Richter schildert Tat detailliert – 17-Jähriger reagiert nach milder Strafe provokant

Richter schildert Tat detailliert – 17-Jähriger reagiert nach milder Strafe provokant

Familienvater totgeprügelt – Täter grinst nach Urteilsverkündung

Die Tat sorgte für großes Entsetzen: Ein Familienvater wurde in Augsburg auf dem Königsplatz totgeprügelt. Ein Urteil gegen den Täter (17) ist nun gefallen und neue Details zur Verhandlung werden bekannt.

Update vom 7. November, 9.05 Uhr: Nachdem ein 17-Jähriger in Dezember 2019 einen Familienvater totgeprügelt hatte, fand am Freitag, 8. November, die Verhandlung vor dem Augsburger Landgericht statt. Das Urteil: Der Täter erhielt eine Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten Haft. Jetzt werden neue Details aus der Verhandlung bekannt.

Nach seinem milden Urteil soll der Täter laut Bild.de breit gegrinst und seinen Freunden im Gerichtssaal Kusshändchen zugeworfen haben. Gerade einmal 35 Minuten dauerte die Urteilsverkündung. Darin rechnete der Richter mit der „aufgebrachten öffentli­chen Stimmung“ ab, welche das Verfahren beeinflusst habe. Durch die Video-Aufzeichnung am Augsburger Königsplatz habe man jedoch genau nachvollziehen können, was in der Tatnacht am 6. Dezember 2019 vorfiel – „und was nicht passiert ist.“ Konkret spielte der Richter hier auf die Haft­befehle gegen die sechs Beglei­ter des Täters an jenem Abend an, von denen nur noch zwei auf der Anklagebank saßen. Sie kamen mit Bewährungsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung davon.

Königsplatz in Augsburg: Durch Video-Aufzeichnung lässt sich Vorfall nachvollziehen

An jenem Abend im Dezember eskalierte die Situation, als einer der Jugendlichen den getöteten Familienvater um eine Zigarette anschnorrte. „Da sollte wohl eine gewisse Provokation in der Qualität von ‚Hey Opa, haste mal ne Kippe‘ erfolgen“, so der Richter. Daraufhin habe das Opfer mit „Schnauze“ geantwortet. Im Anschluss habe sich der Feuerwehrmann umgedreht, sei mit erhobenem Zeigefinger auf den Freund des Täters zugelaufen und habe ihn geschubst.

„Unvermittelt und völlig überraschend“ attackierte der Täter daraufhin sein Opfer. Durch den massiven Schlag aufs Kinn sei der Kopf des Familienvaters in eine Rotationsbewegung geraten. Dabei riss eine Hirnschlagader ab. Der Mann verstarb binnen weniger Minuten. „Das war keine Nothilfe“, wi­dersprach der Richter dem Ver­teidiger der Täters. Dieser forderte ei­nen Freispruch für diesen Tatvorwurf. Nach dieser grausamen Tat habe der 17-Jährige nicht aufgehört und mit den zwei Mitangeklagten noch auf die Begleiter des Familienvaters eingeschlagen.

Augsburg: Täter attackierte Opfer „unvermittelt und völlig überraschend“

Die Meinung des Richters: Der Täter sei ag­gressiv veranlagt und habe Dominanzbestrebungen. Demnach habe der 17-Jährige zu einer psychiatrischen Gutachterin gesagt: „Ich bin mein ei­genes Idol.“ Und in der JVA Neuburg prahlte er nach seiner Festnahme angeblich sogar mit seiner Tat: „Ihr seid alles kleine Wichtigtuer, ich habe schon einen totgeschlagen“, rief er aus dem Gefängnisfenster. Übrigens nur eine von 32 Disziplinarmaßnah­men aus insgesamt zehn Monaten U-Haft. „Mitgefangene hat­ten sichtbar Angst vor ihm“, zitiert Bild.de den Richter.

Er für eine härtere Gangart gegen Täter wie den 17-Jährigen. Seine Begründung: Eine vorherige Jugend-Bewährungsstra­fe für ein solches Körperverletzungs­delikt hätte bei dem Hauptangeklagten seine „Bagatelli­sierungstendenzen“ nur bestärkt.

Richter betont: Täter aggressiv veranlagt und mit Dominanzbestrebungen

Mit Alkohol-Konsum hatten die jugendlichen Angeklagten ihre Taten an jenem Abend begründet. Sie entschuldigten sich. Aber das auch nahm der Richter den jungen Männern nur bedingt ab: Sie seien nicht schuldunfähig, sondern hätten ihre Alkoholisierung am Tatbend übertrieben dargestellt.

Update vom 6. November, 13.30 Uhr: Im Fall der tödlichen Attacke gegen einen Familienvater auf dem Augsburger Königsplatz will sich die Verteidigung mit dem 17 Jahre alten Verurteilten über Rechtsmittel beraten. Die am Freitag verhängte Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten Haft gegen den Jugendlichen, der am Nikolausabend 2019 nach Sicht des Gerichts einen 49-Jährigen mit einem Faustschlag attackiert hatte, sei nicht überraschend, sagte einer seiner Verteidiger. Der Mann hatte infolge des Schlages eine tödliche Hirnblutung erlitten.

Man müsse die Auffassung der Jugendkammer akzeptieren und prüfe zunächst das schriftliche Urteil – dann erst entscheide man, ob man Revision einlegen wolle. „Im Ergebnis entscheide das aber nicht ich, sondern mein Mandant mit seiner Familie“, betonte der Verteidiger.

Die Verteidigung hatte auf Nothilfe und eine Bewährungsstrafe plädiert. Mit dem Faustschlag habe der 17-Jährige einen Freund schützen wollen, den der 49-jährige Feuerwehrmann zuvor gestoßen habe – die Bewährungsstrafe ergebe sich daraus, dass er anschließend mit Freunden noch den 50-jährigen Freund des Mannes gefährlich verletzt habe, so die Verteidigung. Das Gericht erkannte aber keine Nothilfesituation und sprach den Jugendlichen der Körperverletzung mit Todesfolge und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Feuerwehrmann nach Streit mit Faustschlag getötet: Urteil gegen 17-Jährigen gefallen

Erstmeldung vom 6. November, 10.59 Uhr: Augsburg – Nach dem tödlichen Schlag gegen einen Familienvater in Augsburg* ist der 17-jährige Täter zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg sah es am Freitag als erwiesen an, dass er am Nikolaustag 2019 den Mann am Königsplatz mit einem Faustschlag ins Gesicht tödlich verletzt hatte.

Die Jugendkammer sprach den Jugendlichen der Körperverletzung mit Todesfolge und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Die Richter blieben damit allerdings unter dem Strafmaß, das Staatsanwaltschaft und Nebenkläger am Vortag gefordert hatten: Sechs Jahre Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis.

Feuerwehrmann bei Streit in Augsburg getötet: 17-Jähriger gibt Schlag zu Prozessbegin zu

Der 17 Jahre alte Angeklagte hatte schon zu Prozessbeginn zugegeben, den 49-Jährigen am Nikolausabend 2019 im Streit mit der Faust geschlagen zu haben. Der Mann hatte infolge des Schlages eine Hirnblutung erlitten und war binnen kurzer Zeit gestorben. Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, dass der Jugendliche aus Streben nach Dominanz handelte und forderte unter anderem für die Körperverletzung mit Todesfolge sechs Jahre Freiheitsstrafe. Den Verteidigern des 17-Jährigen zufolge soll der Schlag aber Nothilfe gewesen sein.

Der Anklage nach schlug der 17-Jährige dem Mann, der mit seiner Frau und einem befreundeten Paar unterwegs gewesen war, mit der Faust in Kinnhöhe in die linke Gesichtshälfte. Nachdem der 49-Jährige zu Boden gesackt war, habe der Jugendliche dann noch zusammen mit zwei Bekannten den 50 Jahre alten zweiten Mann verprügelt und schwer verletzt. Die beiden jungen Männer im Alter von 18 und 20 Jahren saßen mit auf der Anklagebank.

Augsburg: Prozess nach Tod von Feuerwehrmann: Verteidigung sieht Schlag als Nothilfe

Aus Sicht des Staatsanwaltes schlug der 17-Jährige vor allem zu, um seine Stärke zu demonstrieren – seine Behauptung, er habe gehandelt, weil er einen Freund schützen wollte, den der 49-Jährige zuvor gestoßen habe, sei nicht glaubwürdig. Danach habe der Jugendliche durch die Gewalt gegen den 50-Jährigen eine zweite Tat begangen.

Die Verteidigung bewertete die Situation anders: Rechtlich sei der Faustschlag Nothilfe gewesen. Für die zweite Gewalttat sei aber eine Bewährungsstrafe zu verhängen.

Feuerwehrmann in Augsburg getötet: Überwachungskamera zeichnete die Tat auf

Eine Überwachungskamera auf dem Königsplatz, der als Kriminalitätsschwerpunkt in Bayerns drittgrößter Stadt* gilt, hatte die Gewalttaten aufgezeichnet. Im Laufe der Hauptverhandlung waren die Videos des Tatabends immer wieder herangezogen worden. Zudem war offenbart worden, dass der 17-Jährige brutale Gewaltvideos auf seinem Handy hatte. Er soll sich außerdem in Untersuchungshaft damit gebrüstet haben, einen Mann totgeschlagen zu haben.

Für die beiden anderen jungen Männer forderte die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen gemäß Jugendstrafrecht. Der 20-Jährige, der sich selbst der Polizei* gestellt hatte, sei am wenigsten involviert gewesen: Er habe zwar nachweislich einen Schlagversuch gemacht, den 50-Jährigen aber nicht getroffen. Der gerichtliche Vertreter des 50-Jährigen, der als Nebenkläger in dem Prozess auftritt, spricht sich aber für Haftstrafen aus – sein Mandant leide noch immer unter anderem unter Lähmungserscheinungen im Gesicht.

Da der Getötete Mitglied der Berufsfeuerwehr* in Augsburg war, hatten auch Mitglieder anderer Feuerwehren in Deutschland dem Opfer gedacht. Zudem gab es ein wochenlanges juristisches Tauziehen bis zum Bundesverfassungsgericht um die Haftbefehle gegen mehrere Verdächtige. (dpa) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

https://www.merkur.de/bayern/augsburg/augsburg-feuerwehrmann-tot-taeter-urteil-strafe-koenigsplatz-bayern-news-streit-angeklagter-zr-90092194.html

Foto: Merkur.de

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