Illegales Rennen auf A66 Haftbefehle wegen Mordes erlassen

Illegales Rennen auf A66 Haftbefehle wegen Mordes erlassen

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main beantragt drei Haftbefehle gegen die Männer, die am Wochenende an einem illegalen Autorennen auf der A66 teilgenommen haben sollen. Dabei wurde eine 71-jährige Frau getötet.

Für die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist das tödliche Autorennen auf der A66 in Hessen ein Kapitalverbrechen – bei dem Raser-Treffen war eine unbeteiligte Frau getötet worden. Auf Antrag der Ermittler wurden nun Haftbefehle wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen mit gemeingefährlichen Mitteln gegen die drei Männer erlassen, die mit zwei Lamborghinis und einem Porsche über die Piste gerast waren. Bei dem Opfer soll es sich um eine 71-jährige Frau handeln, die DNA-Überprüfung läuft aber laut dem Hessischen Rundfunk noch.

Zwei der Männer sind bereits in Haft, nach dem dritten Fahrer wird noch gefahndet. Sein Sportwagen sei in einem Stadtteil von Hofheim sichergestellt worden, bestätigte eine Polizeisprecherin am Morgen. Das Auto soll demnach in Dubai zugelassen sein. Ob er extra für das Autorennen nach Deutschland geflogen wurde, ist noch nicht bekannt. Der 29 Jahre alte Fahrer eines der beteiligten Sportwagen war zunächst in eine Klinik gekommen und wurde nach Polizeiangaben mittlerweile festgenommen. Ein ebenfalls beteiligter 26-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen stellte sich am Samstag selbst der Polizei.

Gegen beide Fahrer war am Sonntagabend Untersuchungshaft angeordnet worden. Ihre Sportwagen seien nicht im Ausland zugelassen, sondern hätten deutsche Kennzeichen, teilte eine Sprecherin mit. Laut den Ermittlern waren die drei Sportwagen auf der A66 in Richtung Frankfurt unterwegs. Zeugen zufolge lieferten sich die Fahrer offenbar ein Rennen. Einer der Wagen war demnach gegen die Mittelplanke geprallt und daraufhin mit einem nicht am Rennen beteiligten Auto zusammengestoßen. Beide Autos brannten aus.

Vor drei Jahren wurden illegale Autorennen noch als Ordnungswidrigkeit bestraft – sofern es zu keinem Unfall kam. Doch nachdem 2016 in Berlin ein unbeteiligter 69-Jähriger ums Leben kam, reagierte der Bundestag. Er verabschiedete im Oktober 2017 ein Gesetz zur Ahndung illegaler Straßenrennen und schuf einen neuen Straftatbestand. Demnach droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren, wenn dabei ein Mensch ums Leben kommt.

Korrektur: Zunächst hatte es hier geheißen, die Staatsanwaltschaft habe die Haftbefehle erlassen. Tatsächlich hat diese natürlich ein Haftrichter erlassen, die Staatsanwaltschaft beantragte diese.

https://www.n-tv.de/panorama/Haftbefehle-wegen-Mordes-erlassen-article22093631.html

 

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