Raucher sein.

Die Staatsanwaltschaft fragte im Februar 2017 die Bevölkerung, ob Personen mit dem Namen Aaron bekannt sind, die einen Bezug zur Region Emmen haben oder hatten, sich zur Tatzeit in der Region Emmen aufgehalten haben oder von jemandem beherbergt oder angestellt wurden. Die Person könnte sich zudem «durch ein übersteigertes Interesse am Fall bemerkbar gemacht haben» oder «sich durch ihr Verhalten anderweitig auffällig gemacht haben». Sie könnte auch nach der Tat unerwartet abgereist, untergetaucht oder weggezogen sein. Möglich sei auch, dass der Mann plötzlich nicht mehr im Verein, Sportclub oder im Freundeskreis aufgetaucht sei.

https://www.20min.ch/story/trotz-dna-gesetz-kein-genaues-phantombild-im-fall-emmen-moeglich-355325843689

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