Frau in Wohnung eingesperrt und sexuell genötigt

Frau in Wohnung eingesperrt und sexuell genötigt

Sie wollte nur schnell im Lidl-Markt etwas besorgen. Doch dann erlebte die Studentin (22) ein Martyrium.

Ein Mann sprach die junge Frau auf dem Parkplatz an, bedrohte sie mit einem Gegenstand, zwang sie, ihn in seine Wohnung zu begleiten – so die Anklage. Dort habe er sie eineinhalb Stunden eingesperrt, mit dem Tod bedroht, sie mehrfach umarmt, sein Geschlechtsteil an ihr gerieben.

Am Mittwoch Prozessauftakt gegen Djibril D. (46). Wegen sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Bedrohung steht er vor dem Kölner Landgericht. Der Richter wies darauf hin: Auch eine Verurteilung wegen Geiselnahme ist möglich.

So schilderte es die Staatsanwaltschaft: „Wie geht es Dir“, hatte der Senegalese am Nachmittag des 15. Oktober auf dem Parkplatz sein Opfer angesprochen. Die junge Frau ging schnellen Schrittes in Richtung Straßenbahn, er ganz nah hinter ihr. Dann soll er ihr den Gegenstand, den sie für ein Messer hielt, gegen den Rücken gedrückt haben.

Er führte sie zu seiner Wohnung ganz in der Nähe, drückte sie auf einen Stuhl, ließ sie nicht gehen. „Bleib – oder ich töte Dich“, soll er dann gedroht haben. Er hielt die Studentin fest, wollte sie küssen, bedrängte sie sexuell. Bis er sie dann plötzlich gehen ließ.

Auf Antrag von Verteidiger Ingo Lindemann wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Eine psychische Erkrankung sei entscheidend für den Vorfall, hatte er betont.
Laut vorläufigem Gutachten müssen die Schuldfähigkeit und eine eventuelle Unterbringung in einer Psychoklinik geprüft werden, so auch das Gericht.

Der Prozess ist auf sechs Verhandlungstage bis zum 23. Juli festgesetzt.

https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/prozess-in-koeln-frau-in-wohnung-eingesperrt-und-sexuell-genoetigt-63046108.bild.html

Foto: Tobias Becker

Ein Gedanke zu „Frau in Wohnung eingesperrt und sexuell genötigt

  1. Klar, der Senegalese weiss durch seinen dt. Verteidiger, dass er eine psych. Erkrankung vorschieben muss, um ein mildes Urteil und evtl. Vollpension in einer psych. Klinik zu erhalten! Der dt. Verteidiger wird vom Steuerzahler bezahlt…Unglaublich! Um Ausreden nicht verlegen…….Dieser Mann/Täter ist eine Gefahr! Abschiebung nach Afrika.

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