Prozess gegen Totprügler geplatzt
Gericht muss erst das Alter des Syrers überprüfen
Vor wenigen Tagen sollte der Prozess gegen Sabri H. (20?), den mutmaßlichen Totprügler vom Wittenberger Arsenalplatz beginnen. Doch er platze schon vor der Eröffnung. Weil es inzwischen erhebliche Zweifel daran gibt, dass der Angeklagte zur Tatzeit im jugendlichen Alter war.
Am 29. Juni 2017 soll der junge Syrer (zur Tatzeit angeblich 17 Jahre alt) nach einer Rangelei Markus H. (30) niedergeschlagen haben. Der Wittenberger zog sich beim Sturz eine tödliche Kopfwunde zu. Der Totprügler blieb auf freiem Fuß. Zunächst war von Notwehr die Rede.
Mit der Anklageerhebung (Az. 22 KLs 28/18) wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt die Staatsanwaltschaft im Herbst 2018 erstmals, den Verdächtigen in U-Haft zu nehmen. Aber die zuständigen Richter lehnten ab.
Im Juni sollte endlich das Verfahren vor der 2. Großen Strafkammer des
Landgericht Magdeburg als Jugendkammer beginnen. Unter Ausschluss der
Öffentlichkeit. Doch der Termin wurde aufgehoben. Zunächst weil die
Kammer überlastet war. Aber auch die für solche Fälle vorgesehenen
Ersatztermine im September wurden gestrichen.
Denn
inzwischen zweifelt die Jugendkammer an ihrer Zuständigkeit. Ist Sabri
H. überhaupt nach Jugendrecht zu bestrafen? Gerichtsmediziner sollen nun
erst mal anhand des Zahnstatus‘ die Altersangaben des Syrers
überprüfen.
„Genau das haben wir schon mehrmals gefordert und wurden immer abgeschmettert“, sagt Karsten H. (54), der Vater des Opfers und einer der Nebenkläger, kopfschüttelnd. Insgesamt gab es in den 22 Monaten seit der Tat sechs derartige Anträge – allesamt von der Justiz abgelehnt.
Der Anwalt des Vaters hat inzwischen ein Beschwerdeschreiben an die Präsidentin des Landgerichts Magdeburg abgesetzt.
Foto: privat/Karsten Hempel