
Prozess um Gruppenvergewaltigungen Nur Geldstrafen für die Angeklagten
Es ging um den Vorwurf wahrer Horror-Taten: In der Düsseldorfer Altstadt sollten fünf Männer zwischen 24 und 29 Jahren in drei Fällen junge Frauen „abgeschleppt“, betäubt, stundenlang vergewaltigt und das dann auch noch mit dem Handy gefilmt haben.
Der Prozess, der vor dem Landgericht Kleve stattfand, endete überraschend mit einem extrem milden Urteil – nur Geldstrafen für die Angeklagten.
Gruppenvergewaltigungen: Gericht sah keine Anhaltspunkte
Im Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigungen stellte das Gericht in seinem Urteil fest: Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Frauen gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen worden seien, so berichtete am Freitag ein Gerichtssprecher.
Es gebe auch keine Anhaltspunkte für eine Betäubung der Frauen etwa mit K.o.-Tropfen. Die beiden Frauen seien auch nicht völlig bewusstseinsgetrübt gewesen.
Verurteilt nur, weil die Männer den Sex gefilmt hatten
Zwar seien die Frauen deutlich alkoholisiert gewesen, dies sei aber nicht gegen ihren Willen geschehen.
Die Geldstrafen in Höhe von 700 bis 2700 Euro erhielten vier der fünf Männer, weil sie ohne Einverständnis der Frauen Sex-Aufnahmen angefertigt hatten. Ein Angeklagter wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.
Gruppenvergewaltigung: Staatsanwalt hatte lange Strafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte bis zu siebeneinhalb Jahre Haft beantragt. Sie sah es als erwiesen an, dass die zwei Frauen Opfer des Quartetts geworden seien.
Toxikologische Untersuchungen hatten aber keine Hinweise auf K.o.-Tropfen ergeben. Das Geschehen hatte sich in einer Wohnung in Krefeld ereignet, nachdem Täter und Opfer sich in der Düsseldorfer Disko getroffen hatten.
Nach EXPRESS-Informationen soll sich der betreffende Club im Bereich der Altstadt befinden.
Sex-Täter: Gericht hob Haftbefehle auf
Die Staatsanwaltschaft hatte während des Prozesses vergeblich einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt, nachdem dieses die Haftbefehle aufgehoben hatte.
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Angeklagt waren die Männer wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Nur im letzten Punkt kam es zu Verurteilungen.